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Politisches Urteil: Duldungspflicht der Covid-Impfung bei deutscher Bundeswehr zulässig

Published On: 7. Juli 2022 17:40

Am 7. Juli 2022 entschied das des deutschen Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die Zulässigkeit der Covid-19-Impfungen bzw. die diesbezügliche Duldungspflicht für Soldaten. Zulässig! Ein politisches Urteil, dass jeder Evidenz und Logik Hohn spricht.

Hintergrund

Die letzte Amtshandlung der im November 2021 scheidenden deutschen Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) war, die Covid-19-Impfungen auf die Liste der von Soldaten zu duldenden Impfungen zu setzen. Zahlreiche Soldaten verschiedenster Ränge legten daraufhin Beschwerde ein. Das Bundesverteidigungsministerium wiederum eskalierte die Beschwerden hin zu einem Verfahren vor dem Wehrsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig. Es gibt also nur diese eine, allerdings gleichzeitig höchste Instanz. Da von unteren Instanzen keine Vorarbeit in Sachen Beweisführung erbracht wurde, musste sich das BVerwG in gewissem Rahmen auf eine Beweisaufnahme und Beweiswürdigung einlassen.

In Deutschland hatten sich nur die wenigsten Gerichte auf eine Beweisaufnahme eingelassen. Und wenn doch, wie im Fall des Familienrichters in Weimar, dann fiel das Urteil – natürlich – zugunsten der Maßnahmenkritiker aus. Der Richter und die Gutachter mussten dafür Hausdurchsuchungen und Schikanen über sich ergehen lassen.

Bin gespannt, wann bei mir die Hausdurchsuchung kommt. Meine Bitte an diese Adresse: Lassen Sie meine Haustüre ganz und richten innen keine Verwüstungen an.

Die Verhandlungen

Ich war lediglich bei den Verhandlungen am 7./8. Juni sowie am 6./7. Juli anwesend. Die beiden Beschwerdeführer, beide Oberstleutnant und beide zufällig mit Namen Baier, sowie deren Anwälte (vor allem Wilfried Schmitz und Prof. Martin Schwab, dazu ein paar wechselnde) sowie einige Sachverständige auf der einen Seite, und zahlreiche hohe Bundeswehroffiziere auf der anderen Seite. Das Gericht setzte sich aus 3 Berufsrichtern sowie zwei Laienrichter aus dem Kreis der Luftwaffe zusammen.

Es war wohl schon so, dass einige der Mainstream-Narrative widerlegt wurden. Mindestens jenes zur Überlastung der Intensivstationen. Im Nachhinein konnte man den Eindruck erhalten, dass manchen, ob den Richtern oder Leuten im Hintergrund bleibt offen, das Ganze danach zu bunt wurde. Denn es drohte unmittelbar die Gefahr, dass alle Mainstream-Narrative restlos zerstört werden würden.

Jedenfalls war der vorsitzende Richter schon im Juni restriktiver und erlaubte nur wenige Argumentationen der Sachverständigen der Beschwerdeführer. Frau Prof Kämmerer war so die Letzte von dieser Seite, die einen Vortrag halten durfte. Alle weiteren Vorträge wurden abgelehnt. Die Sachverständigen konnten nur noch Fragen an die Gutachter von RKI und PEI stellen. Und selbst da führte der vorsitzende Richter ein strenges Zeitmanagement. Und mein Eindruck war: Je kniffliger die Fragen an die Regierungsvertreter, desto stärker wurden die Fragen be- bzw. verhindert.

Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme: Nebenwirkungen

Die Vertreter von RKI und Pei wirkten wie von politischen Journalisten geschult. Deren Äußerungen wirkten stark geglättet, so als würden sie in einer Runde vor Anne Will oder Maibritt Illner sitzen. Im Gegensatz zu diesen Veranstaltungen, mussten sich diese Gutachter vor dem BVwerG aber einige kritische Nachfragen gefallen lassen. Was deren Nervosität natürlich erhöhte.

So wusste Dr. Mentzer vom PEI auf die Frage, wie viel 2500 durch 2500 sei nur noch zu stammeln, dass man dazu einen Statistiker befragen müsse, und dass er ja nur Mediziner sei. Der Vertreter des RKI, Dr. Wichmann, konnte immerhin an einer Stelle die Behauptung unterbringen, dass die Impfwirksamkeit gegen schwere Verläufe bei 99% läge. Wenn ich mich recht erinnere, blieb diese Aussage in einem Wust von vielen anderen mehr oder weniger unkommentiert stehen. Das dürfte auch ein Ziel des Richters gewesen sein.

