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„Ich kann der Innenministerin nur empfehlen, den Panikmodus zu reduzieren“

Published On: 17. Mai 2022 14:57

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt widerspricht den Plänen Nancy Faesers zur Extremismus-Bekämpfung – und droht mit einer Klage.

TE: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die Bundesdisziplinarordnung ändern, um künftig Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst werfen zu können. Das versucht sie mit Zahlen zu Rechtsextremismus-Verdachtsfällen im Sicherheitsbereich zu untermauern, die ihrer Meinung nach eine dramatische Unterwanderung zeigen. Wie beurteilen Sie als Polizeigewerkschafter diese Gefahr?

Rainer Wendt: Jeder nachgewiesene Fall von Extremismus in Sicherheitsbehörden ist einer zu viel. Deshalb es ist es gut, dass Vorgesetzte genau hinschauen und tätig werden, wenn ein Verdacht besteht. Die geschilderten Verdachtsfälle sind allerdings kein Anlass zu Alarmismus. Bei mehr als 300.000 Beschäftigten bei den Sicherheitsbehörden – die Bundeswehr noch gar nicht eingerechnet – bewegen sie sich deutlich unterhalb der Ein-Prozent-Marke. Schaut man auf die Ermittlungsergebnisse, also tatsächlich nachgewiesene Fälle, reduzieren sich diese Zahlen häufig noch beträchtlich – auf einen Anteil unter 0,1 Prozent.

Deshalb kann ich der Bundesinnenministerin nur empfehlen, ihren Panikmodus zu reduzieren. Es gibt keinen Anlass zur Dramatik. Wenn deutlich mehr als 99 Prozent aller Beschäftigten fest auf dem Boden unserer demokratischen Grundordnung stehen, ist dies erst einmal ein positiver Befund.

Damit dürften die deutschen Sicherheitsbehörden auch im europäischen und internationalen Vergleich hervorragend dastehen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn die Menschen in unserem Land der Polizei seit Jahrzehnten überragende Vertrauenswerte oberhalb von 80 Prozent schenken.

In welche Richtung soll Faesers Gesetzesänderung gehen?

Im Moment ist noch offen, welche Änderungen im Bundesdisziplinarrecht das Bundesinnenministerium plant. Ein Referentenentwurf liegt uns noch nicht vor. Um erkannte Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, braucht man übrigens keine Gesetze zu ändern. Man muss nur die Verwaltungsgerichte besser mit Personal ausstatten. Dafür allerdings ist Frau Faeser nur begrenzt zuständig.

Faesers erklärtes Ziel ist es, die Verfahren zur Entfernung von Mitarbeitern aus dem öffentlichen Dienst zu beschleunigen. Das, meint sie, würde bisher viel zu lange dauern. Kommt also demnächst der kurze Prozess?

Als Innenministerin ist Frau Faeser auch Hüterin der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, die teilweise Verfassungsrang haben. Die Verfassung verbietet nun mal den kurzen Prozess. Sondern sie schreibt für Beamte, wenn es um die Entfernung aus dem Dienst geht, ein Gerichtsverfahren vor, zu dem auch die Rechtsmittel des Beschuldigten gehören. Und bei Tarifbeschäftigten gelten Kündigungsschutzregeln.

Wenn die Innenministerin trotzdem Rechtsmittel beschneiden will, um Beamte und Bedienstete leichter feuern zu können – was tut dann Ihre Gewerkschaft?

Würde die Innenministerin tatsächlich versuchen, die Rechtsmittel bei Disziplinarverfahren zu verkürzen, werden wir das notfalls vor Gericht anfechten. Sollten rechtsstaatliche Prinzipien über Bord geworfen werden, dann werden Richter sie wieder an Bord holen.

Vor einiger Zeit machten angebliche rechtsradikale Umtriebe beim SEK Frankfurt Schlagzeilen – die sich dann entweder als Falschbeschuldigungen oder als törichte, aber rechtlich harmlose Formulierungen in Mails entpuppten. Was kann die Öffentlichkeit aus diesem Fall lernen?

