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Freilassung von mutmaßlichen Vergewaltigern: Patriotischer Aktivismus sorgt österreichweit für Aufregung

Published On: 19. April 2022 20:47

Statt islamistische Terroristen im Auge zu behalten, klemmt sich der österreichische Verfassungsschutz Jugendlichen mit Silversterraketen auf die Fersen.

Foto: https://patrioten-in-bewegung.info/

Linz    19. April 2022 / 20:47

Freilassung von mutmaßlichen Vergewaltigern: Patriotischer Aktivismus sorgt österreichweit für Aufregung

Weil die vier ausländischen Tatverdächtigen im Falle einer mutmaßlichen Vergewaltigung einer minderjährigen Deutschen wieder auf freiem Fuß sind, haben patriotische Aktivisten ein Zeichen auf dem Dach des Linzer Hauptbahnhofs gesetzt. Der mediale Aufschrei daraufhin ist immens.

Mediale Kampagne gegen Patrioten

Gestern Nachmittag haben rechte Aktivisten in Linz für Wirbel gesorgt. Sie hatten das Dach des Bahnhofs in der oberösterreichischen Landeshauptstadt erklommen und ein Banner mit der Aufschrift “Vergewaltiger abschieben statt freilassen” gehisst. Dazu wurden Flyer verteilt.

Österreichische Medien, die bundesweit über die Protestaktion berichten, schäumen seither regelrecht vor Wut. So bezeichnet das Gratis-Blatt heute.at die Aktivisten als “Querulanten” und “Unruhestifter”, “die die mutmaßliche Vergewaltigung einer minderjährigen Deutschen durch drei Afghanen und einen Iraker für ihre Propaganda instrumentalisierten”. Inmitten des Fließtextes ist zudem eine Umfrage eingefügt, bei der der Leser befragt wird, ob er rechtsextremen Terrorismus befürchtet, was mehr als 80 Prozent der mehr als 2.500 Befragten verneint (!).

Verfassungsschutz ermittelt nun gegen Identitäre

Wie die Oberösterreich-Ausgabe der Kronen-Zeitung nun bekannt gab, dürfte gegen die Aktivisten das Landesamt für Verfassungsschutz wegen Verhetzung ermitteln. Unwahrscheinlich sind rechtliche Konsequenzen und eine mögliche Verurteilung dabei nicht, denn seit einigen Jahren wurde §283 so weit ausgedehnt, dass damit praktisch jede polemische Aussage oder Aktion gegen sogenannte “geschützte Gruppen” belangt werden kann.

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