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Die Impfpflicht ab 18 ist vom Tisch? Nein – neuer Gesetzesentwurf beabsichtigt Einführung im Oktober

Published On: 4. April 2022 17:51

Erst kürzlich hat Margot Lescaux, eine pensionierte Anwältin, Gesetzesentwürfe und Anträge ausgewertet, die im Bundestag am 07.04.2022 behandelt werden sollten und die teilweise eine Impfpflicht ab 18 Jahren vorsehen. Kurz nach der Veröffentlichung des Artikels kam dann in den Quantitätsmedien die Botschaft „Keine Mehrheit im Bundestag – Ampel bläst die Impfpflicht ab 18 ab“. Unter Verwendung von „Insiderinformationen“ berief man sich darauf, dass die allgemeine Impfpflicht ab 18 keine Zustimmung im Bundestag erfahren würde. Heute titelt nun die Welt: „Letzter Versuch der Gesichtswahrung für Scholz und Lauterbach“. Darin wird auf ein im Internet aufgetauchtes Dokument verwiesen, in dem Änderungen der bisherigen Gesetzesentwürfe und Anträge ausgearbeitet sind, die nun anstelle der eigentlichen Drucksachen am 07.04.2022 im Bundestag diskutiert bzw. abgestimmt werden sollen.

Margot Lescaux hat sich das Dokument wieder im Detail angesehen und ausgewertet – wir wollen ihre Ergebnisse hier veröffentlichen.

Die Abgeordneten aus verschiedenen Gruppierungen, die bisher zwei verschiedene Gesetzesentwürfe (und einen Antrag) vorgelegt haben, haben Kompromissvorschläge ausgearbeitet.

Bei diesen Gruppen handelt es sich jedenfalls mit Sicherheit um

  • die „Gruppe Baehrens“ (SPD), BT-Drucksache 20/899 – „Impfpflicht für alle ab 18 Jahren“
  • die „Gruppe Ullmann“ (FDP), BT-Drucksache 20/954 – „Beratungspflicht und Impfpflicht ab 50 Jahren“ (letzteres unter Vorbehalt)

Nicht klar ist im Moment, inwiefern die CDU/CSU Fraktion an diesem Kompromissvorschlag tatsächlich beteiligt ist bzw. ob sie ihn letztlich mittragen wird. In dem Dokument klingt es auf den ersten Blick so an, als ob die CDU/CSU-Fraktion an der Ausarbeitung mit beteiligt gewesen wäre. In der Presse werden allerdings jetzt im Moment schon Stimmen aus CDU-Kreisen laut, die sich von diesem Papier distanzieren und mitteilen, die Fraktion werde dem nicht zustimmen.

Die CDU/CSU Fraktion hatte den Antrag 20/978 – Impfvorsorgegesetz – vorgelegt.

Die neuen Vorschläge sind zusammengefasst in einem Dokument „Darstellung der beabsichtigten Anpassungen zur BT-Drucksache 20/899„.

Nachfolgende Darstellung baut auf allen bisherigen Beiträgen zu diesem Thema auf, so dass manches nur kurz erwähnt bzw. – soweit keine Änderungen vorgesehen sind – gar nicht erwähnt wird.

1. Impfregister

Alle Gruppen sind sich darüber einig, dass ein Impfregister eingerichtet wird. Hierfür sollen die Krankenkassen zuständig sein. Das bedeutet: In einem ersten Schritt sollen alle Erwachsenen über 18 Jahre verpflichtet sein, ihrer jeweiligen Krankenkasse ihren Status nachzuweisen. Völlig unabhängig erst einmal davon, wie dieser aussieht. Wer nicht geimpft ist, muss das bekanntgeben. Wer geimpft oder genesen oder befreit ist, muss das nachweisen. Wer nicht reagiert, wird dann wohl als nachweislos gelten.

Frist: Bis zum 15. September 2022.

2. Beratung als neuer Nachweis

Bisher gibt es drei Nachweise: geimpft, genesen oder Kontraindikation.

Es wird eine vierte Möglichkeit geschaffen, die gleichzeitig als Pflicht ausgestaltet ist für alle diejenigen, die nicht über einen der drei bisherigen Nachweise verfügen.

Nämlich: Alle Bürger ab 18 Jahren, die weder geimpft noch genesen noch kontraindiziert sind, müssen einen Beratungsnachweis vorlegen.

Details dazu – wo / wie / welcher Inhalt / Zeitdauer etc: noch nicht bekannt.

Das Haben und Vorlegen eines solchen Nachweises soll vorerst als gleichwertiger Nachweis ausreichen.

Ob dies auch über den 1. Oktober 2022 hinaus gilt oder nicht, darüber besteht noch Uneinigkeit.

3. Weitere Beratung im Herbst

Im Spätsommer August / September 2022 soll erneut beraten und weiter entschieden werden. Es soll festgestellt werden

  • wie hoch ist bis dahin die Impfquote;
  • welche neue Virusvarianten sind evtl. aufgetaucht;
  • mit welcher Situation muss ab Herbst gerechnet werden.

4. Vorschläge für Maßnahmen ab Oktober

Basierend auf diesen Erkenntnissen sollen dann Beschlüsse gefasst werden, die ab dem 1. Oktober 2022 gelten sollen.

Hierzu gibt es unterschiedliche Auffassungen wie folgt:

  • Gruppe Baehrens (SPD):

    Ab dem 1. Oktober 2022 soll auf jeden Fall eine Impfpflicht für alle Personen ab 50 Jahre gelten. Das soll jetzt schon gesetzlich festgelegt werden. Eine erneute Beschlussfassung anhand der aktuellen Virus-Lage ist nicht erforderlich.
  • Gruppe Ullmann (FDP):

    Der Bundestag muss erst ausdrücklich feststellen und beschließen, ob für Personen ab 50 Jahren eine Impfnachweispflicht eingeführt wird.

    Technisch würde das bedeuten: Der Beratungsnachweis, den alle Ungeimpften bis dahin ja würden haben müssen, würde dann nicht mehr als gleichwertiger Nachweis akzeptiert werden. Sondern man müsste einen der drei anderen Nachweise (geimpft / genesen / kontraindiziert) haben. Die Impfserie müsste dann innerhalb eines halben Jahres vervollständigt werden, bis Ende April 2023.
  • CDU/CSU:

    Bleibt bei ihrem bisherigen Antrag:

    Evtl. Impfnachweispflicht für bestimmte Personengruppen, aber nur nach vorheriger Beschlussfassung im Bundestag.

5. SPD will Ausweitung der Impfnachweispflicht ab 18 im Herbst

Weiterer wichtiger Unterschied, der in manchen Pressemeldungen nicht herausgearbeitet wird:

Die Gruppe Baehrens will, dass es bei den o.e. Beschlussfassungen im Spätsommer 2022 möglich ist, die Impfnachweispflicht auf die Personengruppen 18 – 49 Jahre auszuweiten.

Um am Donnerstag abstimmen zu können, muss bis dahin klar sein, welcher Vorschlag endgültig zur Abstimmung stehen wird. Oder es wird ein Abstimmungsmarathon zu etlichen Detailvarianten.

Wenn sich die Variante der Gruppe Baehrens durchsetzen wird, dann bedeutet das: Die Impfpflicht für alle ab 18 Jahren wäre nicht vom Tisch.

Um im Bild zu bleiben: man versteckt sie unter dem Zipfel des Tischtuches, der beim nächsten Windstoß davonwehen kann.


Und wieder einmal danken wir Margot Lescaux für den Themenhinweis und die kompakte Zusammenfassung!

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