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Wer haftet bei Impfschäden? In einem Artikel der Welt verstecken sich unzählige Impfgeschädigte

Published On: 15. April 2022 17:03

Gestern veröffentlichte die Welt einen Artikel, um den es scheinbar um die Haftung bei Impfschäden geht. Der Titel dazu: Wer haftet bei Impfschäden? Natürlich ist der gesamte Artikel dort hinter der Bezahlschranke – dass zu viele Menschen Dinge lesen, die die Impfkampagne unserer Regierung in ein schlechtes Licht rückt, will man natürlich bei der Welt nicht.

Versteckt im Artikel sind ganz konkret die Fälle von drei Impfgeschädigten:

  • Margit Jaschke, um die es eigentlich im Artikel geht, hatte nach der Impfung ein „komplett entzündetes Herz“. Im Krankenhaus konnten die Ärzte nicht viel mehr tun, als entzündungshemmende Medikamente zu geben. Frau Jaschke, die sonst viel lacht und das Leben positiv sieht, hatte Todesangst in dieser Zeit.
  • Ein nicht näher bezeichneter, junger Maschinenschlosser, erlitt nach seiner Corona Impfung ebenfalls eine schwere Herzmuskelentzündung. Neun Monate nach der Impfung ist er noch immer arbeitsunfähig und körperlich kaum belastbar; ob der Mann je wieder ganz gesund wird, ist noch offen.
  • Bei einer anderen Frau ist seit der Impfung eine Gesichtshälfte gelähmt und hängt herab, so, als hätte sie einen Schlaganfall erlitten.

Außerdem wird auf weitere Fälle eingegangen, die Lutz Böttger, der in einer Kanzlei, die auf Medizinrecht spezialisiert ist, arbeitet. Er erzählt von Mandanten, die seit der Impfung an Nesselsucht leiden, einen großflächigen Hautausschlag, der sich nur mit hoch dosierten Antihistaminika unterdrücken lässt. „Diese Menschen leiden unter permanenter Müdigkeit, können ihren Alltag nicht bewältigen, sind aus dem Leben gerissen“, sagt der Anwalt.

Wer haftet bei Impfschäden?

Manche Menschen sind durch Covid-19-Impfungen krank geworden. Wer hat Anrecht auf eine Entschädigung? Die Behörden sind von der Zahl der Anfragen überfordert. Erste Rechtsanwälte klagen nun – und setzen auf eine Besonderheit in der Pandemie.

„Ich bin für die Impfung“, betont Margit Jaschke gleich zu Beginn des Gesprächs, keinesfalls wolle sie sich von Impfgegnern instrumentalisieren lassen. Eine solche Versicherung scheint nötig, will man in Deutschland über das heikle Thema sprechen: über Komplikationen nach einer Covid-19-Impfung, über das Leiden der Betroffenen und den Kampf um Anerkennung durch die staatlichen Behörden.

Schwere Nebenwirkungen einer Covid-19-Impfung sind nach allen verfügbaren Daten sehr selten, das haben Analysen aus Ländern mit guter Datengrundlage wie Israel oder Großbritannien gezeigt. Allerdings wurden in Deutschland 64 Millionen Menschen innerhalb von 15 Monaten geimpft, ein historisch einmaliger Vorgang. Naturgemäß gibt es Menschen, bei denen nach einer Impfung Erkrankungen aufgetreten sind, mitunter wie aus heiterem Himmel, für manche nur als Impfnebenwirkung erklärbar. Nun stellt sich die Frage: Was können die Betroffenen tun? Wer hat einen Anspruch auf Schadenersatz, wie kann man den Schaden nachweisen, und wie solidarisch verhält sich eine Gesellschaft, die die Impfung auch aus Gründen der Solidarität eingefordert hat?

