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Homeoffice kurbelt Überwachungsindustrie an

Published On: 3. April 2022 0:20

Veröffentlicht am 3. April 2022 von AS.

Wie das Amnesty-Magazin berichtet, leidet die Privatsphäre von Angestellten im Homeoffice. In der Ausgabe vom März 2022 heisst es, dass gemäss einer Studie von TOP10VPN, einem britischen Unternehmen für Internetsicherheit, die Nachfrage nach Programmen zur Überwachung von Mitarbeitenden seit Beginn der Coronakrise um über 65 Prozent gestiegen ist (Stand: September 2021). TOP10VPN geht momentan von einer nachhaltigen Nachfrage und einem längerfristigen Trend aus.

Bei den Programmen handelt es sich um People Analytics Tools. Die grössten Unternehmen in diesem Bereich seien Hubstaff, Time Doctor und FlexiSPY, die 60 Prozent des Weltmarktes abdecken würden (hier eine Tabelle mit den 26 beliebtesten Programmen und ihren Zwecken). Diese sollen laut Prognosen des Marktforschungsinstituts Industry Arc bis 2026 4,5 Milliarden Dollar generieren. Zu Beginn der Coronakrise schrieb The Wall Street Journal einen Artikel, in dem beschrieben wird, dass Unternehmen dank der Überwachungsprogramme ihre Produktivität steigern können. Die Botschaft ist klar: Mehr Profit dank mehr Überwachung. Die finanziellen Vorteile der Unternehmen gehen auf Kosten der Mitarbeitenden. Die Arbeit wird stressiger, Pausen als vermeintliche ineffiziente Zeitvergeudung taxiert.

Die Technologien erlauben Vorgesetzten, ihre Angestellten aus der Distanz zu kontrollieren: So können Gespräche mitgehört sowie auf Inhalt, Tonalität und implizierte Haltungen analysiert werden. Nahezu jede Tätigkeit am Computer kann getrackt werden: getippte Wörter, Internetsuche, E-Mails. Time Doctor verspreche, Leerlaufzeiten zu erkennen, und mache deshalb alle paar Minuten Screenshots und Webcam-Fotos, um zu prüfen, ob sich der Mitarbeiter am Arbeitsplatz befinde, so das Amnesty-Magazin. Die Software fordere untätige Angestellte auf, sich ihren Aufgaben zu widmen. Vorgesetzte könnten darüber informiert werden.

So unterziehe der Onlinegigant Amazon von Milliardär Jeff Bezos, einem grossen Profiteur der Coronakrise, seine Angestellten in den USA einem strengen Überwachungsprogramm. Fahrzeuge seien mit einer Kamera ausgestattet, die das Verhalten des Lenkers aufzeichne, was zu einer permanenten Bewertung durch Algorithmen führe. Laut Aussage von Roger Rudolph, Professor für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich, sei eine solche Praxis etwa in der Schweiz gesetzlich verboten.

Zunahme durch Coronakrise

Trotzdem habe auch in der Schweiz die Überwachung am Arbeitsplatz durch die Coronakrise zugenommen, obwohl dies untersagt sei, wie der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB) in seinem Tätigkeitsbericht 2020/21 festhält:

«Der EDÖB ist sich bewusst, dass je nach verwendeter IT-Lösung das Verhalten der Arbeitnehmenden im Homeoffice auf einfache Art und Weise permanent überwacht werden könnte – was jedoch im Lichte des DSG [Datenschutzgesetz] unzulässig und auch gestützt auf Normen des Arbeitsgesetzes ausdrücklich untersagt ist.»

Das Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten der Universität St. Gallen wollte es genauer wissen und hat bezüglich eingesetzter Methoden zwischen Juni und September 2020 über 200 Personalverantwortliche in der Schweiz befragt. Die meisten Unternehmen haben demnach bereits vor der Coronakrise in technologische Überwachungstools investiert. Einige nutzten diese, um den Einsatz von People Analytics Tools stark auszubauen. Dabei werde zum Beispiel die Software Teramind (Fehlverhalten und Produktivitätsmessung) eingesetzt. Diese ständige Verhaltenskontrolle verstosse gegen Schweizer Recht, so das Amnesty-Magazin.



Einsatzgebiete der Überwachungstools. Quelle: Uni St. Gallen, HR Tech Survey 2020.

Schweizer Recht hat Aufholbedarf

Schweizer Gesetze – etwa das Datenschutzgesetz, Arbeitsgesetz oder das Obligationenrecht –, die das Recht auf Würde, Gesundheit und Privatsphäre von Angestellten regeln, sind unzureichend für dynamische technologische Entwicklungen gerüstet. Bei der Auslegung, wie Überwachung zu handhaben ist, gibt es einigen Interpretationsspielraum. So sagt der Datenschutzanwalt David Vasella von der Zürcher Kanzlei Walder Wyss:

«Die Schweiz ist weniger streng als andere europäische Länder, wenn es um den Datenschutz geht.»

So seien die Risiken für Unternehmen im Fall eines Verstosses geringer, Strafen würden selten verhängt und Mitarbeitende hätten weniger Anreiz, ihren Arbeitgeber zu melden. Die Gewerkschaft Unia kritisiere, dass die Überwachungsmöglichkeiten die Machtverhältnisse zugunsten der Unternehmen verschieben würden und ein Ausdruck von Misstrauen seien, was das Arbeitsklima nicht fördere, so das Amnesty-Magazin.

Freiwillig überwachen lasse sich dagegen ein Fünftel der Angestellten des Reisekonzerns TUI in Schweden – mittels reiskorngrosser Mikrochips in der Hand, mit denen sie Türen, Drucker und Snackautomaten bedienen. Der angeblichen Freiwilligkeit hält Roger Rudolph entgegen, dass diese keine ausreichende Rechtfertigung für übermässige Überwachung sei und Angestellte einiges in Kauf nehmen würden, um ihren Job zu behalten.

Mit der Nutzung eines VPN-Services (Virtual Private Network) liesse sich zumindest eine Überwachung des Internetverlaufs verhindern. Dadurch wird die Internetverbindung verschlüsselt und der Datenverkehr wird durch einen Proxyserver geleitet, währenddessen die IP-Adresse geändert wird. Die Überwachungsprogramme können demzufolge zwar die besuchten Webseiten selbst nicht sehen, allerdings wird so die Nutzung des VPN-Services sichtbar.

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