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Brüssel plant Kriegswirtschafts-Gesetz: Der Weg zur EU-Diktatur

Published On: 24. September 2022 11:24

Brüssel plant Kriegswirtschafts-Gesetz: Der Weg zur EU-Diktatur

Mitgliedstaaten werden in Krisenzeiten kalt gestellt

Symbolbild Pixabay

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  • Brüssel will neues „Krisen-Instrument“
  • Im Fall einer Binnenmarkt-Bedrohung
  • „Kriegswirtschafts-Gesetz“
  • Mit Super-Vollmacht für Brüssel
  • Wirtschaftsputsch gegen EU-Mitglieder
  • Nationalstaaten geben Notfallvorsorge ab
  • Schutzverbot für eigene Bevölkerung
  • Bürger sind Brüssel ausgeliefert
  • Entwurf liegt vor
  • Benötigt Zustimmung von 15 Mitgliedern
  • Wirtschaftsminister Kocher entscheidet mit

Die EU will nun über ein „Binnenmarkt-Notfall-Instrument“ (SMEI) den letzten Rest der Souveränität seiner Mitglieder auslöschen. Sollte der Binnenmarkt bedroht sein, will Brüssel alleine über die Produktion und Verteilung krisenrelevanter Waren und Dienstleistungen entscheiden. Das Gesetz würde es den Nationalstaaten verbieten, die eigene Bevölkerung vorrangig zu schützen und zu versorgen. Brüssel würde bestimmen, in welchem Land was, wie viel und für wen produziert wird. Es hat damit auch ein Durchgriffsrecht auf alle Unternehmen in der EU. Das Gesetz beruht ganz offen auf Grundsätzen der Kriegswirtschaft und ist de facto ein Wirtschaftsputsch gegen seine Mitglieder.

Staat lässt Bürger im Stich

Notfallvorsorge und Notfallhilfe sind aber zentrale Aufgaben eines Staates und der Kern seiner Legitimität. Maßnahmen zum Schutz der eigenen Bevölkerung in Krisenzeiten sind per se gegen den Markt gerichtet, denn es müssen dazu ungeeignete Marktmechanismen aufgehoben werden. Genau das soll ausgehebelt werden und damit auch das Prinzip, wonach Regierungen (zumindest auf dem Papier) ihrer eigenen Bevölkerung verpflichtet sind. Auf die EU-Kommission trifft das nicht zu. Sie ist niemandem Rechenschaft schuldig und ist auch nicht demokratisch – sprich durch eine Wahl – legitimiert. Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet – das neue Instrument schaltet die Mitgliedstaaten aus.

15 Länder entscheiden – auch Österreich

Das schlimme dabei: Für die Zustimmung des aktuellen Entwurfs braucht es nur 15 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung ausmachen. Das EU-Parlament muss das Gesetz zuerst absegnen, dann geht es an die Ministerräte der EU-Mitglieder. Zuständig in Österreich wäre dann Wirtschaftsminister Dr. Martin Kocher (ÖVP). Er kann also darüber mit entscheiden, ob er sich in Krisenzeiten selbst entmachtet. Vielen Politikern ist das aber ohnehin lieber – Verantwortung zu übernehmen gehört nicht mehr zur politischen Kultur in diesem Land.

Brüssel will Super-Vollmacht

Im Gesetz sind zwei Stufen vorgesehen: Ein Überwachungsmodus und ein Notfallmodus. Ersteren kann die Kommission selbst erklären. Der Notfallmodus kann nur mit Zustimmung des Rates der EU erfolgen – also genau jenes Gremium, das jetzt über das Gesetz abstimmen muss. Im Entwurf wird sehr allgemein von einer „Krise“ gesprochen, die den „Binnenmarkt bedroht“. Klar ist auch, dass es hier nicht um das Wohl der Bürger geht, sondern nur um ihren Markt. Die zum Gesetzestext veröffentlichte Presseerklärung macht das deutlich. Der Titel: „Den Binnenmarkt krisenfest machen: ein solides Instrumentarium für Europa zur Sicherung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs und der Verfügbarkeit relevanter Waren und Dienstleistungen“. Die Schaffung des neuen Instruments wird mit der Corona-Pandemie begründet, in der „strukturelle Mängel zutage traten“. Sprich: Die EU hatte nicht genügend Durchgriffs-Kompetenzen auf seine Mitglieder.

Schutzverbot für eigene Bevölkerung

“Der Notfallmodus legt Grundsätze fest, die von den Mitgliedstaaten einzuhalten sind, wenn es gilt, die Freizügigkeit zu erleichtern und gegebenenfalls wiederherzustellen. Gleichzeitig wird es den Mitgliedstaaten untersagt, spezifische Beschränkungen des freien Verkehrs krisenrelevanter Waren und Dienstleistungen zu erlassen, es sei denn, diese werden als gerechtfertigtes letztes Mittel eingesetzt.” Die Definition von „krisenrelevante Waren bzw. Dienstleistungen“ ist zudem sehr allgemein: …jene, die für die Beantwortung der Krise unverzichtbar sind oder dafür, die Auswirkungen der Krise auf den Binnenmarkt während eines Binnennotfalls zu mildern“. Davon könnten also auch Lebensmittel oder militärische Güter betroffen sein. Beispiel: Im Frühjahr verschwand das Sonnenblumenöl aus den Regalen, Ungarn untersagte den Export dieser Ware. Mit dem geplanten Gesetz könnte Brüssel das verbieten.

Durchgriffsrecht auf Unternehmen

Ebenso ist es untersagt, zwischen Bürgern der EU zu unterscheiden. Käme es etwa in Österreich zu einer Lebensmittel-Knappheit und die Regierung stellt auf eine Versorgung über Lebensmittelkarten um, wäre auch das nicht möglich, weil die Ausgabe nur an im jeweiligen Ort ansässigen Personen gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen würde. Was sich Brüssel mit dem neuen Gesetz noch einräumt: Im Falle eines Mangels an Dingen, die als strategische oder krisenrelevante Güter klassifiziert sind, kann die Kommission in sämtlichen EU-Staaten nicht nur die Mengen, sondern gleichfalls auch alle Produzenten erfassen und strikte Anweisung geben, was und für wen vorrangig zu produzieren ist. Das gilt für große, mittlere und kleine Unternehmen. Damit ist man bereits in der Kriegswirtschaft.

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