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«Bei unserer Impfschaden-Klage gegen AstraZeneca gibt es gute Hoffnung, die Ansprüche durchzusetzen»

Published On: 6. Oktober 2022 13:48

Veröffentlicht am 6. Oktober 2022 von TE.

Die Frage, inwiefern die Corona-Injektionen krank machen oder sogar tödlich wirken können, wird heiss diskutiert. Und der Wiesbadener Anwalt Joachim Cäsar-Preller ist einer der, wenn nicht gar der fachkundigste Gesprächspartner, wenn es um juristische Fragen zu diesem Themenkomplex geht.

So vertritt er vor dem Landgericht Köln mit Herrn Schönert eine der ersten Personen, die sich von einer Corona-«Impfung», und zwar von «Vaxzevria» von AstraZeneca, geschädigt sehen. Herr Schönert leidet seit der Injektion unter einer Sinusvenenthrombose, also unter einem durch die Ausbildung von Blutgerinseln bedingten lebensbedrohlichen Verschluss wichtiger Gefässe im Gehirn. Andere Mandanten von Cäsar-Preller haben mit Herzleiden oder auch Erblindung zu kämpfen. In sieben Fällen kam es gar zum Tod.

Wie also geht man am besten vor, wenn man bei sich oder Angehörigen einen Impfschaden vermutet? Gegen wen und wie kann man eventuelle Schadensersatzansprüche geltend machen? Und warum sollte man den Kopf auf keinen Fall «in den Sand stecken», sondern sich wehren? Im Interview gibt Cäsar-Preller darüber und über andere wichtige Aspekte detailliert Auskunft.

Herzlich willkommen, Herr Cäsar-Preller! Wenn ich es richtig sehe, stehen Sie Impfungen generell nicht kritisch gegenüber – geschweige denn, dass sie sie ablehnen. Wie kam es dazu, dass Sie jetzt in Bezug auf die Corona-Impfungen mit Verve fordern, wie Sie es etwa in der BILD-TV-Sendung Viertel Nach Acht getan haben, «entschädigt die Impfgeschädigten», und dies auch vor Gericht durchsetzen wollen?

Joachim Cäsar-Preller: Grundsätzlich bin ich kein Impfgegner, das ist richtig zitiert. Ich habe mich auch impfen lassen gegen das Corona-Virus. Doch dann geschah es, dass ein Mandant, den ich in einer anderen Rechtssache vertreten habe, auf mich zugekommen ist mit einem Impfschaden. Da ist mir erstmalig zu Bewusstsein gekommen, dass das alles auch sehr gefährlich sein kann. Das war im September vergangenen Jahres. Ab diesem Augenblick habe ich mich sehr intensiv mit der Thematik beschäftigt – und ich würde heute sagen, dass ich seinerzeit etwas skeptisch geworden bin.

Insbesondere wenn nicht gut aufgeklärt worden ist über Risiken einer Impfung, ist das durchaus eine sehr gefährliche Sache. Und meine Mandanten – ich habe um die 550 derzeit – berichten davon, dass es so gut wie gar nicht über Nebenwirkungen der Corona-Impfung aufgeklärt worden sind. Da ist es also ganz anders abgelaufen, als man sich das sonst beim Arzt vorstellt, nämlich nach dem Motto: Hier haben Sie ein Blatt mit einigen Risiken, ist aber auch nicht so wichtig – können Sie das bitte unterschreiben? Das Prozedere verlief ruckzuck, so wie am Fliessband.

Welche Art von Fällen betreuen Sie?

Sehr stark vertreten sind Thrombosen. Die schlimmste Form davon ist die Sinusvenenthrombose im Gehirn. Aber auch Thrombosen, die in anderen Körperbereichen auftreten, stellen eine echte Lebensgefahr dar. Dann haben wir eine ganz grosse Gruppe von Menschen, die mit Herzerkrankungen, also mit einer Myokarditis oder Perikarditis, zu kämpfen haben. Dann gibt es diejenigen, die vom «Fatigue-Syndrom» betroffen sind, das heisst, hier fühlt man sich als eigentlich junger, sportlicher Mensch von einem auf den anderen Augenblick wie ein alter Mann oder alte Frau, ja wie ein Greis. Auch die kleinsten Anstrengungen bringen einen wirklich aus dem Gleichgewicht, sodass man sich stundenlang ausruhen muss. Das ist auch eine ganz grosse Gruppe.

Zudem haben wir eine sehr grosse Gruppe von Menschen, die betroffen sind von Autoimmunerkrankungen, die durch eine Impfung angetriggert werden oder zum Ausbruch kommen können. Und zuletzt haben wir noch diejenigen mit Ohren- und Augenerkrankungen, bei denen sich ein Tinnitus eingestellt hat oder die sogar erblindet sind.