Für die Berlinerin Margit Jaschke gab es im vergangenen Jahr kein Zögern: Sie wollte geimpft werden, so schnell wie möglich. Im Juni endlich die Gelegenheit: Eine Pop-up-Aktion in einer Schule bot Impfungen für Kurzentschlossene an, Margit Jaschke erhielt eine Dosis Moderna-Impfstoff.

Einige Tage darauf spürte sie einen seltsamen Druck in der Brust und beschloss, auf das gewohnte Joggen zu verzichten. In den nächsten Tagen wurde das Druckgefühl immer stärker, sie bekam Angst und fuhr ins Krankenhaus. Kurz darauf wurde sie mit Blaulicht in die nächstgelegene kardiologische Klinik gefahren – Verdacht auf Herzinfarkt. Ein Irrtum. Die Ärzte untersuchten ihr Herz nun im MRT. „Das gesamte Herz war komplett entzündet”“, so erinnert sich Margit Jaschke. „Die Ärzte wirkten selbst geschockt, und einer sagte mir, so etwas hätten sie noch nicht gesehen.“

Zwölf Tage lag die 58-jährige Angestellte im Krankenhaus. Die Ärzte konnten nicht viel mehr tun, als entzündungshemmende Medikamente zu geben. Die Frau, die sonst viel lacht und das Leben positiv sieht, hatte Todesangst in dieser Zeit. Schließlich wurde sie entlassen. „Verdacht auf Autoimmun-Myokarditis, als Reaktion auf Moderna-Impfstoff“, steht als Diagnose im Arztbrief. Sie solle sich schonen, an Arbeit war vorerst nicht zu denken. Den ganzen Sommer über konnte sie die Wohnung höchstens mit dem Rollstuhl verlassen, wurde von Freunden und Familie versorgt, lebte von den Ausgleichszahlungen der Krankenkasse. Bereits die kleinste Anstrengung löste Herzrasen und Angstzustände aus. Fünf Monate ging das so. Heute, fast neun Monate später, führt sie wieder ein normales Leben. Nur beim Treppensteigen wird ihr die Luft eng.

Schon früh war es Margit Jaschke wichtig, die Behörden auf ihren Fall aufmerksam zu machen. Im Juli schickte sie per Einschreiben einen Brief an die zuständige Berliner Behörde, das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). Sie füllte das Formular aus, mit dem Impfgeschädigte Versorgungsleistungen beantragen können. Der Eingang wurde bestätigt, es gab eine Nachfrage, mehr passierte nicht. Im Oktober nahm sie sich einen Anwalt, den ihre Rechtsschutzversicherung bezahlt. „Erst da kam Bewegung in die Sache“, so ist ihr Eindruck. Am 18. März schließlich erhielt sie den Bescheid: Ihr Impfschaden wurde anerkannt, weil „mehr für als gegen die Annahme einer Schädigung“ spreche.

Dass Margit Jaschke Schadenersatz in irgendeiner Form erhalten wird, ist dennoch unwahrscheinlich. Grundsätzlich gilt zwar laut Infektionsschutzgesetz (IfSG): Für Impfschäden haftet der Staat, wenn eine Impfung von einer zuständigen Landesbehörde empfohlen wurde. In der Pandemie gilt sogar eine Sonderregelung:

Der Staat haftet bei allen Schäden durch eine Covid-19-Schutzimpfung, auch unabhängig von expliziten Empfehlungen der Landesbehörden. Allerdings: Einen Anspruch auf monatliche Versorgungsleistungen haben laut IfSG nur die Menschen, bei denen noch sechs Monate nach der Impfung bleibende Schäden bestehen.

Margit Jaschke gilt als „vollständig geheilt”. Zahlungen wie Schmerzensgeld oder einen Ersatz für Verdienstausfall durch den Staat sind nicht vorgesehen. „Laut Bescheid fällt Frau Jaschke unter die Erheblichkeitsschwelle von 25 Prozent Schädigungsfolgen“, so erklärt es ihr Rechtsanwalt Wilhelm Weerth. Dass Margit Jaschke fünf Monate krank war, gilt als Lebensrisiko, dass sie selbst zu tragen hat.

