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Kuscheljustiz für Migranten: 40 Islamisten kommen auf Bewährung frei

Published On: 24. März 2022 15:15

Kuscheljustiz für Migranten: 40 Islamisten kommen auf Bewährung frei

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Werden sie sich „bewähren“?

Bild: Bekennervideo des Islamischen Staates (Archiv)

Symbolbild: Islamistisches Hinrichtungskommando
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In den kommenden Monaten drohen „Massenentlassungen” von bis zu 40 Islamisten aus deutschen Gefängnissen, die ihre Strafen ganz oder zum größten Teil verbüßt haben. Einige davon sind bekennende IS-Sympathisanten – trotzdem sind sie wohl bald auf freiem Fuß. Gerade mit Blick auf unentdeckte „Schläfer” droht ein schwerwiegendes Sicherheitsproblem.

Von Daniel Matissek

Allein in Hamburg handelt es sich um zehn Personen, die von viel kurzen Haftstrafen oder gar vorzeitigen Entlassungen profitieren könnten. Zwei davon wurden wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Terrororganisation „Islamischer Staat“ in Syrien verurteilt. Auch von den 21 „Gefährdern”, die sich derzeit in Bayern wegen islamistischer Straftaten in Haft befinden, sind fünf zur Entlassung vorgesehen. Insgesamt befinden sich von den 551 beim Bundeskriminalamt (BKA) als Gefährder registrierten Islamisten derzeit rund 100 in deutschen Gefängnissen.

In Baden-Württemberg steht die Entlassung von fünf Personen an, die wegen religiös motiviertem Extremismus „vollzuglich unter Beobachtung stehen.“ Ob es sich dabei um religiösen Extremismus im Islamismusbereich handelt, ist unklar. In Hannover soll sich die Zahl der in diesem Jahr freikommenden islamistischen Häftlinge im „niedrig einstelligen Bereich“ befinden. Unter ihnen ist auch Safia S., die 2016, im Alter von 15 Jahren, zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt wurde, weil sie einem Polizisten ein Messer in die Kehle gestoßen hatte. Diese Tat gilt als das erste IS-Attentat in Deutschland.

Islamistin wird heute noch als Märtyrerin gefeiert

Zu ihrem Fall erklärt ein Justizmitarbeiter: „Safia S. wird von Islamisten draußen, außerhalb des Gefängnisses, als Märtyrerin gefeiert. Sie ist eine der wenigen Frauen in Deutschland, die eine islamistische Tat begangen hat, sie hat eine Vorbildfunktion.“ 

Auch in den „provinzielleren“ Bundesländern können sich Islam-Terroristen und „sprenggläubige“ Kriminelle auf ein baldiges Leben in Freiheit freuen. Mancherorts ist ihnen die fürsorgliche Diskretion der Politik sicher: So verweigerte in Rheinland-Pfalz das Justizministerium gegenüber Journalisten jegliche Auskunft auf die Frage, wie viele der elf dort wegen Unterstützung einer Terrororganisation, Aufnahme von Beziehungen zur Begehung oder Anleitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Terrorfinanzierung inhaftierten Personen in diesem Jahr zur Entlassung vorgesehen sind. Sicher ist nur: Es wird solche Entlassungen geben.

Zweite Chance für IS-Rückkehrer

Nur in Hessen wird behördlicherseits bei „sämtlichen in Untersuchungshaft befindlichen Islamisten“ eine Fluchtgefahr vermutet. Unter diesen befinden sich auch noch nicht verurteilte IS-Rückkehrer. Deshalb sind laut den dortigen Justizbehörden derzeit keine Haftentlassungen geplant. Hingegen sollen die zwei derzeit im Saarland inhaftierten islamistischen Straftäter, die beide wegen in Deutschland (!) begangener Straftaten verurteilt worden, noch in diesem Jahr entlassen werden. Dasselbe gilt für drei Häftlinge in Schleswig-Holstein, die ihre Verbrechen ebenfalls in Deutschland verübt haben.

Kein Anlass zu Sicherheitsverwahrung

Während deutsche Gerichte bei vielen Beziehungsstraftaten und schweren Verbrechen ohne weltanschauliche Motivlage, jedoch auch bei rechtsextremen Tätern regelmäßig die besondere Schwere der Schuld feststellen (womit eine Entlassung in die Freiheit nach Verbüßen der Strafe ausgeschlossen ist und entweder besondere Sicherheitsverwahrung oder Klinikunterbringung angeordnet wird), werden islamistische Straftäter nach wie vor von der Justiz mit Samthandschuhen angefasst. Dabei besteht bei vielen der Täter die erhebliche Gefahr, dass sie sich in der Haft noch weiter radikalisiert haben könnten.

Hinzu kommt, dass die Staatsmacht blind ist, wie groß die drohende Terrorgefahr durch Islamisten wirklich ist: Von den mehreren tausend Bundesbürgern, die seit 2013 nach Syrien aufgebrochen sind, um sich dort als IS-Schergen oder Gefolgsleute dschihadistischer Kamptruppen zu verdingen, kennt die Bundesregierung gerade einmal 350 Rückkehrer. Wie viele sich außer diesen unerkannt im Land befinden, ist somit völlig unbekannt.

Nachwuchsrekrutierung unter Flüchtlingen?

Es gilt daher als wahrscheinlich, dass sich die nun zur Entlassung vorgesehenen Straftäter bereits bestehenden Netzwerken anschließen oder neue gründen könnten. Gerade die derzeitige erneute Masseneinwanderung auch von muslimischen jungen, afrikanischen Männern unter dem Ticket der angeblichen „Ukraine-Flüchtlinge“ erlaubt es einem riesigen Dunkelfeld potentieller Islamisten, unbemerkt nach Deutschland und in die EU einzusickern. Entsprechende Gefährdungsprognosen der Behörden, sofern sie überhaupt vorliegen, werden der Öffentlichkeit vorenthalten.

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