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Schweizer Regierung beabsichtigt auch in Zukunft die Grund- und Verfassungsrechte einzuschränken

Published On: 27. April 2022 19:15

Schweizer Regierung beabsichtigt auch in Zukunft die Grund- und Verfassungsrechte einzuschränken

Veröffentlicht am 27. April 2022 von RL.

Seit dem 1. April gilt in der Schweiz rechtlich nicht mehr die besondere, sondern wieder die normale Lage. Doch zurück zur «Normalität» will die Regierung nicht gehen. Der Bundesrat beabsichtigt auch in Zukunft im Pandemiemodus weiterzuregieren. An der heutigen Sitzung hat sich der Bundesrat dafür entschieden, einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis in Sommer 2024 zu verlängern.

Zur Erinnerung: Die meisten Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet, einzelne gelten jedoch bis 2031.

«Trotz Stabilisierung der Lage ist davon auszugehen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen mit Sars-CoV-2 kommen wird», schreibt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung.

Begründet wird die Verlängerung damit, dass der Regierung dadurch «einzelne bewährte Instrumente zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie» auch weiterhin zur Verfügung stünden. «Verlängerungsbedarf besteht insbesondere beim Covid-Zertifikat. Dieses soll weiterhin international kompatibel sein, um die Reisefreiheit zu gewährleisten. Auch die Kompetenzen zur Förderung der Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln und die Regelung zum Schutz der vulnerablen Arbeitnehmenden sollen verlängert werden», heisst es weiter.

Die gesetzliche Grundlage für die SwissCovid-App will der Bundesrat ebenfalls verlängern. Dies, damit die «Applikation bei Bedarf wieder zur Verfügung steht». Transition News berichtete bereits im Februar 2022, dass die Behörden auch für die kommenden Jahre mehrere Millionen in die Covid-App investiert haben.

Die Schweizer Regierung will zudem auch die Testkapazitäten in Zukunft aufrechterhalten. «Der Bundesrat schlägt vor, dass die Testkosten im Rahmen der Gültigkeit des Covid-19-Gesetzes bis Mitte 2024 weiterhin von der öffentlichen Hand übernommen werden», heisst es dazu.

Geht es nach dem Bundesrat, sollen die Testkosten ab 2023 von den Kantonen getragen werden. In den Augen des Bundesrats ist ein niederschwelliger und kostenloser Zugang zum Testen für die Bevölkerung von «zentraler Bedeutung für den Schutz der vulnerablen Personen».

Nicht mehr verlängert werden sollen die gesetzlichen Grundlagen für die sogenannten Wirtschaftshilfen und Härtefallmassnahmen. Die Vorschläge des Bundesrats gehen nun in die Konsultation bei den Kantonen, den parlamentarischen Kommissionen und den Sozialpartnern. Geht es nach der Regierung, sollen die gesetzlichen Anpassungen noch vor der Sommersession 2022 verabschiedet werden.

Wenig Verständnis für das geplante Vorgehen der Regierung zeigt das Juristen Komitee, das für Verfassungsrechte kämpft. Rechtsanwalt und Komitee-Mitglied Philipp Kruse kommentierte die Pläne des Bundesrats auf Telegram:

«Der Bundesrat möchte in dauerhaft vorauseilendem Souveränitätsverzicht gegenüber einer inkompetenten WHO sicherstellen, dass dem Bund diverse von der WHO ‹empfohlene› untaugliche Instrumente zur Bewältigung einer längst beendeten ‹Covid-19-Epidemie› auch über das Jahr 2022 hinaus zur Verfügung stehen, z.B.: PCR-Tests; Zertifikate etc.»

Das Ganze, so Kruse, sei «vielleicht gut gemeint, aber nach allem, was wir heute wissen (müssen!) falsch und verfassungswidrig».

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