Gericht: KLM darf Pilotenanwärter nicht nach Impfstatus fragen
Viele Fluglinien haben für ihre Piloten und insgesamt das fliegenden Personal zur Impfung gezwungen. Da viele Piloten gesundheitliche Probleme haben, aber nicht über Impfschäden reden können, besteht Gefahr für die Flugsicherheit. Dagegen kämpfen in den USA die Freedom flyers und weltweit andere Pilotenvereinigungen.
So auch in den Niederlanden. Die holländische Fluglinie KLM darf angehende Piloten in einem Bewerbungsverfahren nicht mehr nach der Corona-Impfung fragen. Dies hat das Bezirksgericht am Donnerstag in einem von der niederländischen Pilotenvereinigung ‚Vereniging van Nederlandse Verkeersvliegers‘ eingeleiteten Eilverfahren entschieden, wie Transport online berichtet. Die Frage stellt einen Eingriff in die Privatsphäre des Pilotenanwärters dar, dessen Notwendigkeit von KLM nicht hinreichend nachgewiesen worden ist.
KLM habe nicht glaubhaft gemacht, dass sie im Interesse eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs nicht anders handeln könne, als eine solche Frage zu stellen. KLM hat ein Interesse daran, ihr Betriebsmanagement so gut wie möglich zu organisieren. Unter anderem aufgrund der Corona-Krise sieht sich KLM mit einer wachsenden Zahl von Piloten konfrontiert, für die eine Flugbeschränkung gilt. Piloten mit Flugbeschränkungen können nicht alle Ziele anfliegen, zum Beispiel weil sie nicht gegen Corona geimpft sind.
Allerdings hat KLM in diesem Verfahren nicht plausibel gemacht, dass dieses Problem durch diesen Eingriff in die Privatsphäre der Pilotenanwärter gelöst werden kann, während VNV hinreichend plausibel gemacht hat, dass dieses Ziel auch durch andere, weniger einschneidende Methoden erreicht werden kann, so das Landgericht. Darüber hinaus kann die Wirkung dieser Frage auch angezweifelt werden, da der angehende Pilot, sobald er bei KLM angestellt ist, seinen Standpunkt zur Corona-Impfung ändern kann und somit in Zukunft zu der Gruppe gehören könnte, für die eine Flugbeschränkung gilt.
Bild von Thomas Fengler auf Pixabay
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