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Jubelstürme in US-Flugzeugen nach Aufhebung der Maskenpflicht

Published On: 21. April 2022 12:40

Jubelstürme in US-Flugzeugen nach Aufhebung der Maskenpflicht

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Berufung des Weißen Hauses hat keine aufschiebende Wirkung

Bild: Roksana96 / pixabay

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Während hierzulande die Bevölkerung reichlich sauertöpfisch bis griesgrämig auf die Abschaffung der Maskenpflicht reagierte und vor allem die Deutschen trotzig weiterhin mit „Gewichtswindel“ in Läden und Restaurants einlaufen, reagiert die Öffentlichkeit in Staaten, wo Freiheit und Ungezwungenheit keine hohlen Phrasen sind, völlig anders: Auf manchen Flügen und in Zügen der USA führte die den Fahrgästen während der Reise mitgeteilte Nachricht, dass die Maskenpflicht aufgehoben sei, mit spontanem Applaus und frenetischem Jubel gewürdigt.

Von Daniel Matissek

Menschen feiern Ende der Maskenpflicht

In direkter Reaktion auf das Urteil einer Bundesrichterin in Florida am Montag hatten mehrere Fluglinien und Zugunternehmen erklärt, das Tragen der Maske sei für ihre Gäste ab sofort optional. Im Netz machten daraufhin mehrere Videos die Runde, auf denen zu sehen ist, wie Passagiere und Bordpersonal gleichermaßen die Abschaffung der von ihnen längst als überflüssige und gesundheitsschädigende Schikane empfundenen Maske feierten. Vor allem die spontan eingefangen Eindrücke eines Fluges von Alaska-Airlines sprechen Bände:

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In diesem Fall hatte der Pilot frohlockt: „Das ist die wichtigste Durchsage, die ich je gemacht habe. Die landesweite Maskenpflicht ist aufgehoben. Sie können ihre Masken abnehmen, wenn Sie möchten.” Die Besatzung spielte daraufhin den Song „Celebration” ein. Viele teilten ihre Freude via Twitter.

Möglich geworden war die Entscheidung zur Aufhebung der im Februar 2021 von der US-Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) eingeführten Maskenpflicht in Flugzeugen, auf Schiffen, Fähren, in Zügen, U-Bahnen, Bussen, Taxis und ähnlichen Verkehrsmitteln, weil die Klage von zwei Frauen und des Health Freedom Defense Fund (einer Non-Profit-Gruppe aus dem US-Bundesstaat Wyoming, die bereits in anderen Teilen der USA gegen die Corona-Beschränkungen erfolgreich vorgegangen war) Erfolg gehabt hatte.

Bundesgericht machte kurzen Prozess

Das in Florida angerufene Bundesgericht erklärte die Maskenpflicht nun für ungesetzlich und begründete dies damit, dass die CDC mit der Maßnahme „ihre Befugnisse überschritten” habe.

Weißes Haus legte Berufung ein

Es bleibt allerdings zu hoffen, dass die Entscheidung zur Aufhebung auch tatsächlich von Dauer ist: Denn am gestrigen Mittwoch legte die US-Regierung bereits Berufung gegen das Urteil ein. Diese hat allerdings keine aufschiebende Wirkung; zähneknirschend musste das Weiße Haus einräumen, dass die Maskenpflicht mit dem Urteil tatsächlich zunächst nicht mehr in Kraft sei und auch nicht mehr durchgesetzt werden könne. Bidens Pressesprecherin Jen Psaki bezeichnete das Urteil als „enttäuschend“. Die US-Administration bewegt sich damit auf genau den freiheitsfeindlichen Pfaden, die auch in Deutschland in Medien und Politik weiterverfolgt werden.

Mit dem entscheidenden Unterschied allerdings, dass in den USA die Mehrheit die Maßnahmen schon längst ablehnt – während die „German Angst“ bei uns dafür sorgt, dass viele Menschen ihre liebgewonnen Fesseln gar nicht mehr verlieren wollen. Deshalb kam es hier auch nicht zu vergleichbaren euphorischen Szenen wie (nicht nur) in den US-Flugzeugen angesichts der wiedergewonnenen (Teil-)Freiheiten Anfang des Monats.

Hierzulande undenkbar

In Deutschland sorgt ein schier unausrottbarer Untertanengeist für die ungebrochene und fast euphorische Akzeptanz des Corona-Regimes auch ohne formalen Zwang: Drei Wochen, nachdem die Maskenpflicht hierzulande in Erfüllung eines Ampel-Wahlversprechens der FDP vom Bund widerwillig aufgehoben wurde, wollen erschreckende 63 Prozent dennoch nicht vom Corona-Maulkorb lassen  … so wie ja auch erschreckende 46 Prozent der Deutschen – trotz des Scheitern entsprechender Initiativen im Bundestag – eine allgemeine Impfplicht ab 18 Jahren befürworten würden .

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