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Bankrott der Experten

Published On: 19. September 2022 10:28

In aller Ruhe hat das Nationale Impfgremium (NIG) seine Covid-Impfempfehlungen „ergänzt“—Anatomie einer intellektuellen Bankrotterklärung, die in einem Rechtsstaat mindestens die Ärztekammer, wohl aber auch die Staatsanwaltschaft befassen sollte (müsste).

Etwas ist faul im Staate Österreichs. Wenige Wochen nachdem Unterrichtsminister Polaschek immerhin „Schule wie vor Corona“ angekündigt hatte, liegen nun erste evidenzbasierte Erkenntnisse vor: allen Unkenrufen seitens der Covid-Hardliner/innen zum Trotz, stellte sich das vielfach herbeibeschriebene Infektions-Desaster zu Schulbeginn partout nicht ein. Es sieht fast so aus, als ob die drastische Reduktion der des PCR-Testwahnsinns in den Pflichtschulen des Landes das „Problem“ schlummernder Covid-Infektionsherde in Österreichs Schulen ohne allzu großes Aufheben beseitigt hat. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.

Nun wäre es gewiss an der Zeit, mehr gute Nachrichten zu verbreiten, denn die kürzer und kälter werdenden Tage legen nahe, dass größere Verwerfungen – Stichwort: „Energiekrise“ und ihre Folgen – wohl eher unmittelbar bevorstehen. Dem aber ist nicht so, und das Nationale Impfgremium zeichnet hierfür ursächlich verantwortlich.

Nationales Impfgremium aktualisiert Anwendungsempfehlungen

Wie die Leit- und Qualitätsmedien nahezu wortgleich – siehe etwa die Berichterstattung in ORF Online, Heute.at, Kurier oder im Standard – berichten, so hat die versammelte Journalist/innenschar des Landes offenbar die nicht einmal fünfseitigen Empfehlungen nicht einmal gelesen.

Um lediglich eine besonders absurde „Perle“ aus der so einseitigen Berichterstattung zu zitieren, so sei auf den erwähnten Beitrag bei ORF Online verwiesen, der neben vielen (in-) direkten Zitaten vor allem mit dem folgenden Zirkelschluss und Unlogik aufweist (meine Hervorhebung):

Bis zu sechs Monate nach der Infektion sei durch den Booster für diese Gruppe keine Verbesserung des Immunschutzes zu erwarten, „und damit kann die vierte Impfung entsprechend verschoben werden“, so die Fachleute. Respiratorische Infektionen hinterlassen aber keine dauerhafte systemische Immunität. „So benötigen Personen ab fünf Jahren jedenfalls für eine breite und gut ausgeprägte Immunitätslage in Hinblick auf SARS-CoV-2 eine Grundimmunisierung bestehend aus drei Impfungen (Schema 2+1), unabhängig von durchgemachten Infektionen“, wurde weiterhin betont.

Atemwegserkrankungen führen nicht zu „dauerhafter systemischer Immunität“, weswegen eine „Grundimmunisierung“ erforderlich sei, die diese allerdings auch nicht leisten kann.

Wenn Sie beim Durchlesen dieser Aussagen ihren Kopf schütteln mussten, so sind Sie gewiss nicht alleine. In der o.a. Art geht es jedoch weiter (meine Hervorhebungen):

Eine Impfung trotz durchgemachter Infektion schadet nicht, kann aber bei Unterschreiten des empfohlenen Intervalls in der Boosterantwort eingeschränkt sein und in Einzelfällen zu vermehrten Impfreaktionen führen“, wurde festgehalten. Unerkannte asymptomatische bzw. nicht abgeklärte/laborbestätigte leichte Infektionen könnten ignoriert und Impfungen nach dem vorgesehenen Schema durchgeführt werden. Personen mit PCR-bestätigter Infektion vor der ersten oder im Intervall zwischen erster und zweiter Impfung sollten laut diesen Empfehlungen ab ca. vier Wochen nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung geimpft werden.

In einem knappen Absatz findet sich so unbeschreiblich viel Widersinniges, dass es beinahe nicht zu glauben ist.

