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Impfpflicht beendet: Eine gute Nachricht?

Published On: 7. Juli 2022 10:31

Am 23. Juni 2022 verkündete der Österreichische Gesundheitsminister, Johannes Rauch, stolz, die Impfpflicht sei abgeschafft. Die Jubelmeldung ging durch alle Medien in Österreich und im Ausland. Ein Aufatmen ging durch die Bevölkerung. Interessanterweise war plötzlich sowieso a priori niemand wirklich für die Impfplicht gewesen.

Zur Erinnerung, bereits im Oktober 2021 kamen die Autoren des Austrian Corona Panel Projects (ACPP) der Universität Wien aufgrund ihrer Untersuchungen zu dem Ergebnis: „Seit Sommer 2021 ist die Impfkampagne in Österreich ins Stocken geraten“, weil „der Pool der Impfbereiten ist so gut wie vollständig ausgeschöpft, nur Zögerliche bzw. Unentschlossene und Nicht-Impfbereite verbleiben.“i In dieser Situation entschied sich die Regierung, den Druck auf die Bevölkerung zu erhöhen und kündigte im November 2021 eine allgemeine Impfpflicht an. Es folgten eine intensive Kampagne und endlose Diskussionen in den Medien, insbesondere auch über die geplanten massiven Strafen. Das Gesetz trat schließlich im Februar 2022 in Kraft. Auf einer Homepage können Sie nachsehen, welche Abgeordneten im Parlament für das Impfpflichtgesetz gestimmt haben: www.pieks.net. Auch viele Firmen waren voll auf Regierungslinie und verpflichteten ihre Mitarbeiter zur Impfung.

­Anfänglich sollten die Strafbestimmungen nicht umgesetzt werden. Diese sollten erst in einem zweiten Schritt ab Mitte März 2022 zur Anwendung kommen. Es waren Strafen von bis zu 3.600€ vorgesehen, wobei immer unklar blieb, ob diese Zahlung einmalig oder wiederholt, d.h. bei jeder Kontrolle anfallen würde, sollte sich jemand anhaltend weigern, sich impfen zu lassen. Trotz der monatelangen Ankündigung und des damit verbundenen massiven psychologischen Drucks auf die Bevölkerung wurde die Impfpflicht jedoch unmittelbar vor der Einführung von Strafen am 16. März 2022 ausgesetzt. Das Gesetz blieb aber weiterhin gültig und sollte nach Ansicht der Regierung jederzeit wieder „scharf gestellt“ werden, falls notwendig.

Der Grund für die Aussetzung liegt in dem vollkommenen Versagen dieser beispiellosen Zwangsmaßnahme. So stellte die bereits erwähnte Studiengruppe der Universität Wien im Februar 2022 fest: „Die Daten zeigen, dass die Impfquote und Impfbereitschaft trotz geltender Impfpflicht stagnieren.“ii Ein recht konstanter Teil der Bevölkerung von bis zu 15% widersetzte sich dem massiven Druck von allen Seiten und ließ sich nicht impfen (siehe Abbildung 1).

Abb. 1: Entwicklung der Impfbereitschaft im Zeitverlauf

Quelle und Copyright: Universität Wien, Austrian Corona Panel Project (ACPP)2

Deshalb war wenig überraschend, dass die Regierung die Konsequenzen aus diesem totalen Versagen der Impfpflicht zog und sie außer Kraft setzte. Zur Begründung gestand Gesundheitsminister Rauch das Offensichtliche mit großer Verspätung ein: „Die Impfpflicht bringt niemanden zum Impfen“.iii

Der Grund für diese späte Einsicht dürfte allerdings nicht nur die Kapitulation vor der Realität gewesen sein, sondern auch die zahlreichen Klagen gegen die Impfpflicht, welche beim Verfassungsgerichtshof anhängig sind. Falls auch nur einige davon im Sinne der Kläger entschieden worden wären, hätte die Regierung ein massives Problem bekommen. Mit der Abschaffung kam sie dieser Entwicklung zuvor. So hat der Verfassungsgerichtshof just an dem Tag, an dem der Gesundheitsminister das Ende der Impfpflicht verkündete, das Urteil gefällt, die Impfpflicht sei verfassungskonform.iv Allerdings wirkt die Begründung dafür mehr als kurios: Die Impfpflicht sei deshalb verfassungskonform, weil sie nicht mehr gültig ist.v