Betreuen Sie auch Mandanten, die der Auffassung sind, dass Angehörige von ihnen durch die Impfung gestorben sind?

Ja, da habe ich sieben Fälle. Hier machen nun die Familienangehörigen oder die Eheleute, die übrig geblieben sind, Schadenersatzanspruch geltend. Es ist ja so, dass diese Schadensersatzansprüche vererblich sind, sprich sie gehen auf die Erben über.

Haben Sie noch Kapazität, um neue Mandanten aufzunehmen – oder sind Sie «voll»?

Voll sind wir nicht, wir haben ein grosses Team. Ich mache das hier nicht allein. Mein Team besteht aus 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter auch Anwälte, die das mit mir gemeinsam machen. Da sind wir gerne auch ansprechbar für neue Fälle.



Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden

Sie meinten, Sie hätten sich gegen Corona impfen lassen – gestatten Sie daher die persönliche Frage: Würden Sie das nach dem, was Sie jetzt wissen, noch mal tun?

Ja, es ist eine sehr persönliche Frage. Also, im Augenblick, so denke ich, würde ich es nicht machen. Aber das ist jetzt wirklich eine Augenblicksbetrachtung. Wir haben jetzt zum Glück mit der Omikron-Variante und den Untervarianten vielleicht auch nicht die stärksten Viren, verglichen mit dem Anfang. Im Augenblick würde ich es also nicht machen, sondern auf mein eigenes Immunsystem vertrauen. Eine Impfung kann auch immer nur eine Unterstützung sein. Wir haben ja glücklicherweise auch ein eigenes Abwehrsystem – und das sollte bei mir jetzt erstmal genügen.

In der besagten BILD-TV-Sendung Viertel nach Acht haben sie auch gesagt, «der Staat handelt unmoralisch, wenn er auf der einen Seite die Bevölkerung massiv dazu aufruft, sich impfen zu lassen, und andererseits, wenn man durch die Impfung Schäden erleidet, die Menschen im Regen stehen». Die Behörden präsentieren die Impfung aber nach wie vor als eine Art Weltenretter. Und die Europäische Arzneimittel Agentur hat uns aktuell sogar geschrieben, Studien würden aufzeigen, dass bei der Verabreichung dieser neuartigen Impfstoffe «keine Sicherheitsprobleme zu erwarten» seien. Zudem verfüge die EU über «ein umfassendes Sicherheitsüberwachungs- und Risikomanagementsystem», das sicherstelle, dass «alle in der EU zugelassenen Covid-19-Impfstoffe zum Wohle der öffentlichen Gesundheit sicher bleiben». Das klingt jetzt nicht so «unmoralisch».

Das ist eine gewagte Aussage. Das mutet an wie mit der Gesamtkanone geschossen, aber am Detail völlig vorbei. Ich kenne viele Menschen, die durch die Impfung schweren Leidensdruck haben, schwer erkrankt sind. Wir halten nichts davon, pauschal alles für gut und schön zu erklären. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Viele Studien belegen, dass von den Impfungen sehr wohl Nebenwirkungen zu erwarten sind. Sogar Bundesgesundheitsminister Lauterbach musste einräumen, dass seine eigene Aussage, die Impfung sei nebenwirkungsfrei, falsch ist.

Sicher, viele kommen mit der Impfung sehr gut durch und es passiert bei ihnen gar nichts. Aber einige – und zwar sehr viele einige – haben mit ihr die grössten Probleme. Und ich stehe und nach wie vor zu der Aussage, dass sich ein Staat unmoralisch verhält, wenn er massiv dazu auffordert, sich gegen Corona impfen zu lassen. Dabei wurde die Impfung sogar mit einer grossen Kampagne so verkauft, als wäre sie nur ein Pieks. Doch sie ist nicht nur ein Pieks. Es wurden in der Tat Nebenwirkungen verschwiegen, gesundheitliche Risiken gar nicht erwähnt. Und da hätte ich erwartet, dass die staatlichen Versorgungsämter der Bundesländer dann, wenn Schäden auftreten, entsprechend zahlen, dass sie bewilligen und anerkennen. Doch das tun sie nicht.

Der Anteil an Anerkennungen, die es diesbezüglich gegeben hat, liegt im Promillebereich, ist also völlig vernachlässigbar. Kein einziger Mandant, den ich betreue, hat seinen Impfschaden anerkannt bekommen. Das enttäuscht mich persönlich sehr.

