«Soldatenprozess vor dem Bundesverwaltungsgericht war juristisch gesehen unverlierbar»
Warum er das so sieht und warum das hohe Gericht dennoch zu Ungunsten der zwei Soldaten, die gegen die Pflicht zu Covid-injektionen geklagt hatten, entschied – darüber spricht der mandatsführende Verteidiger Wilfried Schmitz erstmals öffentlich. Befragt hat ihn der Anwalt Gordon Pankalla.
Veröffentlicht am 13. Juli 2022 von TE.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erging am Donnerstag vergangener Woche und war aus Sicht des federführenden Anwalts Wilfried Schmitz aus Selfkant so «unsäglich», dass er sich erst einmal tagelang abregen und sammeln musste. Doch jetzt hat er sich dazu in einem Gespräch geäußert, das er mit dem Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla geführt hat (sieht Bild).
Quelle: Youtube-Kanal «Herzensmenschen» des Anwalts Gordon Pankalla
Die Verwunderung über den Ausgang des Prozesses speist sich vor allem daraus, dass, so Schmitz, mit dieser Beschwerde nicht nur zum ersten Mal in Deutschland überhaupt eine wirkliche Beweisaufnahme mit der Anhörung von Sachverständigen stattgefunden hätte. Auch hätte die Beweisaufnahme umfassender nicht oder kaum sein können. Doch der Senat des Bundesverwaltungsgerichts «hat faktisch den gesamten Vortrag der Beschwerdeführer und die eindeutigen Ergebnisse der Beweisaufnahme vollständig ignoriert», wie Schmitz beklagt. Das würden auch alle Prozessbeobachter so sehen.
Das Publikum hat das Bundesgericht ob des Beschlusses sogar ausgelacht, so Schmitz. «Die Reaktion schwankte dabei zwischen purem Entsetzen und Hohngelächter.» Das sei das erste Mal, dass er so etwas miterlebt hätte.
Das Verfahren sei aber noch nicht vorbei, gibt sich Schmitz kampfesbereit. So möchte er etwa «noch eine Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO stellen». Und auch Befangenheitsanträge gegen die Richter seien angedacht, auch wenn er sich darüber im Klaren sei, dass selbige nur extrem selten Erfolg hätten.
Im Übrigen werde man die Richter um Stellungnahme bitten wegen des höchst merkwürdigen Vorgangs, dass Medien schon über das Urteil berichtet hätten, bevor das Urteil offiziell verkündet worden ist. Hier geht es vor allem um einen Beitrag von Focus Online. Dieser sei zwar schnell wieder gelöscht worden, doch technisch sei es nachweisbar, dass er vorab erschienen war. Schmitz spricht in diesem Zusammenhang gar von einem «Vertuschungsversuch».
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