Schließlich ist es ja auch möglich, dass die Impfung größeren Schaden verhindert hat: Herzmuskelentzündungen beispielsweise treten nach einer Infektion mit Sars-CoV-2 häufiger auf als nach einer Impfung. Für Weerth bleibt der Fall dennoch interessant er will nun Einspruch erheben und Akteneinsicht in das Gutachten verlangen. „Mir geht es nicht darum, jetzt Geld zu bekommen“, sagt Margit Jaschke. „Aber was, wenn sich mein Zustand wieder verschlimmert, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?“

Margit Jaschke ist an dem langen Prozedere, dem bürokratischen Aufwand fast verzweifelt. Doch genau genommen ist ihr Fall vergleichsweise schnell entschieden worden. Vor der Pandemie gingen beim Lageso maximal fünf Anträge auf Impfschaden im Jahr ein, die durchschnittliche Bearbeitungszeit dauerte elf Monate. Seit April 2021 waren es laut Auskunft der Behörde 246 Anträge. Margit Jaschke ist in Berlin der erste Fall, der als Impfschaden anerkannt wurde; drei Fälle wurden abgelehnt, die restlichen 242 Fälle sind noch in Bearbeitung.

Nicht nur die Berliner Behörden haben mit der großen Zahl an Anträgen zu kämpfen. Beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Nordrhein-Westfalen haben bislang 238 Menschen Leistungen nach einer Covid-19-Schutzimpfung beantragt. Zwei Anträge wurden vorläufig und vier endgültig bewilligt, zwei wurden abgelehnt. „Die Herausforderung bei der Bearbeitung besteht einerseits darin, dass kurzfristige Impfreaktionen nicht berücksichtigt werden können, sondern der Gesundheitszustand ab sechs Monate nach der Impfung maßgeblich ist“, so ein LVR-Sprecher. Zudem bedürfe es einer umfangreichen und zeitaufwendigen Einzelfallprüfung, um einen ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung nachzuweisen.

Im Fall von Margit Jaschke ist der Fall vergleichsweise eindeutig. Herzmuskelentzündungen gehören zu den gut belegten seltenen Komplikationen durch einen mRNA-Impfstoff. Erste Hinweise auf eine verdächtige Häufung in Israel hatte es Anfang Juni 2021 gegeben, kurz bevor sich Margit Jaschke hatte impfen lassen. Inzwischen wurden mehrfach die Daten von Krankenkassen ausgewertet. Laut einer israelischen Studie gab es pro eine Million Menschen zwischen der ersten und zweiten Biontech-Dosis 17 zusätzliche Fälle einer Myokarditis.

Ebenfalls belegt sind Sinusvenenthrombosen durch die Vektorimpfstoffe von AstraZeneca oder Johnson & Johnson. Im aktuellen Aufklärungsmerkblatt des RKI werden zudem seltene Fälle von Gesichtslähmungen genannt, die sich aber in allen Fällen zurückgebildet hätten, außerdem Taubheitsgefühle und Nesselsucht. So gut wie aussichtslos sind Anträge bei Beschwerden, die nicht unter möglichen Nebenwirkungen aufgeführt werden. Hier müsste der Einzelne einen kausalen Zusammenhang zur Impfung beweisen. Gelänge es, diese hohe Hürde zu überwinden, könnte man theoretisch sogar den Hersteller eines Impfstoffs verklagen. Im Fall der Covid-19-Impfstoffe würde aber auch dann der Staat letztlich haften, weil dies in den Verträgen mit den Herstellern so vereinbart wurde.

