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Rechtsbeugung bei Impfpflicht für Berufe: Jurist klagt deutsche Verfassungsrichter

Published On: 16. April 2022 13:29

Rechtsbeugung bei Impfpflicht für Berufe: Jurist klagt deutsche Verfassungsrichter

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Viele Gesundheitsmitarbeiter klagten

Bild: Freepik

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Wieder einmal zog sich der mit Abstand parteiischste und voreingenommenste Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG), Merkel-Günstling Stephan Harbath, den Zorn zahlreicher – hochrenommierter Juristen zu. Nachdem das praktisch „gleichgeschaltete” höchste deutsche Gericht Verfassungsklagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht binnen kürzester Zeit brüsk und oberflächlich abgewiesen hatte, erwägt nun der Verfassungsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau eine Klage wegen Rechtsbeugung.

Von Daniel Matissek

Unglaublich! Entscheidung stand offenbar schon im Voraus fest

In einem Interview mit dem Youtube-Portal “Politik Spezial” nannte Vosgerau es skandalös, wie Karlsruhe im Zuge der Klagen gegen die Impfpflicht im Pflegebereich verfahren sei. Verfassungsklagen zu diesem hochkomplexen und brisanten Thema seien willkürlich und vordergründig-lapidar abgelehnt worden. Vosgerau, der selbst für zwei Ärzte Verfassungsklage erhoben und diese am 1. März in Karlsruhe eingereicht hatte, konnte es kaum glauben, dass die Eingaben innerhalb kürzester Zeit abgewiesen wurden; offenbar stand die Entscheidung schon im Voraus fest.

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Verfassungsbeschwerden müssen, wie Mario Martin auf „reitschuster.de” treffend zusammenfasste, vor der Prüfung durch das Gericht eigentlich erst einmal zugelassen werden. Wird die Klage zugelassen, kann sie anschließend noch abgewiesen werden – indem das Gericht ausreichend begründet, warum die Begründung des Klägers fehlgehe. „Das Gericht umging also die inhaltliche Klageerwiderung, indem sie gar nicht erst zugelassen wurde”, so Martin. Zwar kann das BVG nach § 93d der BV-Gerichtsordnung Klagen und Eilanträge auch begründungslos abweisen – doch sei dies im vorliegenden Fall mit einer Begründung geschehen, die „offensichtlich unwahr” ist. Denn das Gericht, so Vosgerau, unterstellte ja, die Beschwerde sei in der Sache „nicht begründet” gewesen, da sie „den Begründungsanforderungen nicht genügen würde und die verletzten Grundrechte nicht einmal aufgeführt wurden“. Hiergegen verwahrt sich Vosgerau – und nennt diese Bewertung „objektiv und frappierend unwahr”. Er ist überzeugt, dass nicht nur seine, sondern auch andere Klagen plausibel und zulässig begründet gewesen seien.

Klagen waren wohlbegründet

Vosgerau nimmt naheliegenderweise an, das Harbath-Gericht wollte sich um die Begründung drücken, weil es mittlerweile zahllose hochkarätige Wissenschaftler gibt, die den Nutzen der Impfung in Frage stellen und damit die Grundannahmen der Eilentscheidung vom 10. Februar dieses Jahres ins Wanken bringen könnten, mit der die Verfassungsmäßigkeit die Außervollzugsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht abgelehnt (und damit diese autoritäre staatliche Erpressungsmaßnahme faktisch gebilligt) hatten. Inzwischen seienes laut Vosgerau „hunderte, wenn nicht tausende” Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht beim BVG eingegangen –  weil eine Vielzahl von Pflegern und Ärzten betroffen sind, von denen viele geklagt hätten.

Laut Vosgerau müsste die formale Voraussetzung der Klageannahme also auf jeden Fall gegeben sein – schon weil die verfassungsrechtliche Legitimation der eingeschränkten Impfpflicht eine „überaus zweifelhafte“ sei. Und natürlich auch deshalb, weil die Konsequenzen ihrer Verweigerung für die Betroffenen Mitarbeiter des Gesundheitswesens einen Job- und Karriereverlust bedeuten könnten.

Jurist Vosgerau erwägt nun mit weiteren Kollegen eine Klage wegen Rechtsbeugung gegen die zuständigen Senatsrichter bei Harbaths BVG, das zu einer Art Service-Letztinstanz des Corona-Staats verkommen ist. Wie diese angesichts der zuverlässigen und in zwei Corona-Jahren wohlerprobten „funktionalen Partnerschaft“ von Regierung und Justiz allerdings ausgehen wird, kann man sich leider schon an fünf Fingern abzählen.

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