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EGMR-Urteil: Versammlungsverbot in der Schweiz war nicht verhältnismässig

Published On: 17. März 2022 13:03

EGMR-Urteil: Versammlungsverbot in der Schweiz war nicht verhältnismässig

Veröffentlicht am 17. März 2022 von CS.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz am Dienstag wegen «Verletzung der Versammlungsfreiheit» verurteilt. Die 2020 angesichts der Covid-19-Epidemie erlassene Massnahme zum Verbot öffentlicher Veranstaltungen sei nicht verhältnismässig gewesen.

Der EGMR war im Mai 2020 von der Gewerkschaftsvereinigung Communauté genevoise d’action syndicale (CGAS) angerufen worden. Diese beschwerte sich darüber, dass sie auf die Demonstration am 1. Mai verzichten musste, nachdem die schweizerische Regierung im März 2020 per Verordnung Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verabschiedet hatte.

Zu diesen Massnahmen gehörte unter anderem ein Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen ab dem 16. März 2020. Bei Verstössen gegen das Verbot waren strafrechtliche Sanktionen von bis zu drei Jahren Haft vorgesehen. Das Verbot aller Demonstrationen war am 30. Mai gelockert und am 20. Juni 2020 wieder aufgehoben worden.

«Sehr ernste» Bedrohung

Die Schweiz verhängte damals einen «allgemeinen Shutdown», ohne dass das Bundesgericht die Verordnung auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung überprüft und die dagegen eingelegten Rechtsmittel geprüft hatte. In seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil erinnert der EGMR jedoch daran, dass die vom Coronavirus ausgehende «Bedrohung der öffentlichen Gesundheit» «sehr ernst» war und die Staaten «rasch reagieren» mussten.

Er betont aber, dass ein «allgemeines Verbot eines bestimmten Verhaltens» eine «radikale Massnahme ist, die eine solide Rechtfertigung und eine besonders ernsthafte Kontrolle durch die Gerichte erfordert». Der EMGR ist der Ansicht, dass diese Kontrolle «von den nationalen Gerichten nicht durchgeführt wurde», obwohl dies angesichts der «Dringlichkeit», in der die Anordnung erlassen wurde, «umso zwingender» gewesen wäre.

Der Gerichtshof stellt ausserdem fest, dass die Teilnahme an einer friedlichen Demonstration «grundsätzlich nicht mit einer strafrechtlichen Sanktion bedroht werden darf», und beklagt die «Strenge» der in der Verordnung vorgesehen Strafen.

«Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention»

Mit einer Mehrheit von vier zu drei Stimmen verurteilten die europäischen Richter die Schweiz und urteilten, dass der Eingriff in die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit über einen «beträchtlich langen» Zeitraum «nicht verhältnismässig» und «in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig» gewesen sei und eine «Verletzung» der Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle. Sie verpflichteten die Schweiz zur Zahlung von 3000 Euro an den Gewerkschaftsverein. …

zum vollständigen Artikel (auf Französisch)

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