Wir erinnern uns: eine „Impfung“ ist eine medizinische Intervention, die wohlweislich im Sinne ihrer Kosten bzw. Nutzen abgewogen sei; sich derartigen Prozeduren zu unterwerfen ist nicht etwas, was „nicht schadet“, sondern sollte angesichts der erwähnten Abwägung – die man in den Empfehlungen des NIG jedoch vermisst – und nach Rücksprache mit einem oder mehreren Ärzten erfolgen.

Weswegen man rund 2.5 Jahren willkürlich jede asymptomatische Person „getestet“ hatte, wenn es nun auf einmal keine Rolle mehr spielt, auch diese „Logik“ harrt einer Erklärung seitens „der Expert/innen“.

Diese als „leichte Infektionen“ bezeichneten Ereignisse können nun also ignoriert werden, was in jedem Fall jegliche Bezugnahme auf bisher erhobene Daten – was auch immer diese wert sein mögen – in jedem Fall sinnbefreit gestaltet. Man darf sich aber gewiss sicher fühlen, dass die Komplexitätsforscher/innen des Landes auch für diesen Fall gerüstet sind (oder auch nicht, wie etwa dieser ORF Wien-Bericht vom 24. Juli 2022 zeigt, in dem Simulationsforscher Nikolaus Popper angesichts des bevorstehenden Quarantäne-Aus, folgende Befürchtung aussprach: „Dann verliere ich noch mehr den Überblick.“)

Ich denke, der Verweis auf die große Qatar-Studie von Altarawhneh et al. (NEJM 2022, 387:21-34, doi: 10.1056/NEJMoa2203965) ist an dieser Stelle angemessen, zeigt diese recht eindeutig, dass eine vor der „Covid-Impfung“ durchgemachte Infektion rund 95% Schutz über einen Zeitraum von 14 Monaten bietet – und somit dem „Impfschutz“ wohl vorzuziehen wäre. Der kanadische Arzt Dr. Paul Alexander fasste die Ergebnisse in einem Substack-Beitrag Ende Juli wie folgt zusammen:

Impfung nach durchgemachter Infektion bringt keine zusätzlichen Vorteile.

Anwendungsempfehlungen des NIG, Version 2.0

Liest man die „Empfehlungen Herbst 2022, Version 2.0“ des NIG, so findet sich kein Zweifel.

Dort heißt es auf S. 3 wie folgt (meine Hervorhebung):

Weiter lernt man auf S. 5, dass nach asymptomatischer Infektion „die Impfung…auch bis zu 6 Monate aufgeschoben werden [kann]“. Wer unter 60 Jahren symptomatisch infiziert war, der kann die 4. Impfung ebenso um ein halbes Jahr nach hinten verschieben, bei

Personen ab 60 Jahren und Risikopersonen (altersunabhängig) kann die Impfung nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung jedoch auch vor Erreichen der 6 Monate im vorgesehenen Schema erfolgen [Hervorhebung im Original]

Und „dreimal geimpfte Personen, die zusätzlich eine nachgewiesene Omikron-Infektion…durchgemacht haben“ wird, so diese Personen unter 60 sind, wird in solchen Fällen erklärt, dass „durch eine 4. Impfung innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Monaten keine weitere Verbesserung des Immunschutzes erreicht“ werden könne, was auch bedeutet, dass „die 4. Impfung entsprechend verschoben werden [kann“.

So weit, so kurios – und das NIG ist offenbar in den Gefilden des „anything goes“ angekommen, wobei einerseits eine überstandene Infektion seit 23. August 2022 nicht mehr als „immunologisches Ereignis“ gilt, diese andererseits aber weiterhin als ein Grund gelten kann, die vierte Injektion zu verschieben.

Falls Ihnen mittlerweile der Kopf brummt, so verschafft das NIG auch hierbei Abhilfe, wie es auf S. 4-5 ebenso heißt:

Lesen Sie bloß nicht weiter, sonst finden Sie eventuell die beiden Fußnoten (13) und (14), auf denen diese „Empfehlung“ des NIG beruht – und diese beiden haben es in sich.

Das Versagen des NIG – keine Sache für Fußnoten!

