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MFG-Brunner zur verfassungskonformen Impfpflicht

Published On: 30. Juni 2022 13:37

Der Spruch des VfGH zur Impfpflicht als verfassungskonform ist höchst kurios und wirbelt eine Menge Staub auf. Das Höchstgericht gerät einmal mehr in die Kritik.

Der am Mittwoch bekanntgemachte Spruch des Verfassungsgerichtshofes, wonach das Impfpflichtgesetz grundsätzlich verfassungskonform sei, sorgte für eine Menge Wirbel. Ein Schockurteil für viele.

VfGH im Impfpflicht-Spiel

Pikanterweise sagte der meist gut informierte Politberater Peter Westenthaler am Mittwoch, dass es hinter den Kulissen ganz anders ausgesehen habe. So hätten die Vögel des VfGH der Regierung gezwitschert, dass der VfGH bei einer Anwendung das Gesetz kippen würde. Das sei der Hauptgrund für die Rücknahme gewesen.

Am Donnerstag kommt eine Einschätzung des MFG-Chefs und Juristen Michael Brunner zum „kuriosen Spruch“ des obersten Gerichtshofes. Er macht drei Punkte:

  • „Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 23.06.2022, das ist der Tag, an dem der Gesundheitsminister Rauch die Aufhebung des Impfpflichtgesetzes verkündet hat, entschieden, dass nach seiner Ansicht (der VfGH ist politisch besetzt) die Impfpflicht angesichts der geltenden Nichtanwendung verfassungskonform gewesen wäre, ohne aber eine konkrete materielle rechtliche Prüfung auf der Grundlage der Menschenrechte vorzunehmen.
  • „Im Wesentlichen hat der VfGH lediglich geprüft, ob das Legalitätsprinzip eingehalten worden wäre, dabei völlig ungeprüft und unreflektiert das gesamte Corona Narrativ, wie es von der Politik „vorgebetet“ wird, als richtig vorausgesetzt. Es hat keine, auch nur ansatzweise Auseinandersetzung mit der Wirksamkeit und Sicherheit der „Impfstoffe“, die medizinisch keine sind, stattgefunden, ebenso wenig wurden Impfschadensfälle oder gar Impftote etc. in die Entscheidung mit einbezogen. Zusammengefasst ist zu konstatieren, dass hier eine juristische Entscheidung entgegen den medizinischen Erkenntnissen und der verheerenden Faktenlage (jeder von uns kennt bereits zahlreiche Impfopfer) getroffen wurde:
  • Zugrunde gelegt wurde das, was wir aus den Leitmedien gebetsmühlenartig kennen. Für mich als Rechtsanwalt ist diese Entscheidung juristisch unvertretbar und unverantwortlich. Diese Entscheidung bestätigt ebenso wie die Entscheidungen zum Lockdown für Ungeimpfte, dass mehr als dringend die Entpolitisierung des VfGH, letztlich der gesamten Justiz und Verwaltung, notwendig ist.“

Brunner will eine Reform des Höchstgerichts. Unter anderem sollten die Richter nicht von der Politik bestellt, sondern von der Bevölkerung gewählt werden. Seine Vermutung, was tatsächlich hinter der Entscheidung steckt? Mit dem Spruch habe sich die Politik wohl abgesichert „vor den millionenschweren Ansprüchen impfgeschädigter Personen“.

Er übt scharfe Kritik an der höchsten Rechtsinstanz: „Ich empfehle den Höchstrichtern in die Augen derjenigen zu blicken, die durch diese „Impfungen“ schwere gesundheitliche Schäden erlitten oder den Tod von ihnen nahestehenden Familienangehörigen oder Freunden zu beklagen haben.“

Bild VfGH/Achim Bieniek, Courtroom of the Austrian Constitutional Court 01CC BY-SA 3.0 AT

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