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Liechtenstein: Parlament plant, Ungeimpfte auch künftig zu diskriminieren

Published On: 29. Juni 2022 17:09

Liechtenstein: Parlament plant, Ungeimpfte auch künftig zu diskriminieren

Veröffentlicht am 29. Juni 2022 von RL.

Das liechtensteinische Parlament will auch in Zukunft einen Teil seiner Bürger diskriminieren. Am Mittwoch sprach sich die Legislative dafür aus, das Gesundheitsgesetz abzuändern: Dieses erlaubt der Regierung bei ansteigenden Infektionszahlen, Ungeimpfte wieder aus dem öffentlichen Leben auszuschliessen. Konkret wird Art 49. Abs. 5 wie folgt ergänzt:

«Soweit dies zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ‹und zur Vermeidung eines Regelungsgefälles mit der Schweiz› erforderlich ist, kann die Regierung mit Verordnung den Zugang zu bestimmten Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen auf Personen mit einem entsprechenden Impf- oder Genesungsnachweis beschränken.»

Die liechtensteinische Regierung hat damit im Eiltempo eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um im Bedarfsfall auf dem Verordnungsweg eine 2G-Regelung wiedereinführen zu können.

«Auf eine Vernehmlassung wurde verzichtet, da die gesetzliche Grundlage für die allfällige erneute Einführung der 2G-Regel aus Sicht der Regierung im Herbst vorhanden sein sollte, um einer möglichen weiteren Pandemiewelle begegnen zu können», heisst es im Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein, der nun durchgewunken worden ist.

Die Regierung verteidigte die Notwendigkeit der Gesetzesänderung damit, dass sie im Herbst oder Winter gerüstet sein will, sollten erneut Massnahmen zur Eindämmung eines Corona-Ausbruchs notwendig sein. Eigens für die Sondersitzung sind die Parlamentarier am Mittwoch zu einer Sondersitzung aus den Ferien zurückgekehrt.

Pikant: Der Staatsgerichtshof urteilte Ende 2021, dass die 2G-Regelung gesetzes- und verfassungswidrig war. Das Urteil des Verfassungsgerichtes hatte jedoch keine direkten Auswirkungen auf die 2G-Regelung 2021, weil die Verordnung zum Zeitpunkt des Urteils bereits wieder ausser Kraft gesetzt worden war.

Zum Urteil ist es gekommen, weil 444 Personen zuvor das Staatsgericht beantragt hatten, sich mit der Überprüfung der einschränkenden Massnahmen zu befassen. Die NZZ berichtete bereits am Dienstag:

«Die Antragsteller forderten die Aufhebung der 2G-Regel, weil die damit verbundenen Restriktionen nach ihrer Meinung gegen den Gleichheitsgrundsatz, die Handels- und Gewerbefreiheit, die Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstiessen.»

Die wesentlichen Punkte habe das Staatsgericht gar nicht überprüft. Das Gericht habe die Regierung jedoch belehrt, künftig eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, bevor eine Verordnung herausgegeben werde. Die Abstützung auf das schweizerische Epidemiengesetz, zu dessen Einhaltung Liechtenstein über den Zollvertrag verpflichtet ist, reiche nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes nicht aus.

Liechtenstein müsse zwar die Vorgaben des Zollvertrags einhalten. Aber der Vertrag hindere das Fürstentum keineswegs daran, eine eigene gesetzliche Grundlage in Kraft zu setzen. Besonders brisant: Den Eingriff in die Grundrechte schätzte der Staatsgerichtshof gar als «verhältnismässig» und «im öffentlichen Interesse» ein.

Die NZZ machte auch darauf aufmerksam, dass die Eile von Regierung und Parlament beim 2G-Gesetz darauf zurückzuführen sei, dass man genügend Zeit haben will, um eine allfällige Volksabstimmung durchführen zu können, bevor Einschränkungen wegen steigender Corona-Fallzahlen im Herbst wieder notwendig seien.

Denn auch in Liechtenstein ist mit Widerstand zu rechnen. Die NZZ schrieb: «Ein Referendum gegen die gesetzliche Ermächtigung der Regierung zur Einführung der 2G-Zertifikatspflicht kann nicht ausgeschlossen werden. Ebenso ist möglich, wie aus Äusserungen von Parlamentariern in den Medien geschlossen werden kann, dass das Parlament nicht allein entscheiden möchte, sondern die 2G-Regel von sich aus dem Volk zur Entscheidung vorlegt.»

Es bleibt spannend.

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