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Bundeskartellamt zweifelt an Wirkung der Spritpreisbremse

Published On: 31. Mai 2022 12:53

Die Bundesregierung will Autofahrer von Juni bis August durch eine Rabattregelung der Energiesteuer entlasten. Der Präsident des Bundeskartellamts befürchtet, dass der Handel die Preise dennoch nicht senken wird.

IMAGO / Rene Traut

Shell-Tankstelle in Siegen, 31.05.2022

Ab 1. Juni wird für drei Monate die Energiesteuer für Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß gesenkt – fast alle Nachbarländer haben günstigere Preise. Die Steuerentlastung für Benzin soll inklusive Mehrwertsteuer 35,2 Cent pro Liter betragen, für Diesel 16,7 Cent pro Liter. Das könnte bei einer durchschnittlichen Tankfüllung rund 20 Euro Ersparnis bedeuten.

Aber nur, wenn der Handel die Senkung auch an die Endkunden weitergibt, statt die Ersparnis selbst einzustecken. Und das bezweifelt der Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in einer Pressemitteilung, die nur aus diesem Zitat besteht:

Wir sehen seit Monaten eine Entkopplung von Rohölpreis und Raffinerie- bzw. Tankstellenpreisen. Wir beobachten die Preisentwicklung deshalb mit sehr hoher Aufmerksamkeit. Unser Monitoring haben wir vor dem 1. Juni mit Blick auf die anstehenden Steuersenkungen noch einmal intensiviert. Zudem haben wir eine Untersuchung der Raffinerien und der Großhandelsebene eingeleitet, um maximale Transparenz für den gesamten Kraftstoffmarkt herzustellen.

Auch wenn es keine rechtliche Verpflichtung gibt die Steuersenkung eins zu eins weiterzugeben, handeln die Mineralölkonzerne hier unter dem „Brennglas“ des Bundeskartellamtes. Als Wettbewerbsbehörde können wir hohe, auch sehr hohe Preise nicht einfach verbieten. Kartellrechtswidriges Verhalten können wir abstellen und mit hohen Bußgeldern ahnden. Dafür gibt es aber bislang keine Hinweise. Hohe Preise können viele Gründe haben und auch im Wettbewerb entstehen. Im Kraftstoffmarkt funktioniert der Wettbewerb allerdings nur eingeschränkt. Deshalb beobachten wir die Branche auch so genau.

Das Finanzministerium ließ auf Anfrage einer Tageszeitung verlauten: „Diese Steuersenkung soll vollständig an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weitergegeben werden.“ Soll, aber muss nicht.

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