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Jumbo führt Maskenpflicht in Hinterräumen wieder ein

Published On: 22. März 2022 0:05

Jumbo führt Maskenpflicht in Hinterräumen wieder ein

Veröffentlicht am 22. März 2022 von KD.

Gerade einen Monat nachdem der Schweizer Bundesrat die Maskenpflicht in Geschäften aufgehoben hat, führt sie der Baumarkt Jumbo für Mitarbeiter teilweise wieder ein. Jumbo gehört seit 2021 zur Coop Gruppe. Die Coop Bau+Hobby Geschäfte wurden damals mit denen von Jumbo zusammengelegt und unter dem Namen Jumbo weitergeführt. Gemäss Coop ist Jumbo damit «die klare Nummer 1 im Schweizer Baumarkt».

Aus einem internen Schreiben, das Corona-Transition zugespielt wurde, verpflichtet die Geschäftsleitung von Jumbo seine Mitarbeiter nun wieder, in Hinterräumen Masken zu tragen. Die Maskenpflicht müsse zwingend eingehalten werden, informiert die Jumbo-Leitung ihre Filialleiter. Grund dafür seien die «stark steigenden Covid-Ansteckungen».

In den Verkaufsräumen «empfiehlt» die Leitung lediglich, eine Maske zu tragen. Ausserdem sollen die Pausenräume so organisiert werden, «dass die Abstands- und Schutzregeln eingehalten werden». Die Anzahl Mitarbeiter in den Pausenräumen sei wieder auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, verlangt die Jumbo-Leitung – als Faustregel gelte vier Quadratmeter Fläche pro Mitarbeiter. Diese Massnahmen gelten auch für «Raucherecken».

«Wir bitten sie nochmals dringendst, sämtliche Massnahmen, ohne jegliche Ausnahme durchzusetzen und deren Einhaltung täglich zu kontrollieren», weist die Jumbo-Leitung die Filialleiter an.

Auf Anfrage von Corona-Transition stellte ein Anwalt klar, dass man sich von der Lockerung vom 16. Februar nicht blenden lassen dürfe und dass Jumbo Gesetze anwende, die trotz der Lockerung auch heute noch in Kraft seien. Der Anwalt schreibt:

«Es darf nicht vergessen werden, dass die Lockerungen vom Februar keinesfalls die besondere Lage gemäss Artikel 6 des Epidemiengesetzes (EpG) und der verschiedenen Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit Covid-19 aufhoben, sondern lediglich einige «kosmetische» Lockerungen mit sich brachten. Wenn alles nach Plan verläuft, wird die noch zu bestätigende Rückkehr zur normalen Lage erst am 1. April 2022 erfolgen».

Jumbo könne sich in Bezug auf die Maskenpflicht trotz der Lockerungen auf Artikel 27a der Covid-19-Verordnung stützen, so der Anwalt weiter. Dies hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in einer Mitteilung vom 17. Februar auch selbst empfohlen. Darin informiert das SECO die Arbeitgeber, dass die Aufhebung der vom Bundestrat angeordneten Massnahmen nicht bedeutet, «dass jegliche Schutzmassnahmen im Betrieb ohne Weiteres aufgehoben werden können». Das SECO weiter:

«Vielmehr sind nun die Arbeitgebenden gefordert, auf die jeweiligen Betriebe und Arbeitnehmenden ausgerichtete Lösungen auszuarbeiten. Der Arbeitgeber ist für die Auswahl, Umsetzung und regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Schutzmassnahmen verantwortlich.


Arbeitgebende sind verpflichtet, den Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und die Präventionsmassnahmen gegen COVID-19 am Arbeitsplatz sicherzustellen gemäss Artikel 6 Arbeitsgesetz (SR 822.11) und Artikel 27a der Covid-19-Verordnung 3 (SR 818.101.24)»

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Gemäss dem Anwalt scheinen daher die von Jumbo ergriffenen Massnahmen, die Anwendung von Artikel 27a Abs. 3b der Covid-19-Verordnung 3 zu sein, in dem es heisst:

«In Fällen, in denen ein enger Kontakt nicht immer vermieden werden kann, sind zusätzliche Schutzmassnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, individuelle Schutzmassnahmen) zu ergreifen»

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