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Vater will höhere indexierte Familienbeihilfe einklagen

Published On: 1. Juli 2022 13:36

Schwarz-Grün will von Eltern, die wegen der Indexierung eine höhere Familienbeihilfe erhalten haben, das Geld nicht zurückfordern. Ein Vater fühlt sich diskriminiert und fordert mehr Geld.

Foto: unzensuriert.at

Familienleistung    1. Juli 2022 / 13:36

Vater will höhere indexierte Familienbeihilfe einklagen

Der Europäische Gerichtshof hat bekanntlich die Indexierung von Familienleistungen für im Ausland wohnhafte Kinder gekippt. Schwarz-Grün hat nun einen Antrag eingebracht, der jenen Eltern, denen etwa die Familienbeihilfe gekürzt ausbezahlt wurde, ein Betrag nachgezahlt wird, damit in Summe jene Leistung bezahlt wird, die vor der Indexierung üblich war.

Höhere Familienbeihilfe wird nicht zurückgefordert

Allerdings gibt es auch Kinder in Staaten, denen Eltern eine höhere Familienbeihilfe ausbezahlt wurde. Etwa in der Schweiz. Ein in Österreich wohnhafter Vater fühlt sich durch diese Lösung diskriminiert und will vom Finanzamt für sein Kind ab 2019 eine Nachzahlung der Familienbeihilfe haben. Er will damit in Summe auf jenen Betrag kommen, der der höchsten Familienbeihilfe entspricht, die Österreich an einen Staat ausbezahlt hat.

Der Vater meint, dass alle Kinder gleich behandelt werden müssen. Da die Indexierung nach oben nicht bereinigt wird, was nur möglich wäre, indem das Geld zurückgefordert wird, sollen alle Eltern die gleiche Höhe der Familienbeihilfe erhalten.

Er beruft sich auf das Unionsrecht, das besagt:

Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, dürfen Geldleistungen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder nach dieser Verordnung zu zahlen sind, nicht aufgrund der Tatsache gekürzt, geändert, zum Ruhen gebracht, entzogen oder beschlagnahmt werden, dass der Berechtigte oder seine Familienangehörigen in einem anderen als dem Mitgliedstaat wohnt bzw. wohnen, in dem der zur Zahlung verpflichtete Träger seinen Sitz hat.

Österreich drohen Strafzahlungen

Familienleistungen dürfen weder gekürzt, noch „verändert“ aufgrund des Wohnorts ausbezahlt werden. Eine „Veränderung“ wäre freilich auch eine Erhöhung des Geldes. Der Vater will, sobald die Maßnahmen von Schwarz-Grün in Kraft treten, das Finanzamt zu einer Zahlung auffordern. Notfalls will er bis zum EuGH gehen, womit Österreich tatsächlich auch zu hohen Strafzahlungen verdonnert werden könnte, da die Indexierung nur einseitig aufgehoben wurde. Wenn der Vater gewinnt, dann muss Österreich nicht nur in Österreich wohnhaften Kindern, sondern allen im Ausland wohnhaften Kindern eine Familienbeihilfe nachzahlen, was freilich sehr teuer werden könnte.

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