Gleichzeitig laufen mit diesem Urteilsspruch auch alle bereits eingebrachten Klagen ins Leere. Der beträchtliche Aufwand der Betroffenen und ihrer Rechtsanwälte gegen die Impfplicht war also umsonst.

Das vermutlich wichtigste Argument für die Abschaffung der Impfpflicht dürfte jedoch der Umstand sein, dass die Regierung diese gar nicht mehr braucht, weil sie bereits etwas viel ‚Besseres‘ beschlossen hat.

Was will die Regierung?

Wir sollten uns keine Illusionen über die Ziele der Regierung machen. Der inzwischen 3. Gesundheitsminister formuliert diese auch unmissverständlich. Die Überzeugung, von der sich alles weitere ableiten lässt, hat er erst Ende April dieses Jahres neuerlich bekräftigt: „Ich lasse mir die Impfung per se nicht schlechtreden. Das muss ich in aller Deutlichkeit festhalten.“vi Kein Wort verschwendet er in dieser Rede über die für alle offensichtlich fehlende Wirksamkeit der angeblichen „Schutz“-Impfung, angesichts der – teils wiederholten – Infektionen von Mehrfachgeimpften, einschließlich der Regierung und des Bundespräsidenten. Keine Rede auch von den immer zahlreicheren und teilweise massiven Impfkomplikationen, bis hin zu Todesfällen, die sich durch den Wirkmechanismus erklären und erwartbar waren.vii,viii,ix,x

Es ist inzwischen auch auf Länderebene hinreichend dokumentiert, was bei einer hohen Durchimpfung gegen das Corona-Virus passiert. Israel und Portugal sind zwei gute Beispiele, weil sie unter den ersten Ländern waren, die einen sehr großen Teil der Bevölkerung geimpft haben. Dort zeigt sich nicht nur eine hohe Rate an Infektionen, womit die fehlende Wirksamkeit deutlich dokumentiert wird, sondern auch ein besorgniserregender Anstieg der Sterblichkeit zeitgleich mit den vergangenen Impfkampagnen. Wobei dieser Effekt mit jeder weiteren Impfung zuzunehmen scheint. Dies ist auch bereits in Deutschland und in Österreich zu beobachten.xi,xii,xiii

(Abgesehen davon, dass die Corona-Impfungen immer noch keine vollständige Zulassung der Europäischen Medikamentenbehörde EMA haben, sondern lediglich bis Ende 2022 „bedingt“ zugelassen ist.xiv)

Aufgrund der vorliegenden Daten müssten diese Impfungen eigentlich sofort vom Markt genommen werden.

Wie um sich selbst zu überzeugen, wiederholt der Gesundheitsminister mantraartig im Widerspruch zu den erdrückenden Daten: „Impfen ist ein wichtiges Instrument in der Pandemiebekämpfung,“ um uns gleich darauf auf das vorzubereiten, was er vorhat: „Ich werde, das sage ich Ihnen, alles dazu tun, alles, dass wir die Impfquote auch ohne Impfpflicht auf den Herbst hin hoch bekommen.“6 Diese Ankündigung darf man getrost als ernstgemeinte Drohung auffassen. Schließlich hat ja auch die oberste Ärztin der Republik, Chief Medical Officer Dr. Katharina Reich, das Ziel klar vorgegeben: „Die vierte Impfung wird der Schlüssel dazu sein, um in die nächste kühlere Saison zu starten. Daher wird es ganz wichtig sein, den Sommer gut zu nützen, damit wir Ende September fertig sind mit impfen.“xv

