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„Roe vs. Wade“ vor dem Aus: Fällt die generelle Straffreistellung von Abtreibung?

Published On: 6. Mai 2022 15:04

„Roe vs. Wade“ vor dem Aus: Fällt die generelle Straffreistellung von Abtreibung?

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Hitzige Debatte vor neuem Grundsatzurteil

Schwangere: Freepik; Abtreibungs-Fan: Laure Shaull, Flickr, CC BY 2.0; Komposition: Wochenblick

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Die Debatte um Abtreibung flammt derzeit erneut auf, nachdem in den USA ein Dokument unerlaubterweise publik gemacht wurde, dass angeblich den Entwurf einer Entscheidung des US Supreme Court zeigen soll. Laut diesem Dokument könnte das Höchstgericht die Grundsatzentscheidung „Roe versus Wade“ aus dem Jahr 1973 aufheben. Dies könnte zu einer Einschränkung der Abtreibungsmöglichkeiten führen und wäre ein wichtiger Sieg für die Republikaner.

Von Andreas Wailzer

Kulturkampf in Amerika

Die Sorge der „Pro-Life“ Bewegung ist nun, dass durch den unerlaubten Leak des Dokuments öffentlicher Druck von Abtreibungsbefürwortern auf die sechs konservativen Höchstrichter (zwei davon wurden von Donald Trump eingesetzt) ausgeübt werden könnte. Angeblich wurden bereits die Privatadressen der Höchstrichter von Abtreibungsbefürwortern veröffentlicht. Abtreibung ist eines der am heißesten diskutierten und umkämpften Themen in den USA und Teil des Kulturkampfes zwischen Konservativen und Progressiven. Aber auch in Europa rückt das Thema immer mehr in den Vordergrund, beispielsweise aufgrund des Abtreibungsverbots in Polen.

Was bedeutet die Aufhebung von „Roe v. Wade“?

Die Aufhebung von „Roe vs. Wade“ würde nicht, wie fälschicherweise oft angenommen, ein sofortiges bundesweites Verbot der Abtreibung zur Folge haben. Nach momentaner Rechtsprechung darf kein Bundesstaat ein komplettes Abtreibungsverbot erlassen. Mit der Aufhebung von „Roe vs. Wade“ würde die Entscheidungsgewalt in dieser Frage lediglich wieder an die Bundesstaaten, und damit deren Wähler, zurückgehen. Dies würde in weiterer Folge wohl dazu führen, dass Abtreibungen in republikanischen regierten Staaten („red states“) verboten bzw. eingeschränkt werden würde, während es in demokratischen regierten Staaten („blue states“) straffrei bleiben dürfte.

Recht auf Selbstbestimmung oder Recht des Kindes auf Leben?

Der oft skandierte Spruch der Abtreibungsbefürworter „my body, my choice“, mein Körper, meine Entscheidung, suggeriert, dass es bei der Abtreibungsfrage um die körperliche Autonomität von Frauen gehe. Demgegenüber steht die Argumentation der Lebensschützer, der „Pro Life“-Bewegung, die das Leben des ungeborenen Kindes schützen wollen. Da das menschliche Leben mit der Empfängnis, also der Befruchtung einer Eizelle durch eine Samenzelle, beginnt, sei das Recht auf Leben eines Kindes auch im Mutterleib zu wahren.

Ab dem Moment der Fertilisation hat der Embryo eine einzigartigen menschliche DNA, die anders ist als jene der Mutter oder des Vaters. Daher gibt es auch unter Biologen einen breiten Konsens darüber, dass das menschliche Leben mit der Empfängnis beginnt. Des Weiteren setzen sichtbare Zeichen des Lebens schon früh ein. Bereits 3 bis 4 Wochen nach der Befruchtung beginnt das Herz zu schlagen. Augen, Arme und Hände sind nach ca. 7 bis 8 Wochen erkennbar. In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch zumindest bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei, in manchen Fällen auch länger.

Beginnt nun eine Zeitenwende in der Abtreibungsfrage?

Unter der Annahme, dass es sich bei dem Wesen im Mutterleib bereits um einen Menschen handelt, ist es verständlich und logisch, dass auch dieser Mensch wie alle anderen das Recht auf Leben hat. „My body, my choice“ wäre demnach also insofern nicht richtig, da es sich bei dem Kind im Mutterleib nicht um einen Teil des Körpers der Frau, sondern um einen eigenen menschlichen Körper handelt.

Die Argumentation der Lebensschützer scheint sich fast 50 Jahre nach dem umstrittenen Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ durchzusetzen, da sich eine wachsende Zahl an Menschen in den USA als „Pro-Life“ bezeichnen. Mit der Aufhebung dieses Urteils könnte eine Zeitenwende eingeläutet werden.

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