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Meinungsfreiheit ist im Vorstand der Verfassungsfreunde nicht mehr erwünscht

Published On: 16. März 2022 11:53

Veröffentlicht am 16. März 2022 von RL.

Seit dem erzwungenen Rücktritt von Michael Bubendorf aus dem Vorstand steckt die Leitung der «Freunde der Verfassung» in einer Krise (wir berichteten hier und hier). Der Vorstand wird demnächst neu gewählt. Voraussichtlich in den kommenden Tagen werden die Mitglieder die Wahlcouverts mit den Kandidaten erhalten. Doch bereits im Vorfeld der Wahlen gehen die Wogen hoch.

Die noch amtierenden Vorstandsmitglieder Markus Häni und Alec Gagneux gaben unlängst bekannt, dass sie nicht noch einmal für den Vorstand der Verfassungsfreunde kandidieren werden. Für sie steht fest: Der Gesamtvorstand hat versagt. Nun gelte es, die richtigen Konsequenzen daraus zu ziehen.

Fehler machten in ihren Augen zuletzt auch ihre Vorstandskollegen Marion Russek und Christina Rüdiger. Ihnen warfen sie in Gesprächen mit Daniel Stricker von Stricker TV sowie auch mit WD Chur und Daniele Schranz unter anderem vor, die Anliegen der Mitglieder zu ignorieren. So seien beispielsweise über 150 Mitgliederanträge eingegangen. Doch diese Anträge fänden bei Marion Russek und Christina Rüdiger kein Gehör.

«Grundsätzlich sind bei einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung keine Anträge möglich. Dies ergibt sich aus unseren aktuell gültigen Statuten», schrieb Russek kürzlich in einer E-Mail-Nachricht an den Vorstand dazu, die Corona-Transition vorliegt. Gagneux und Häni sehen das anders und sind der Ansicht, dass Anträge berücksichtigt werden müssen, die einen Bezug zu den Wahlen haben. Darunter beispielsweise auch 25 Anträge von Mitgliedern, die fordern, dass keine ehemaligen Vorstandsmitglieder mehr gewählt werden dürfen.

Pikant: Auf diese Meinungsdifferenzen wollte Gagneux in einem Newsartikel am 13. März auf der Website der «Freunde der Verfassung» aufmerksam machen. Daran hinderte ihn Marion Russek jedoch. Russek wies den Webmaster der Seite an, den Artikel nicht zu veröffentlichen. Der entsprechende Artikel liegt Corona-Transition vor.

«Der interne Konflikt oder Wahlpropaganda gehören nicht auf die News-Seite. Ich habe dementsprechend auch all unsere alten Posts gelöscht», begründete Russek ihr Vorgehen gegenüber Gagneux.

Bei den «alten Posts» handelt es sich um Artikel, in denen unter anderem die Ex-Vorstandsmitglieder Michael Bubendorf und Christoph Pfluger aber auch wir von Corona-Transition scharf kritisiert wurden (wir berichteten). Das Vorgehen von Gagneux bezeichnet Russek als «gesetzeswidrig», weil er seine «Vertraulichkeitspflicht» verletzt habe. Gagneux zitierte in dem nicht veröffentlichten Artikel E-Mail-Aussagen von Russek, in denen sie die Meinung vertritt, dass das passive Wahlrecht nicht eingeschränkt werden könne.

Daran finden Gagneux und Häni wenig Gefallen. Sie vertreten den Standpunkt, dass Anträge seitens der Mitglieder wohlwollend berücksichtigt werden sollten. Anders als Gagneux und Häni treten Sandro Meier und Christine Rüdiger in einem gemeinsamen Team mit sieben weiteren Kandidaten erneut an. Marion Russek stellt sich als Beirat zur Verfügung.

Zur Erinnerung: Meier geriet schon letztes Jahr innerhalb des Vorstands unter Beschuss. Dies, weil er gleichzeitig Vorstandsmitglied und Geschäftsführer des Vereins war. Bubendorf forderte deshalb Ende 2021, dass Meier seine Doppelfunktion aufgebe (wir berichteten).

Gagneux verweist bezüglich den Anträgen auf Markus Schneider. Laut dem ehemaligen Solothurner Kantonsrat, der für die Abwicklung des Wahlprozederes engagiert wurde, sei es eventuell möglich, ehemalige Vorstandsmitglieder für die Wahlen auszuschliessen. «Es ist Aufgabe des Vorstandes über den grundsätzlichen Ausschluss bestimmter Gruppen bei den anstehenden Vorstandswahlen zu bestimmen», schrieb Schneider zuhanden des Vorstands kürzlich dazu.

Laut Gagneux sei das passive Wahlrecht, das Mitgliedern erlaubt, sich selbst für die Wahl zur Verfügung zu stellen, bei den Verfassungsfreunden nicht klar geregelt. «Weder in den Statuten noch in einem Protokoll wurde das passiven Wahlrecht für den Verein geregelt. Der Entscheid über das aktive oder passive Wahlrecht steht dem höchsten Organ, der Mitgliederversammlung, zu und nicht einem Vorstandsmitglied mittels eines willkürlich angewandtem Stichentscheid.»

Ganz anders sieht das jedoch Marion Russek. In einer E-Mail-Nachricht an die Vorstandsmitglieder schrieb sie: «Da an der aktuell stattfindenden ausserordentlichen Mitgliederversammlung die Wahlen das Thema sind, kann nicht über diese Anträge abgestimmt werden. Die Anträge bedürfen einer Statutenänderung, die nicht das Thema dieser ausserordentlichen Mitgliederversammlung ist.»

Gagneux und Häni wollten von Russek zuletzt wissen, wo in den Statuten verboten werde, im Rahmen einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung Änderungsanträge von Mitgliedern zu behandeln. Eine Antwort hätten sie bis anhin nicht erhalten.