Anmerkung (13) verweist auf einen „Preprint“ – also eine noch nicht begutachtete Studie (die zuvor referenzierte Qatar-Studie von Altarawhneh et al. ist jedoch sehr wohl begutachtet) – von Buckner et al., die als einen Koautor auch Dr. Anthony Fauci, den Chef der National Institutes of Allergy and Infectious Diseases (NIAID), ausweist. Offenbar ist den Autor/innen auch im dritten Coronajahr entgangen, dass das NIAID keineswegs ein unbeteiligter Akteur ist, sondern einer der essenziellen Sponsoren des Covid-Impfprogramms – und dies wiederum wäre, nicht zuletzt aufgrund der möglichen Interessenskonflikte von Fauci und anderen Top-Mitarbeitern des NIAID, wohl gewiss eine entsprechende Erwähnung wert, oder?

Hingegen liest man lediglich folgendes:

Die Inhalte der Studie spielen eigentlich aufgrund der massiven Interessenskonflikte kaum eine Rolle, blickt man jedoch in die Studie selbst, so ist das Versagen des NIG noch umso offensichtlicher.

Es handelt sich hierbei um eine von Okt. 2021 bis März 2022 durchgeführte Studie mit 66 Proband/innen, die eine dritte (!) Dosis eines der beiden mRNA-Wirkstoffe erhalten haben und insgesamt 60 Tage lang begleitet wurden. Von der kurzen Verfolgungszeit abgesehen, so handelt es sich also um eine nicht begutachtete Studie, die die 1. Auffrischungs-Injektion behandelt und noch dazu allesamt entweder „vor oder nach dem Booster eine Infektion durchgemacht haben“ (S. 5) – also allesamt von sog. „Durchbruchsinfektionen“ betroffen waren. Wahrlich kein allzu gutes Argument für eine weitere Injektion mit einem Wirkstoff, der schon einmal nicht vor einer Infektion geschützt hat.

Fußnote (14) wiederum weist immerhin auf eine begutachtete Studie von Munro et al. hin, die im Sommer in The Lancet erschienen ist (Volume 22, ISSUE 8, P1131-1141, 1 Aug. 2022; doi: https://doi.org/10.1016/S1473-3099(22)00271-7).

Diese sieht immerhin auf den ersten Blick seriöser aus, doch auch hierbei erkennt man rasch den Schindluder, mit dem das NIG die Österreicherinnen und Österreicher zum Besten hält:

Publiziert am 9. Mai 2022 – und somit in „Covid-Variant-of-Concern”-Zusammenhängen vor einer halben Ewigkeit –, so gibt es für diese Studie dennoch keine weiteren Aktualisierungen, wie ein Klick auf den Button „Check for Updates“ verrät.

Auch die Studie von Munro et al. behandelt übrigens eine Serie dritter bzw. vierter Injektionen, deren Ergebnisse ebenso aus dem ersten Quartal 2022 stammen und besonders aufgrund des Studiendesigns interessante Ergebnisse zeitigten. In dem Abschnitt „Methoden“ liest man folgendes (meine Übersetzung):

Die COV-BOOST-Studie ist eine multizentrischer, blinder, kontrollierter und randomisierter Phase-2 Studie von sieben Covid-19-Vakzinen, die als 3. Dosis in 18 Orten im Vereinigten Königreich verabreicht wurden. Die Sub-Studien-Teilnehmer/innen erhielten entweder BNT162b2 (Pfizer-BioNTech) oder eine vierte Dosis von entweder BNT162b2 (30 μg in 0·30 mL; full dose) oder mRNA-1273 (Moderna; 50 μg in 0·25 mL; half dose) intramuskulär in den Oberarm.

An diesem Punkt könnte man getrost das Lesen der Studie beenden, da ja das NIG – wie eingangs erwähnt – einen bivalenten Wirkstoff mit der Begründung „empfiehlt“, dass die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) dies ja so nahelegt.

Wer jedoch weiter liest, der sieht jedoch durchaus bedenkliche Ergebnisse von Munro et al.:

Zwischen 11.-25. Jän. 2022 erhielten je 83 Teilnehmer/innen entweder eine halbe Dosis Spikevax (Moderna) oder Comirnaty (Pfizer-BioNTech); das Medianalter der Proban/innen lag bei 70.1 Jahren, was in erster Linie neben der geringen Studienpopulation vor allem die Frage nahelegt, wie das NIG denn aufgrund des doch recht großen Risikounterschieds von jungen Menschen vs. älteren Personen eine Blankoimpfenpfehlung begründet? (Die Antwort ist einfach: das NIG äußert sich dazu erst gar nicht.)