Dies sind keine leeren Versprechungen, wie wir an den konkreten Vorbereitungen sehen, welche offenbar bereits auf Hochtouren laufen, auch „für alle Kinder und Jugendlichen ab 5 Jahren“. Obwohl allgemein anerkannt ist, dass für Kinder und Jugendliche praktisch kein gesundheitliches Risiko durch eine Infektion besteht. So hat die Oberösterreichische Bildungsdirektion ein Schreiben an alle Schulen verschickt, in welchem sie die bekannte Linie wiederholt und die zahlreichen Probleme bezüglich Sicherheit und Wirksamkeit ignoriert: „Der Schlüssel für einen dauerhaft sicheren Schulbetrieb [liegt] in der Impfung der Kinder und Jugendlichen“, weil „Die für Kinder und Jugendliche zugelassenen Impfstoffe sind sicher und hoch effektiv.“ xvi,xvii

Ein weiterer möglicher Grund für das unermüdliche Bemühen der Regierung, die Bevölkerung zu impfen, ist die unfassbar große Menge an bereits bestellten Impfdosen (siehe Tabelle 1). Allein für das Jahr 2022 wurden von der Regierung bereits 33,5 Millionen Dosen bestellt.xviii Bei einer Einwohnerzahl von etwa 9 Millionen kann sich jeder ausrechnen, was die Regierung vorhat.

Tabelle 1: Anzahl bestellter Corona-Impfdosen für Österreich18

Offensichtlich ist jedoch dieser Zeitplan der Regierung ins Stocken geraten. So hat der frühere Gesundheitsminister, Dr. Wolfgang Mückstein, noch im Dezember 2021 verkündet: „Vierteljährlich finden sogenannte Impf-Stichtage statt“, was in etwa der Zahl an bestellten Impfdosen entsprochen hätte.xix Allerdings haben sich seit Beginn dieses Jahres nur noch wenige Menschen impfen lassen.

Das bringt die Regierung unter einen massiven Handlungsdruck, weil die Haltbarkeit nur wenige Monate beträgt und die Impfstoffe folglich rasch ablaufen. Dieses Problem wurde kurzfristig überbrückt, indem die Haltbarkeit bereits zweimal verlängert wurde und zwar rückwirkend, d.h. auch für bereits ausgelieferte Impfdosen. Erstmals erfolgte eine Verlängerung am 26.1.2022 von 6 auf 9 Monate und neuerlich am 15.4.2022 um weitere drei Monate. xx,xxi Unnötig zu sagen, dass ein derartiger Vorgang in der Medizin äußerst ungewöhnlich ist.

Allerdings bringt dies lediglich einen sehr kurzen Aufschub und ist keine Lösung des Problems, dass die Regierung wesentlich mehr Impfdosen bestellt hat, als die Bevölkerung bisher bereit war sich verabreichen zu lassen.

Es musste folglich eine neue Strategie her.

Was plant die Regierung?

Bereits eine Woche vor der Abschaffung der Impfpflicht am 23. Juni 2022 hat das Parlament dem Gesundheitsminister massive autoritäre Vollmachten zugestanden, welche die Impfpflicht eigentlich überflüssig machen.xxii Der Beschluss zu diesem Gesetz erfolgte im Parlament ohne die übliche Begutachtung und ohne große Diskussionen. Auch in den Medien war wenig davon zu lesen, sodass diese mögliche massive Einschränkung der Freiheitsrechte den meisten Menschen noch gar nicht bekannt ist.

Mit dem neuen Gesetz kann der Gesundheitsminister mit einer simplen Verordnung „Verkehrsbeschränkungen“ für Menschen aussprechen, die er als „krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig“ befindet. Eine genauere Definition dieser beiden Begrifflichkeiten findet sich in dem Gesetz nicht. Aus medizinischer Sicht sind diese Bezeichnungen sehr ungenau und wenig brauchbar.

Ferner kann der Gesundheitsminister nach dem neuen Gesetz Verkehrsbeschränkungen ganz allgemein und pauschal verfügen, während dies bisher nur individuell per Bescheid für einzelne Personen möglich war.

