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Rechtsanwältin Viviane Fischer bezieht Stellung zu Fuellmichs Sammelklage

Published On: 15. September 2022 17:54

Veröffentlicht am 15. September 2022 von WS.

Unter dem Titel «Und täglich grüsst die Sammelklage» hat Rechtsanwältin Viviane Fischer Stellung bezogen zu einer Frage, die viele Menschen umtreibt: Was ist mit der Sammelklage in den USA geschehen, die Dr. Reiner Fuellmich bereits im August 2020 angekündigt hat?

Die Webseite Corona-Schadensersatzklage wurde laut Fischer erstmalig am 8. September 2020 registriert. Als Teammitglieder wurden damals die Rechtsanwälte Dr. Reiner Fuellmich, Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer, Marcel Templin, Tobias Weissenborn und Cathrin Behn vorgestellt. Wer heute noch beteiligt sei, gehe aus der aktuellen Version der Webseite nicht hervor.

Die Rechtsanwältin betont, dass sie im Herbst 2020 absolut dagegen gewesen sei, «dass Reiner Fuellmich mit der Ankündigung einer Sammelklagemöglichkeit womöglich noch gegen Vorschusszahlung herauskäme». Zwar betrachtete sie die Sammelklagen-Idee «grundsätzlich als erwägenswert», doch hätte sie es «deutlich besser» gefunden, eine solche Klage, wenn sie denn eine realistische Option darstellte, innerhalb möglichst kurzer Frist zu schreiben, diese dann auch als «politische Aktion mit grossem Tamtam» einzureichen und erst danach deutschen Unternehmern anzubieten, sich anzuschliessen.

Inwieweit Vorschusszahlungen von den Unternehmern überhaupt nötig waren, sei fraglich, betont Fischer. Denn in den USA finde bei Sammelklagen normalerweise das Prinzip des Erfolgshonorars Anwendung. Die Kläger müssten den Anwälten also kein Honorar zahlen, die Anwälte würden erst einmal auf eigenes Risiko arbeiten. Bei einem verlorenen Prozess gingen auch die Anwälte leer aus, bei Gewinn falle allerdings ein grosser Teil der eingeklagten Schadenssumme (bis zu 40%) als Erfolgshonorar an die prozessführenden Anwälte.

Reiner Fuellmich habe am 9. September 2022 im Rahmen des Interviews bei Bittel.tv erklärt, dass zwei Klagen in Kanada und Südafrika «nicht gerade billige» Versuche gewesen seien, die von ihm beworbene US-Sammelklage gegen die PCR-Nachweise von SARS-CoV-2 und die daraus entstehenden Nachteile der Kläger zu initiieren (ab Min. 00:25:00 spricht Fuellmich allgemein zum Thema Sammelklage, ab Min. 00:34:30 zu den Klagen in Kanada und Südafrika).

Diese Klagen seien jedoch Eigeninitiativen der Rechtsanwälte Michael Swinwood (Kanada) und Dexter Reynefeldt (Südafrika) gewesen, für die «lediglich Schützenhilfe durch die Erläuterung der Zusammenhänge und die Vermittlung von Sachverständigen geleistet wurde», so Fischer. Dass Gelder der deutschen Sammelklagen-Mandanten an beteiligte Rechtsanwälte beziehungsweise Sachverständige ausgezahlt wurden, wie Fuellmich im Interview mit Roger Bittel erwähnt habe, sei unzutreffend.

Für die Klage in Südafrika seien Fachgutachten (Expert opinions) durch den Mikrobiologen Prof Dr. Sucharit Bhakdi, den Arzt Dr. Wolfgang Wodarg, die Biologin Prof. Dr. Ulrike Kämmerer und den Psychologen Prof. Dr. Harald Walach ohne Honorar («pro bono» im Sinne der guten Sache) zur Verfügung gestellt worden.

Bei der von Rechtsanwalt Dexter Reynefeldt eingeleiteten, südafrikanischen Klage sei es sogar eine Vorbedingung gewesen, dass alle Beteiligten ohne Vergütung arbeiten würden. Reynefeldt habe erklärt:

«Wir (ich selbst oder andere südafrikanische Anwälte), die an dem Fall gearbeitet haben, haben keine Gelder von Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich erhalten. Ich bestätige hiermit, dass alle Sachverständigen, die Gutachten für den südafrikanischen Fall erstellt haben, keine Rechnungen für die geleistete Arbeit eingereicht haben und auch keine Gelder/Honorare von den südafrikanischen Anwälten und mir erhalten haben.»

Prof. Dr. Harald Walach habe zudem ausgeführt:

«Bei einer ersten Zoom-Besprechung über die Aktivitäten im Rahmen der Klage in Südafrika wurde von Rechtsanwalt Dexter Reynefeldt klar gemacht, dass alle Beteiligten, auch er selbst, pro bono arbeiten würden und daher auch von den Gutachtern und Experten die Mitarbeit pro bono, also ohne Geldzahlung, erwartet würde. Das war zumindest bei mir so und meinem Kenntnisstand nach auch bei anderen.»

Der kanadische Rechtsanwalt Michael Swinwood habe bezüglich der Klage in Kanada, die Fuellmich als «ersten Versuch» bezeichnet habe, klargestellt, gleichfalls unentgeltlich tätig geworden zu sein. Auch von Zahlungen an die für diesen Fall beauftragten Experten wisse er nichts.

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