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Bundesregierung beschließt „Hinweisgeberschutzgesetz“

Published On: 27. Juli 2022 22:00

Alle Unternehmen und öffentliche Stellen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen ein Meldesystem für Gesetzesverstöße und Missstände einrichten.

Der Entwurf für das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat eine weitere Etappe genommen, meldet lto.de. Am Mittwoch habe das Bundeskabinett den gut 100 Seiten starken Gesetzentwurf beschlossen, der nun zeitnah im Bundestag verabschiedet werden solle.  

Die Bundesregierung wolle nach eigenen Angaben mit dem Gesetz die Bürger, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen oder Behörden geben, besser vor Kündigung und Mobbing schützen. Der Gesetzentwurf wolle sogenanntes Whistleblowing in geregelte Bahnen lenken. Vor allem sollten Hinweise zunächst einmal intern bearbeitet werden und nicht etwa an Medien gespielt werden. Dafür stehe ein Meldesystem im Zentrum des Gesetzentwurfs. Alle Unternehmen und öffentliche Stellen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssten ein solches einrichten. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten hätten dafür Zeit bis zum 17. Dezember 2023, die anderen müssten sofort handeln.  

Das Gesetz solle dem aktuellen Entwurf zufolge drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Allzu viel Übergangszeit möchte die Bundesregierung den Unternehmen nicht einräumen, denn die entsprechende EU-Richtlinie hätte eigentlich schon bis Dezember 2021 umgesetzt sein sollen.

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