Besorgniserregend ist auch das Fehlen jeder zeitlichen Begrenzung für eine solche „Verkehrsbeschränkung“. Denkbar ist demnach, dass der Gesundheitsminister mit dem neuen Gesetz z.B. ganz generell Menschen, die nicht geimpft sind, für das ganze Winterhalbjahr den Aufenthalt an gewissen Orten untersagt, an „öffentlichen Orten“ oder am Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Veranstaltungen usw.

Zusätzlich bleiben die bisherigen individuellen Absonderungsbescheide weiterhin möglich, sollen zukünftig jedoch automatisiert bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses ausgestellt werden.

Ferner kann der Gesundheitsminister in Zukunft auch Briefe aussenden, um Menschen an ihre „Auffrischungsimpfung“ zu erinnern. Die dafür notwendigen Impfdaten sollen mindestens bis Ende Juni 2023 gespeichert werden dürfen.

Eine gute Erläuterung dieser unfassbaren Einschränkung der Rechte, die man auch als Freiheitsentzug per Verordnung auffassen kann, hat der Rechtsanwalt Dr. Prchlik unter dem Titel „Der endgültige Abschied vom liberalen Rechtsstaat?“xxiii verfasst.

Mit diesem Wissen wird verständlich, warum Gesundheitsminister Rauch das Ende der Impfpflicht so entspannt und fast gut gelaunt verkündete. Mit einem derartigen Ermächtigungsgesetz im Rücken braucht es wirklich keine Impfpflicht mehr, um die 33,5 Millionen Dosen an den Menschen zu „verimpfen“.

Zusammenfassung

Es entsteht der Eindruck, die Abschaffung der Impfpflicht stellt lediglich eine Änderung der Strategie dar. Die Impfpflicht hat vor allem in der Phase ihrer Ankündigung einige wenige Menschen dazu gebracht, sich impfen zu lassen. Eine Umsetzung inkl. der Strafbestimmungen wäre sehr mühsam gewesen und hätte nur wenig mehr Menschen dazu bewegt, (weitere) Impfungen über sich ergehen zu lassen. Deshalb ist nachvollziehbar, dass die Regierung mit dem Gesetz über „Verkehrsbeschränkungen“ die Strategie gewechselt hat. Statt der reinen Strafandrohung gibt es bei der neuen Strategie auch eine Belohnung für all diejenigen, die mitmachen: Sie dürfen ihr gewohntes Leben wie bisher weiterführen. Salopp könnte man dies auch als „Zuckerbrot und Peitsche“ bezeichnen.

Wir dürfen gespannt sein, in welchem Ausmaß der Gesundheitsminister diese neuen Vollmachten einsetzen wird. Entscheidend wird sein, ob sich die Menschen diese Art von Freiheitsentzug gefallen lassen. Ob sie bereit sind, ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen mit dieser medizinisch unnötigen aber teilweise schädlichen Injektion. Es liegt an uns allen.


Der Nationalrat hat Folgendes beschlossen: Änderung des Epidemiegesetzes

Verkehrsbeschränkungen

§ 7b. (1) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister kann bei Auftreten einer in einer Verordnung nach § 7 Abs. 1 angeführten anzeigepflichtigen Krankheit durch Verordnung Verkehrsbeschränkungen für kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen festlegen.

(2) Verkehrsbeschränkungen nach Abs. 1 dürfen nur erlassen werden, wenn Art und Ausmaß der Krankheit keine Absonderung gemäß § 7 Abs. 1a erfordern und die Verkehrsbeschränkungen erforderlich sind, um die Weiterverbreitung der in einer Verordnung nach § 7 Abs. 1 angeführten anzeigepflichtigen Krankheit zu verhindern.

(3) Verkehrsbeschränkungen gemäß Abs. 1 sind insbesondere:

1. Voraussetzungen und Auflagen für das Betreten und Befahren von Betriebsstätten, Arbeitsorten, Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit, für das Benutzen von Verkehrsmitteln und für Zusammenkünfte.

