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Bundesverfassungsgericht gibt der AfD recht

Published On: 16. Juni 2022 9:11

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die AfD bekam Recht – Angela Merkel hätte sich nicht in die Thüringer Wahl vor zwei Jahren einmischen dürfen.

Foto: Bundesarchiv / Wikimedia (CC-BY-SA 3.0)

AfD    16. Juni 2022 / 09:11

Bundesverfassungsgericht gibt der AfD recht

“Unverzeihlich” und “Das Ergebnis muss rückgängig gemacht werden”, behauptete die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Februar 2020 mit Bezug auf die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen von CDU und AfD zum Ministerpräsidenten Thüringens. Nun urteilte das Bundesverfassungsgericht: Ihre Kritik war verfassungswidrig.

“Grundrecht auf Chancengleichheit verletzt”

Geklagt hatte die AfD. Sie kritisierte, die Kanzlerin habe durch die Veröffentlichung der Pressekonferenz auf der Internetseite der Bundesregierung unlauter in den Parteienwettbewerb eingegriffen und die AfD in ihrem Grundrecht auf Chancengleichheit verletzt. “Bundeskanzlerin Merkel hat mit der getätigten Äußerung in amtlicher Funktion die Antragstellerin negativ qualifiziert und damit in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt”, teilte das Gericht nun mit.

Praktische Folgen wird dieses Urteil jedoch nicht haben. Trotzdem zeigte sich die AfD erfreut über das Urteil: “Das ist ein Sieg des Rechtsstaats und ein guter Tag für die Demokratie. Nun haben es Ex-Kanzlerin Merkel, ihre schwarz-rote Regierung sowie die CDU höchstrichterlich bestätigt bekommen: Die Einmischung in die damalige Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten Kemmerich war verfassungswidrig”, sagte der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Leif-Erik Holm. Er forderte auf Facebook die CDU auf, sich vom “eigenwilligem Demokratieverständnis” der Ex-Kanzlerin zu distanzieren.

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