Das, was als angeblicher rechtsradikaler Vorfall bei der Polizei gilt, erweist sich nicht selten als schlechter Witz, als schlechter Geschmack – der aber strafrechtlich keinerlei Relevanz hat. Und auch im Disziplinarrecht gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Klar ist, dass Beschuldigte alle Möglichkeiten haben müssen, um sich gegen Vorwürfe zu verteidigen – und bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten haben.

Sollten in Zukunft alle Bewerber für den öffentlichen Dienst auf extremistische Gesinnung durchleuchtet werden?

Erkenntnisabfragen bei den Verfassungsschutzbehörden für Bewerberinnen und Bewerber beim öffentlichen Dienst sind ein durchaus taugliches Mittel, um Verfassungsfeinde von einer Tätigkeit beim Staat fernzuhalten. Es gibt zwar im Bewerbungsverfahren auch Gespräche, in denen die Persönlichkeiten derjenigen unter die Lupe genommen werden, die beispielsweise in die Polizei möchten, aber auch hier kann man nicht in die Köpfe der Menschen hineinschauen.

Niemand kann wollen, dass beispielsweise Reichsbürger überhaupt in die Polizeiausbildung gelangen. Aber sie haben auch im Schuldienst, beim Finanzamt oder auch nur als Pförtner beim Staat nichts verloren. Das alles gilt übrigens für alle Extremisten, egal ob rechte, linke oder religiöse Fanatiker. Auch ein Unterstützer der Bewegung „Extinction Rebellion“, die Anschläge auf die Infrastruktur rechtfertigt, gehört nicht in den öffentlichen Dienst, im Sicherheitsbereich genauso wenig wie als Lehrer oder Universitätsmitarbeiter. Diese Leute haben eindeutig ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat.

Ohnehin ist es ein großer Widerspruch, einerseits diesen Staat und seine freiheitliche Ordnung abzulehnen, und andererseits bei ihm arbeiten zu wollen. Deshalb ist klar, dass es solche Abfragen im gesamten öffentlichen Dienst geben müsste, so aufwändig das auch wäre. Bei mehreren hunderttausend Menschen, die sich jährlich auf eine der fünf Millionen Stellen im Staatsdienst bewerben, wäre das eine große Herausforderung.

Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) meint zu Faesers Plänen, im Bildungsbereich dürfe es eine Regelüberprüfung von Bewerbern auf keinen Fall geben – denn das wäre ja die Rückkehr des Radikalenerlasses. Wahrscheinlich sieht sie an Schulen und Hochschulen eher kein Rechtsextremismus-Problem, oder?

Dass es keine Abfragen ausschließlich für eine bestimmte Form des Extremismus geben kann, ist nur logisch. Insofern dürften auch Linksextremisten und andere Fanatiker enttarnt werden, bevor sie eingestellt sind. Das ist auch richtig so.

Sie nannten schon die hohe Zahl von Bewerbern auf Posten des öffentlichen Dienstes. Wäre denn eine Überprüfung für alle überhaupt machbar?

Wer solche Erkenntnisabfragen bei den Verfassungsschutzbehörden realisieren will, müsste auch dafür sorgen, dass dort die technischen und personellen Ressourcen dazu bereitstehen. Schon jetzt dauern solche Abfragen manchmal Monate. Online geht das zwischen Polizei und Verfassungsschutz ohnehin nicht. Bei den Landesbehörden fehlt dazu aber auch die Zuständigkeit der Bundesinnenministerin.

Bei der jetzigen Personalausstattung wäre eine Regelüberprüfung für alle Bewerber des öffentlichen Dienstes jedenfalls illusorisch. Aber wenn man sie will, dann müsste sie eben für den gesamten öffentlichen Dienst gelten, nicht nur für den Sicherheitsbereich. Und für alle Arten des Extremismus – nicht nur Rechtsextremismus.


Rainer Wendt, 65, führt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), die mehr als 100.000 Mitglieder zählt. Er wurde 2021 an der Spitze der DPolG wieder bestätigt – für eine Amtszeit bis 2026.

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