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Infizierte Pflegekraft wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt – bislang gab es das noch nie!

Published On: 15. Juli 2022 11:29

Wie wir uns sicher alle erinnern, mussten infizierte Pflegekräfte in der „Pandemie“ weiter arbeiten – ganz einfach aus dem Grund, weil wir seit Jahren einen Pflegenotstand haben und Pflegepersonal fehlt. Wir empfehlen hierzu nochmal explizit unseren alten Beitrag zu der Thematik hier, insbesondere das Video von 2018. Jetzt wird eine Pflegekraft wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Artikel in der TAZ liest sich wie ein schlechtes Buch:

Spätestens drei Tage später soll sie selbst mit dem Corona-Virus infiziert gewesen sein und einen Arbeitskollegen angesteckt haben. Darauf infizierten sich drei weitere Heimmitarbeiter und elf Bewohner. Drei von ihnen starben im Alter von 80, 85 und 93 Jahren. Bei der 80-jährigen sei die Corona-Infektion todesursächlich, bei den anderen beiden seien trotz rechtsmedizinischer Untersuchung auch andere Gründe nicht auszuschließen.

Als sich die 45-Jährige krank meldete und das Heim wenig später darüber informierte, dass ihr Mann, der ebenfalls an Covid-19 erkrankt war, ins Krankenhaus gebracht wurde, erinnerte sie ihr Arbeitgeber an die Vorlage ihres Impfausweises. Als sie ein Foto ihres Ausweises schickte, stellte der sich als Fälschung heraus. Gegen die Frau wird in einem gesonderten Verfahren auch wegen Urkundenfälschung ermittelt.

Die Ermittler hatten die PCR-Abstriche der gestorbenen Bewohnerinnen, der Verdächtigen und ihres zwischenzeitlich gestorbenen Partners näher untersuchen lassen. Demnach könne eine zusammenhängende Infektionskette vermutet werden, hieß es. Allerdings sei die Probe der Angeschuldigten im Labor versehentlich vernichtet worden.

RA Dirk Sattelmeier schreibt dazu:

Eine schier unglaubliche und wohl einmalige Anklage in der deutschen Justizgeschichte:

Es soll eine mit einem Atemswegsvirus infizierte Person für den Tod von Menschen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden.

Unabhängig von den Fragen dieses Einzelfalles z.B. zur Kausalität (sprich: wurden die Bewohner tatsächlich von dieser Person infiziert) dürfte es wohl keinen vergleichbaren Fall in der deutschen Rechtsgeschichte geben, wonach beispielsweise eine mit dem Influenza (ebenfalls eine potentiell tödliche Atemwegserkrankung) infizierte Person jemanden angesteckt hat und hierfür wegen Körperverletzung oder gar einem Tötungsdelikt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde.

Man mag mir einen solchen Fall aber gerne darlegen.

Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung in der deutschen Strafjustiz. Denn noch brisanter wird es, wenn die StA auf den Gedanken kommt, derartige Fälle als (bedingtes) Vorsatzdelikt zu verfolgen. Dann steht ein Totschlag gem. § 212 StGB bei einer Strafandrohung von nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe im Raum.

Und diejenigen, die nicht Geimpfte als Mörder bezeichnen, bekommen Wasser auf ihre Mühlen. (vgl. die Überschrift des TAZ-Artikels „Mitarbeiterin bringt den Corona-Tod“)

Dabei möge sich jeder selber an die Nase fassen und sich hinterfragen, ob er nicht vielleicht doch einmal in der Vergangenheit die „Oma“ besucht hatte, obwohl er Grippesymptome hatte.

Wir wünschen der Pflegerin viel Kraft und Durchhaltevermögen. Dass mittlerweile in diesem Land alles möglich ist und man auf die Justiz nicht mehr zu hoffen braucht, wurde ja hier auch mehrfach thematisiert, zum Beispiel in dem Beitrag „Es gibt kein Vertrauen mehr in das Bundesverfassungsgericht – kein Schutz vor einem übergriffigen Staat?“. Aber auch die aktuelle Rechtsprechung in Sachen „Impfpflicht für Soldaten“ zeigt, wo wir angelangt sind.

Hier noch der Artikel aus der TAZ als PDF zum Download bei uns:

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