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Covid-Compliance-Gesetz: Die Disziplinierung der Bürger

Published On: 27. März 2022 14:55

Wer seit 1. November in seinem Betrieb gegen das Covid-Gesetz verstoßen, aber als Wirtschaftstreibender Hilfsgelder bekommen hat, dem droht Gefahr. Mit einem neuen Gesetz wird es möglich, diese zurückzahlen zu müssen. Das Covid-19-Compliance-Gesetz zeigt, wohin die Reise geht: Vom Staat hat man künftig nur noch etwas zu erwarten, wenn man auch seine neuen Regeln befolgt. 

„Compliance“: ein Wort, das in der Betriebswirtschaft auch im deutschsprachigen Raum schon lange Einzug gehalten hat. Jetzt gibt es sogar ein „Covid-Compliance-Gesetz“. Und dieses Gesetz hätte sich weit mehr Aufmerksamkeit verdient, als es bekommt. Es ist die rechtliche Absicherung für die Maßregelung der eigenen Bürger.

„Compliance“ als Politik

Ein Unternehmen baut „Compliance“ auf, um Konformität und Regeltreue unter den Mitarbeitern zu sichern. Die Idee kommt aus der Unternehmensführung, nicht aus der Politik. Doch allzu viele Politiker verstehen sich heutzutage als „Manager“. Wie selbstverständlich spricht etwa ein Gesundheitsminister vom „Pandemiemanagement“. Eine entlarvende Sprache.

Die Disziplin und die Regeltreue unter den Bürgern hat sich zu verbessern, denkt sich die Manager-Regierung offenbar. Deshalb das „Compliance-Gesetz“: Wer das Covid-Gesetz missachtet, der muss nicht nur Strafe zahlen, sondern auch die Hilfsgelder werden rückwirkend eingefordert.

Eine kleine Anmerkung: „Hilfsgelder“ ist an dieser Stelle ohnehin ein irreführender Begriff. Eigentlich sind es „Entschädigungen“, da der Staat die Schließung der Betriebe angeordnet hat. Man konnte nicht wirtschaften, auch wenn man es hätte tun wollen.

Das Gesetz ist ein neuer Akt im Versuch, die Bürger zu disziplinieren. So sollen die Menschen „motiviert“ werden, die Regierungsvorgaben umzusetzen. Tun sie das nicht, kann eine zweite Bestrafung folgen. Jeder Bürger wird damit im Nebenberuf Polizist. Er kontrolliert die anderen und diszipliniert sich selbst. Das wäre im Sinne der unternehmerischen „Compliance“ äußerst konsequent. Irgendwann braucht es dann gar keine Polizei mehr.

Der neue Staat

Noch heftiger: Das Gesetz kann rückwirkend bis in den November letzten Jahres geltend gemacht werden. In dieser Zeit ist viel geschehen: Ein Covid-Zertifikat war notwendig, um den Beruf ausüben zu dürfen. Dann war noch einmal „Lockdown“ und über Nicht-Geimpfte waren monatelang Ausgangssperren erlassen. Für die Gastronomie (und teilweise auch für den Handel), galt 2G. Wie viele Wirtshäuser, Geschäfte oder Büros bei einer Covid-Kontrolle durch die Polizei bestraft worden sind, ist bisher nicht bekannt.

Die Wirtschafskammer beschreibt das neue Gesetz so:

Sollte ein Inhaber einer Betriebsstätte oder eines Arbeitsortes oder dessen verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen rechtskräftig aufgrund einer Verwaltungsübertretung gegen das COVID-19 MG bestraft worden sein, sind die Bezirksverwaltungsbehörden verpflichtet zu erheben, ob die genannten Personen oder diesen gegenständlich zuordenbare wirtschaftliche Einheiten COVID-19-Leistungen bezogen haben.

Ergibt die Erhebung, dass eine oder mehrere Leistungen der Transparenzdatenbank-COVID-19-Compliance-Verordnung bezogen wurden, die nach dem 31. Oktober 2021 gewährt oder ausbezahlt worden sind, sind die Bezirksverwaltungsbehörden verpflichtet, den rechtskräftigen Verwaltungsstrafbescheid, der die in der Verwaltungsübertretung bzw. Verwaltungsübertretungen nach dem COVID-19-MG sanktioniert, an jene leistenden Stellen (§ 16) zu übermitteln, in deren Zuständigkeit die mögliche Rückforderung der jeweiligen COVID-19-Leistung fällt.“

Anwälte sagen, dass das Gesetz durchaus anfechtbar ist. Auch eine Verordnungsermächtigung der Minister, die im Gesetz beinhaltet ist, macht Sorgen. Der Finanzminister kann per Verordnung festlegen, welche Übertretungen des Covid-19-Maßnahmengesetzes zur Überprüfung führen sollen. Gearbeitet hat die Regierung bereits länger an diesem Gesetz, das eine Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes von 2012 darstellt.  Ausgegeben wurde es am 18. März.

Gerne warnt man in Europa vor China, nötig ist das aber nicht. Man muss nicht ins Ferne Asien blicken, um vor der Disziplinierung der Bürger gewarnt zu sein. Es reicht, die Überwachungskameras Londons oder Nizzas zu zählen, um das zu erkennen. Oder eben das Covid-19-Compliance-Gesetz, das jüngste Werk der österreichischen Regierung. Warum sollte man da noch nach Peking schauen, um vor kommende Zustände zu warnen?

Staatsbusiness

Wer weiß, wie das Covid-19-Gesetz sich noch verändern wird, was Österreichs Bürger noch alles zu leisten haben, „im Kampf gegen das Virus“. Aktuell ist das Maßnahmengesetz bis Ende Juni 2022 in Kraft. Dann kann es vom Nationalrat um weitere sechs Monate verlängert werden.

Das Compliance-Gesetz sollte jedenfalls noch einmal zeigen, wie ernst man es mit den Covid-Maßnahmen meint: Wer sie nicht befolgt, dem entsagt der Staat Unterstützung. Covid kann für ein solches Vorgehen eine Blaupause gewesen sein. Der Staat wurde schon davor immer mehr zum Unternehmen umgebaut, man „managt“ ihn. Und schlimme Bürger werden wie faule Mitarbeiter getadelt und diszipliniert. Im Unternehmen fliegen sie am Ende raus, im Staat streicht man ihnen Gelder.


Thomas Oysmüller, Jahrgang 1990, ist freier Journalist, arbeitete früher beim deutschen Onlineradio detektor.fm, einige Jahre bei zackzack.at und schrieb für kleinere Zeitungen.


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