Neben dem Antrag auf staatliche Versorgungsleistungen gibt es theoretisch eine weitere Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. „Eine Chance auf Schmerzensgeld oder einen angemessenen Schadenersatz für einen Verdienstausfall auch in den ersten sechs Monaten haben Mandanten, die auf zivilrechtlichem Weg den impfenden Arzt oder die öffentliche Hand als Trägerin des Impfzentrums in Anspruch nehmen“, erklärt Lutz Böttger die Rechtslage. Er ist Fachanwalt in einer Kanzlei, die auf Medizinrecht spezialisiert ist und Standorte in Düsseldorf und Osnabrück unterhält.

Böttger betreut derzeit 15 Menschen, die überzeugt sind, einen schweren Schaden durch die Covid-19-Impfungen erlitten zu haben. Da ist zum Beispiel der junge Maschinenschlosser, der nach der Impfung wie Margit Jaschke eine schwere Herzmuskelentzündung erlitten hat. Neun Monate nach der Impfung ist er noch immer arbeitsunfähig und körperlich kaum belastbar; ob der Mann je wieder ganz gesund wird, ist noch offen. Bei einem anderen Fall handelt es sich um eine Frau, deren Gesichtshälfte seit der Impfung gelähmt herabhängt, so, als hätte sie einen Schlaganfall erlitten. Andere Mandanten leiden seit der Impfung an Nesselsucht, an großflächigem Hautausschlag, der sich nur mit hoch dosierten Antihistaminika unterdrücken lässt. „Diese Menschen leiden unter permanenter Müdigkeit, können ihren Alltag nicht bewältigen, sind aus dem Leben gerissen“, sagt der Anwalt.

Auch Böttger hat für seine Mandanten Versorgungsleistungen bei den staatlichen Behörden beantragt, in Nordrhein-Westfalen sind die zwei Landschaftsverbände zuständig. „Dafür brauchen sie mich streng genommen nicht“, sagt er, allerdings leiste er Hilfe bei dem bürokratischen Aufwand, der viele Menschen überfordert. Daneben strengt der Anwalt Klagen gegen die Ärzte an, die seine Mandanten geimpft haben. Könnte er einen Behandlungsfehler nachweisen, dann würde die Haftpflichtversicherung der Ärzte über staatliche Leistungen hinaus eine Wiedergutmachung erbringen. Ein Behandlungsfehler kann zum Beispiel vorliegen, wenn ein Arzt einen Patienten geimpft hat, der aus medizinischen Gründen dafür nicht infrage kam. Da dies selten vorkommt, hält Böttger eine Klage wegen mangelnder Aufklärung über die Risiken für aussichtsreicher. „Seit Jahrzehnten ist geltendes Recht, dass Patienten über die Risiken einer Behandlung mündlich aufgeklärt werden müssen“, argumentiert er. Unter dem Zeitdruck der Pandemie aber haben viele vor ihrer Impfung nur einen Aufklärungsbogen unterschrieben und versichert, dass sie keine weiteren Fragen haben.

Hier allerdings beginnt zum Teil juristisches Neuland. „Man wird klagen müssen – es ist noch unklar, was dabei herauskommt“, kommentiert Jochen Beyerlin, medizinischer Fachanwalt in Ravensburg, der ebenfalls Mandanten mit mutmaßlichen Impfschäden vertritt. Viele Fragen werden zu klären sein. Was war zum Zeitpunkt der Impfung über die Risiken allgemein bekannt? War es den Menschen zuzumuten, sich zu informieren? Hätten sie überhaupt anders entschieden, wenn man sie eingehender informiert hätte? Die Prozesse dürften sich über Jahre hinziehen und ohne Rechtsschutzversicherung finanziell kaum zu stemmen sein. Beyerlin hilft seinen Mandanten bislang in erster Linie dabei, bei bleibendem Schaden die

staatlichen Leistungen zu beantragen.

Das geht auch ohne Rechtsbeistand, allerdings brauchen die Betroffenen einige Ausdauer. Margit Jaschke würde sich wünschen, dass Menschen mit Impfschäden mehr Gehör bekommen und das Thema weniger tabuisiert wird. „Es ist traurig, dass das alles so kompliziert ist, dass man so alleingelassen wird.“


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