  1. die Untersagung des Betretens und Befahrens von Betriebsstätten, Arbeitsorten, Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und bestimmten Orten, des Benutzens von Verkehrsmitteln und von Zusammenkünften, sofern Maßnahmen nach Z 1 nicht ausreichen, wobei solche Maßnahmen erforderlichenfalls nebeneinander zu ergreifen sind.

    (4) Voraussetzungen gemäß Abs. 3 Z 1 sind insbesondere bestimmte Arten oder Zwecke der Nutzung von Orten und Verkehrsmitteln.

    (5) Als Auflagen gemäß Abs. 3 Z 1 kommen insbesondere in Betracht:
  2. das Erfordernis eines Nachweises über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr,
  3. die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung und
  4. Abstandsregeln.

    (6) Bestimmte Orte gemäß Abs. 3 sind bestimmte öffentliche und bestimmte private Orte mit Ausnahme des privaten Wohnbereichs.

    (7) Öffentliche Orte gemäß Abs. 3 sind solche, die von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis betreten oder befahren werden können.“

„Erinnerungen an Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19

§ 4g. (1) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Z 7 DSGVO) ermächtigt, Personen, für die gemäß den jeweils aktuellen Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums für COVID-19-Impfungen eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 empfohlen wird, an diese Auffrischungsimpfung zu erinnern.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00547/fname_1453605.pdf


Hier die offizielle Mitteilung des Parlaments:

COVID-19: Kontaktnachverfolgung und Verkehrsbeschränkungen

Zahlreiche Neuerungen bringen Novellen zum Epidemiegesetz und zum COVID-19-Maßnahmengesetz, die der Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen auf den Weg gebracht hat.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden. Gesundheitsbehörden sollen künftig die Fallabklärung einschränken und priorisieren dürfen – allerdings nur, wenn sie den Aufwand objektiv nicht bewältigen können, etwa während Spitzen von Infektionswellen.

Außerdem soll der Gesundheitsminister künftig Verkehrsbeschränkungen allgemein per Verordnung verfügen dürfen. Bislang wurden Personen nur individuell per Bescheid in ihrem Verkehr mit der Außenwelt beschränkt oder abgesondert. Die Erfahrungen mit der Omikron-Variante hätten gezeigt, dass bei milden Krankheitsverläufen auch Verkehrsbeschränkungen ausreichen können. Statt einer gänzlichen Absonderung könnten dann Auflagen zum Betreten von gewissen Orten gelten, wie das Tragen einer Maske oder die Einhaltung eines Abstandes. Mit der allgemeinen Verordnung von Verkehrsbeschränkungen will man auch auf den Umstand reagieren, dass in der Vergangenheit Absonderungsbescheide oft nicht rechtzeitig ausgestellt werden konnten. Auch die Einführung von automatisiert erstellten Absonderungsbescheiden bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses soll diesem Problem künftig Abhilfe verschaffen.

Außerdem werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit der Gesundheitsminister Personen mit einem Schreiben an ihre Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erinnern kann. Impfdaten sollen außerdem länger als bisher vorgesehen, mindestens bis Ende Juni 2023 gespeichert werden dürfen.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK0653/index.shtml

xii Der Anstieg der Übersterblichkeit im zeitlichen Zusammenhang mit den COVID – Impfungen, 21.1.2022, C. Kuhbandner, https://osf.io/5gu8a


Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht unsere. Wir veröffentlichen sie gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser von TKP sind in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Der Artikel erschien zuerst bei der Initiative ür Evidenz-basierte Corona Information.

DDr. Christian Fiala (MD/PhD) ist Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Arzt für Allgemeinmedizin mit Ausbildung in Tropenmedizin. Er ist Gründungsmitglied von:

– Initiative für Evidenz-basierte Corona Information: www.initiative-corona.info

– Partei Menschen – Freiheit – Grundrechte: www.mfg-oe.at


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