In der Studie liest man des Weiteren, dass

Schmerzen waren die häufigste lokal eingrenzbare Nebenwirkung, und Erschöpfung die häufigste systemische Nebenwirkung [fatigue was the most common systemic solicited adverse event]. Keine der drei schweren Nebenwirkungen nach Verabreichung der vierten Dosis von BNT162b2 [Comirnaty] standen in Zusammenhang mit dem Wirkstoff.

Liest man jedoch die entsprechende Passage auf S. 1137, so stellt sich folgendes heraus (meine Übersetzung, meine Hervorhebung):

Bis zu dem Endpunkt der Datensammlung am 2. März 2022 gab es drei schwere Nebenwirkungen, die allesamt unter Proband/innen erfolgten, die BNT162b2 [Comirnaty] als vierte Dosis erhielten, die jedoch allesamt nicht mit dem Wirkstoff in Verbindung standen (Appendix 1, S. 9-11). 16 Nebenwirkungen wurden nach der 4. Dosis mit BNT162b2 und 18 Nebenwirkungen mit mRNA-1273 [Spikevax] registriert (inkl. unerwünschter Nebenwirkungen innert 28 Tagen, medizinischer Behandlung innert 3 Monaten und aller anderen Nebenwirkungen, die bis 2. März registriert wurden). Vier besonders auffällige Nebenwirkungen traten in der Gruppe auf, die eine halbe Dosis mRNA-1273 nach drei Dosen BNT162b2 erhalten haben, die alle nicht mit dem Wirkstoff in Verbindung standen (Appendix 1, S. 9-11).

Appendix 1, S. 9-11, führt diese Daten recht klar aus – und die Ergebnisse sind ernüchternd:

Einer von fünf (circa 20%) aller Proband/innen hatte eine schwere unerwünschte Nebenwirkung, die zur Hospitalisierung führte.

Das Sicherheitsprofil eines Kreuz-Boosters mit mRNA-1273 ist offenbar um ein vielfaches schlechter als der Wirkstoff von BioNTech/Pfizer.

Und auch hinsichtlich der Schwere der Nebenwirkungen – hier nur Stufen 3 und 4 berücksichtigend – sind die Ergebnisse der Studie wenig vertrauenerweckend.

Bankrotterklärung des NIG

Dies sind die Daten und Studienergebnisse, auf deren Basis das NIG die Österreicher/innen zur vierten Impfung aufruft.

Gleich, wie es dreht und wendet, 3-4 schwere unerwünschte Nebenwirkungen entsprechen einer theoretischen Quote von 3.6-4.8% der Studienpopulation.

16 (Comirnaty) bzw. 18 (Spikevax) unerwünschte Nebenwirkungen von je 83 Proband/innen entspricht einer Quote von knapp unter (19,3% für Comirnary) bzw. über (21,7% für Spikevax) 20% aller Injektionen, die bis zu 3 Monate nach Verabreichung der Wirkstoffe zu medizinischen Problemen bzw. deren Behandlung geführt haben.

Angesichts der vielen Zweifel, die diese Datenlage“ nach sich zieht, stellt sich die Frage, ob die „Expert/innen“ des NIG die referenzierten Studien überhaupt gelesen haben?

Wenn ja, was für Schlüsse soll der gelernte Österreicher denn aus dieser Empfehlung ziehen?

Sind die Expert/innen des NIG eigentlich für Behandlungsempfehlungen, die nicht dem Stand der Forschung entsprechen gemäß Ärztegesetz § 49, Abs. 1 haftbar?

Im Gegensatz zu den ministerialen Ankündigungen, demnächst das Epidemiegesetz aktualisieren zu wollen, wäre es wohl angemessener, auf die Einhaltung der bestehenden Gesetze zu achten.

Und davon abgesehen – liebe Ärztinnen und Ärzte des Landes: „primum non nocere“ (erstens nicht schaden), so als Erinnerung an die Verantwortung Ihren Patient/innen gegenüber, die angesichts der erwähnten Umstände wohl auch bald in Haftungsfragen umschlagen könnte.

Bild Clark Stanley, Clark Stanley’s Snake Oil Liniment, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

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Immer mehr Beweise für Impfschäden in vielen Studien

Zulassen der bivalenten mRNA-Impfstoffe ohne Test der Wirksamkeit beim Menschen

Categories: Peter F. MayerTags: , Daily Views: 1Total Views: 21
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