Dazu Gagneux:

«Wir bedauern sehr, dass die Anträge unserer Mitglieder ignoriert werden. Wenn zwei von vier Vorstandsmitgliedern der Verfassungsfreunde Panaschieren verbieten und Anträge ignorieren, dann hat die Kritik an einem diktatorischen Bundesrat Legitimitätsbedarf.»

Gagneux verweist dabei auf Christina Rüdiger und Marion Russek. Beide sprachen sich für Listenwahlen aus (siehe unten). Da Russek als Co-Präsidentin den Stichentscheid für sich beanspruchte, setzten sie sich gegen Gagneux und Häni durch, die das Vorgehen von Russek als «illegal» bezeichnen.

Gemeinsam mit Markus Häni kritisierte Gagneux zudem, dass Russek den letzten Newsletter am Wochenende ohne Einwilligung des Gesamtvorstandes versendet habe. Der Newsletter entspreche «genau dem Wahl-Gusto von Rüdiger/Russek/Meier», so Gagneux.

Für das Verhalten Russeks, seinen Beitrag zu verhindern, hat Gagneux wenig Verständnis. «Damit gesteht Russek ein, dass sie und Rüdiger mehrere Fehler gemacht haben, ohne sich jedoch explizit zu entschuldigen», betont er gegenüber Corona-Transition mit Verweis auf die gelöschten Artikel.

Russek wiederum vertritt die Meinung, dass ihr Vorgehen richtig gewesen sei. «Internas gehören nicht auf eine öffentliche Website», sagt sie gegenüber Corona-Transition. Auf die Vorwürfe angesprochen entgegnet Russek weiter:

«Alec Gagneux und Markus Häni haben dem Wahlprozess in einer Vorstandssitzung am 14. Januar 2022 zugestimmt, wobei Markus Häni einzig mit dem Traktandum der Beauftragung eines externen Wahlleiters nicht einverstanden war, aber keine Alternative offerierte. Die Abstimmungen erfolgten somit im Verhältnis 6:0, mit Ausnahme des oben erwähnte Traktandums. Die ausserordentliche Mitgliederversammlung mit dem Traktandum der Wahl des Vorstands wurde mit Newsletter-/Briefversand vom 27. Januar 2022 angekündigt.»

Für die Mitgliederversammlung, die brieflich abgehalten werde, seien daher nur die Vorstandswahlen als Traktandum vorgesehen. Und weiter Russek:

«Ein Beschluss der ausserordentlichen Mitgliederversammlung über nicht ordentlich traktandierte Themen ist nicht zulässig (Art. 67 Abs. 3 ZGB), siehe auch Statuten FdV (Art. 8). Ebenso wenig können laut Gesetz und Statuten einzelne Mitglieder vom Wahlprozess ausgeschlossen werden. Trotz dieser rechtlichen Ausgangslage haben Alec Gagneux und Markus Häni in Unkenntnis des Vereinsrechts oder aufgrund schlechter rechtlicher Beratung in einem Grossaufruf auf Social Media Mitglieder mit vorbereiteten Formularen dazu aufgefordert, Anträge zuhanden der ausserordentlichen Mitgliederversammlung zu stellen. Von den Mitgliedern eingegangene Traktandierungsanträge sind dementsprechend bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung den Mitgliedern vorzulegen. Aktuell geht es nur um die Wahl des Vorstandes, weil auch nur dies traktandiert wurde.»

Markus Häni widerspricht Russek. «Die Abstimmung erfolgte mit 5:1, ist auch so protokolliert. Da ich von Anfang an gegen den Einbezug von Markus Schneider war, habe ich mich enthalten. Da der Prozess bereits vorgespurt war, hatte ich auch keine Alternative zu bieten.»

Den Vorwurf, er habe mit schlechter rechtlicher Beratung einen «Grossaufruf» gestartet, lässt er nicht gelten. «Von einem Grossaufruf kann keine Rede sein, da wir nur den Verfassungsfreunde-Kanal auf Telegram bewirtschaften, der 25’000 Follower hat.» Russeks Verweis auf Art. 67 Abs. 3 ZGB betrachtet Häni als ungenügend. Dieser besagt, dass über «Gegenstände», die nicht gehörig angekündigt sind, nur dann ein Beschluss gefasst werden dürfe, sofern die Statuten es ausdrücklich gestatten.

Dazu Häni: «Auch der Wahlleiter konnte uns im Gespräch vom 8. März in Solothurn auf unsere Anfrage nicht belegen, dass die Statuten solche Anträge verbieten. Hier liegen offenbar zwei verschiedene Rechtsauffassungen vor und Marion beansprucht einfach das Recht auf die einzig richtige Auslegung der Statuten.»

Häni macht auch darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 8 der aktuell gültigen Statuten «Traktandierungsvorschläge» zuhanden der Mitgliederversammlung bis spätestens sechs Wochen vor der Versammlung möglich seien. Bei den Vorstandswahlen handle es sich zwar um eine ausserordentliche Mitgliederversammlung, doch dies mache keinen Unterschied. «Wahlen finden immer im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt», so Häni. Ordnungsanträge, die sich auf die Wahl beziehen, seien deshalb zulässig.

Alec Gagneux ergänzt: «An der aktuellen ausserordentlichen Mitgliederversammlung geht es um Wahlen und eine Mehrheit der Anträge beziehen sich auf diesen Agendapunkt. Diese Anträge können somit nicht mit der Begründung ‹andere Gegenstände› abgewiesen werden.»

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Hier und hier finden Sie die Kandidaten für die Vorstandswahlen. Weitere Artikel über die angehenden Wahlen folgen in den kommenden Wochen.

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