In der Verhandlung am 7. Juli sollte die PEI-Statistikerin Dr. Dr. Oberle zu den Sicherheitsanalysen, allen voran die OvE und SMR (Näheres in diesen TKP-Artikeln vom Mai und Juni) befragt werden. Da Frau Dr. Oberle einen positiven PCR-Test gemeldet hatte, fand die Befragung per Videozuschaltung statt. Prof. Kuhbandner hatte die Aufgabe übernommen, von ihr eine Zahl herauszukitzeln, ab wann deren SMR-Analyse ein Signal in Sachen Todesfälle zeigen würde. Nach langem hin und her gab sie zu, dass dies erst bei einer Anzahl von deutlich mehr als 70.000 allein für einen Impfstoff zutreffen würde, also bei Ausradierung einer mittleren Stadt. Ansonsten nur Nebelkerzen und Holzwege. Und sie verteidigte vehement die Analyse pro Dosis, die aber den Nenner um das etwa dreifache erhöht, also das Signal noch weiter reduziert.

Meine Hauptaufgabe war, sie zu Disproportionalitätsanalysen zu befragen. Dazu muss man wissen: Diese Art von Analysen werden von einschlägigen Leitlinien, die das PEI befolgen muss, als primär und automatisiert durchzuführen gefordert. Diese Analysen ergeben völlig andere und unabweisbare Warnsignale, insbesondere zu Tod und sehr vielen schwerwiegenden Reaktionen. Dagegen ergeben die dürftigen und in Sachen Tod völlig irreführenden Analysen des PEI gar kein Signal.

Direkt nach der kurzen Vorstellung verhaspelte sie sich; sagte sie sei Leiterin der Arbeitsgruppe Dispro<nicht verstehbar>analysen. Zugegebenermaßen ist dies ein schwieriges Wort, aber eher nicht für jemandem, deren täglich Brot solche Analysen sind. Ich werte das so: Frau Dr. Oberle ist seit Jahren gewohnt, sich so vorzustellen. Nur fiel ihr in dieser Sekunde auf, dass soviel Wahrheit nicht sonderlich hilfreich sei, denn ansonsten ist dieser Begriff seit den C-Impfungen ein Unwort. Vermutlich biss sie sich mitten im Wort auf die Zunge.

Immerhin konnte ich sie danach konkret fragen und sie bestätigte:

Disproportionalitätsanalysen hat das PEI früher auch immer gemacht.“

Gefragt warum nicht auch jetzt, verwies sie auf die zahlreichen Fälle, die validiert und verarbeitet werden müssten. Die Validierung ist aber gar nicht die Aufgabe Ihrer Gruppe, sondern vielmehr die Verarbeitung der Zahlen.

Eine Disproportionalitätsanalysen erfordert aber nur vier einfache Zahlen, und alle diese Zahlen liegen problemlos in deren Datenbanken vor. Der Wertebereich ist ebenfalls überschaubar, der dürfte beim PEI zwischen 1 bis maximal 200.000 liegen. Okay, wenn man noch mit einem Abakus rechnet … aber kein Tabellenkalkulationsprogramm kommt damit an seine Grenzen. Auch nicht auf einem alten Computer.

Leider konnte ich nur noch die Frage unterbringen, warum der letzte Sicherheitsbericht des PEI keine OvE-Analysen zur Myokarditis mehr zeige. Antwort: Man wollte den Bericht wohl entschlacken. Meine Vermutung: Möglicherweise wäre damit auch die Fragwürdigkeit dieser OvE-Analysen leichter erkennbar geworden. Denn Myokarditis ist ja längst als Signal akzeptiert, aber ein „Unsignal“ hätte die Fragwürdigkeit der OvE nach PEI-Regeln wohl unterstrichen.

Meine vielen anderen kritischen Fragen rund um die Sicherheitsberichte des PEI konnte ich gar nicht mehr stellen. Auch so schon waren die Fragen dem vorsitzenden Richter zu viel.

Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme: Chargenprüfung

Im Nachhinein könnte man diese Thematik auch als Ablenkungsmanöver des Gerichts werten. Das Gericht gestand den Anwälten eine Befragung des entsprechenden Experten des PEI, Dr. Wagner, zu. Tatsächlich ließ der Richter hier eine längere Befragung zu, solange diese nicht konkret ans Eingemachte gingen. Als Prof. Matysik aber konkrete Fragen stellte, fing der Richter wieder mit Drängelei an. Immerhin konnte Prof. Matysik ein paar überraschende Punkte rauskitzeln:

  • Der erlaubte pH-Bereich beim Comirnaty beträgt 6,9 bis 7,9. Dies ist überraschend weit, da das Endprodukt ja gepuffert ist und daher auf Punkt eingestellt sein sollte. Der weite Bereich deutet auf erhebliche Qualitätsprobleme bei der Herstellung hin.
  • Das PEI verfügt über kein Raman-Mikroskop, welches die Detektion von Graphen oder Graphenhydroxid erlauben würde.
  • Überhaupt beachtet das PEI keinerlei externen Berichte wie die Befunde zu Graphen oder Graphenhydroxid oder der Seite „how bad is my batch“.
  • Es wird kein „next generation sequencing“ gemacht.

Leider ging die Frage unter, ob das PEI auch eine Peptid-Expression der modRNA oder DANN überprüft. Eine solche Analyse wäre wichtig, um die Wirkqualität des Impfstoffes zu bestimmen. Selbst dann noch wäre aber ein „next generation sequencing“ mehr als angemessen gewesen. Möglicherweise kann sich das PEI dabei auf die lizensierte Spezifikation zurückziehen, die derlei eben nicht vorsehen. Dann aber muss man fragen: Warum hat das PEI als wesentliches EMA-Mitglied nicht auf solchen Analysen bestanden? Ohne diese sind weder Identität noch Integrität der modRNA bzw. DANN-Sequenzen wirklich zu beurteilen.

Wichtig war noch, dass das PEI zwar zu den Nebenwirkungsmeldungen auch Informationen zu Chargen bekommt, diese bislang aber noch nicht ausgewertet hat. Ebenfalls ein erheblicher Mangel.

Aber vielleicht hat die mangelhafte Qualität auch ihr Gutes: Denn die anscheinend in vitro besser funktionierenden DNA/Vektoimpfstoffe sind ja auch toxischer.

Die mündliche Urteilsverkündung (in Auszügen)

„Die beiden Beschwerden werden abgewiesen.“

Alle hätten sich alle erdenkliche Mühe gegeben. Es sei eine schwierig zusammengesetzte Faktenlage gewesen.

Das Soldatengesetz aus den 1950er Jahren hätte eine Duldungspflicht aus guten Gründen vorgesehen. Das Gesetz gelte noch immer. Impfungen seien zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten bestimmt.

Im November 2021, als die C-Impfungen auf die Liste der zu duldenden Impfungen gesetzt wurde, habe eine sehr ernste Lage bestanden. Seite dem Auftreten der Omikron-Variante sei die Lage aber wesentlich entspannter, zudem würden die gegen das Wuhan-Virus bzw. die Alpha-Variante entwickelten Impfstoffe kaum noch wirken.

Allerdings würden die C-Impfungen zur Vermeidung schwere Verläufe helfen.

Das Gericht bemängelte die Qualität der Datensammlung, meinte aber, die Signalfindung des PEI sei, trotz einiger Fragezeichen, im Großen und Ganzen nicht zu beanstanden.

Es trug dem Bundesverteidigungsministerium auf, vor weiteren Auffrischimpfungen eine Nutzen-Risiko-Analyse vorzulegen und ein Impfevaluation innerhalb der Bundeswehr einzuführen.

Meine Wertung

Dies kann ich nicht anders als ein politisches Urteil werten. Und das Attribut „politisch“ bedeutet eigentlich immer: Bar jeder Evidenz oder Logik, oder beidem.

„There’s class warfare, all right, but it’s my class, the rich class, that’s making war, and we’re winning.”

Warren Buffet 2006 in einem Interview mit der New York Times

Die meisten Argumente der mündlichen Urteilsbegründung würden einer Überprüfung nicht standhalten. Nur – es wird keine Überprüfung mehr geben.


Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht unsere. Wir veröffentlichen sie gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser von TKP sind in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Dr. Hans-Joachim Kremer verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der klinischen Forschung und ist als freiberuflicher Medical Writer tätig.


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