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Will 100.000 Euro: Abgeschobene Afrikanerin klagt Österreich

Published On: 21. Mai 2022 8:55

Viele Asylanten sehen die österreichische Gesellschaft als lebenslange Geldquelle – und unsere Richter am Bundesverwaltungsgericht in Wien unterstützen das.

Foto: Janos Korom / Wikimedia (CC BY-SA 2.0)

Asylindustrie    21. Mai 2022 / 08:55

Will 100.000 Euro: Abgeschobene Afrikanerin klagt Österreich

Eine Nigerianerin fordert von der Republik Österreich 100.000 Euro, weil sie vor zwei Jahren abgeschoben wurde und sie so zwei Berufsjahre verloren habe.

Afrikanerin will 50-fachen Jahreslohn

Die junge Afrikanerin wurde vor zwei Jahren, wie sich nun durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofes herausstellte, zu unrecht nach Afrika abgeschoben. Dadurch sei dem Mädchen laut ihrem Anwalt ein fünfstelliger Schaden enstanden sein. Dieser entstand demnach daraus, dass die Asylantin ihre Schulbildung nicht weiterführen konnte, Nachhilfe in Afrika (!) und Möbel für die neue Bleibe in der Heimat hat beschaffen müssen.

In Nigeria verdient ein durchschnittlicher Bürger umgerechnet 2.000 Euro im Jahr, Frauen deutlich weniger. Somit würde das Mädchen mit den 100.000 Euro ein Lebenseinkommen eines Nigerianers erhalten und das nur für zwei Jahre, die sie laut der Justiz zu Unrecht in ihrer Heimat hat verbringen müssen.

16-Jährige wurde schwanger in Afrika

In Nigeria entdeckte das Mädchen, dass sie schwanger geworden war und das von ihrem österreichischen Freund. Somit konnten sie und ihre Geschwister Beschwerde gegen die Abschiebung einlegen. Die Richterin am Bundesverwaltungsgerichtshof gab ihr nun Recht:

Bei einer Gesamtbetrachtung sticht ins Auge, dass die Beschwerdeführer unbescholten sind, dass es sich um drei Kinder handelt, deren Verfahren (…) noch nicht entschieden wurden, und dass die Kinder in der österreichischen Gesellschaft aufgrund der Aktenlage integriert erscheinen.

Inwiefern die Afrikaner dadurch Asyl bekommen sollten, ist allerdings fraglich: Die Mutter der Einwanderer arbeitete an der Botschaft des westafrikanischen Landes, eine politische Verfolgung oder ein anderer Fluchtgrund der Familie in der Heimat erscheint somit völlig absurd.

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