Greifen sie bei Ihrem juristischen Vorgehen auch die Zulassungsstudien selbst an? Was diese angeht, gibt es einschneidende Kritik wie die, dass die Placebo-Bedingungen innerhalb kurzer Zeit gar nicht mehr gegeben waren. Oder jetzt gibt es auch vom Wissenschaftsjournal BMJ und anderen Untersuchungen, die zeigen, dass der Schaden der potenziellen Corona-Impfungen ihren möglichen Nutzen merklich überwiegt.

Selbstverständlich, das ist ein sehr wichtiger Punkt. Da gibt es wichtige Studienergebnisse, über die auch in den Medien berichtet wurde – zum Glück. Gerade dieses pauschale Totschlagsargument, der Nutzen der Impfungen sei immer höher ist als ihre Risiken, ist wissenschaftlich überhaupt nicht belegbar. Das ist natürlich für uns ein sehr wichtiges Einfallstor, um für unsere Mandanten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen. Ich freue mich auch darüber, dass jetzt offen in der Medizin geforscht wird und diese Ergebnisse veröffentlicht werden.

Nun hat aber das Bundesverwaltungsgericht vor kurzem im so genannten «Soldatenprozess» gegen die klagenden Soldaten entschieden – und das, obwohl die Anwälte der Soldaten nicht nur Top-Experten aufgefahren, sondern auch umfassend Beweise bzw. Beweisanträge eingereicht haben. Schraubt nicht so ein Urteil von einem der höchsten Gerichte Deutschlands die Aussichten auf juristischen Erfolg für diejenigen, die jetzt im Zusammenhang mit Impfschäden Schadensersatz einfordern, auf null oder zumindest deutlich nach unten?

Das kann ich überhaupt nicht sehen. Hier ging es ja um die Impfpflicht für die Soldatinnen und Soldaten, die als erste eingeführt wurde. Die Impfpflicht für das Gesundheitswesen kam dann etwas später. Und ich meine, man kann sich sehr kritisch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auseinandersetzen. Darin wurde weder auf die Impfschäden eingegangen, die nachweislich vorliegen, noch wurde darauf eingegangen, dass der damals noch einzig gegebene Impfstoff gar nicht für die Omikron-Variante, die zu der Zeit des Gerichtsverfahrens vorherrschend war, geholfen hat. Das ist schon bedenklich.

Und nun, die Richter sind natürlich grundsätzlich unabhängig, aber vielleicht auch ein Stück weit getrieben. Es ist zwar ein Urteil von einem Bundesgericht, das dürfen wir nicht ganz vernachlässigen, aber es hat keine Auswirkungen auf die Impfschäden. Denn die Schadenersatzansprüche, die auch wir als Kanzlei jetzt für unsere Mandanten stellen, richten sich ja nicht gegen den Staat, sondern gegen die Impfstoffhersteller, also BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Johnson und Johnson und Novavax. Und dafür hat es überhaupt kein Präjudiz. Vielmehr gelingt es uns, mit den Impfstoffherstellern aussergerichtlich vernünftige Vergleichsverhandlungen zu führen.

Nur in den Fällen, in denen es eine Ablehnung gibt, klagen wir auch. Wir haben ja eine Vorreiterklage gegen AstraZeneca beim Landgericht Köln laufen – und da läuft es gar nicht gut für AstraZeneca. Das Gericht hat allein auf der Grundlage unserer Klageschrift sofort die Beweisaufnahme angeordnet durch einen gerichtlichen Sachverständigen. Da sind wir sehr gespannt, was dabei herauskommt. Und ich denke, es gibt natürlich noch keine Gewissheit, aber gute Hoffnung, hier die Ansprüche auch gerichtlich durchsetzen zu können.

Was ist da Ihre primäre Stossrichtung?

Es geht um die Kausalität. Die betroffene Person, ein gewisser Herr Schönert, leidet unter einer Sinusvenenthrombose. Und es geht hier um die Frage, inwieweit der AstraZeneca-Impfstoff «Vaxevria» damit kausal im Zusammenhang steht. Das gilt es jetzt mit dem Gutachten zu überprüfen. Bevor wir in den Prozess gegangen sind, haben wir bereits entsprechende Gutachten erstellen lassen – und nun wird der gerichtliche Sachverständige quasi da draufgesetzt.

Sie haben also selbst ein Gutachten eingereicht, und das kommt zu dem Ergebnis, dass eine Kausalität vorliegt?

Ja. Es handelt sich um Gutachten und Diagnoseberichte von behandelnden Ärzten und Universitätskliniken – und die werden überprüft durch den gerichtlichen Sachverständigen.

Was sollen nun die Leute, die auch erwägen, juristisch vorzugehen, machen? Zumal es ja so ist, dass nur ein ganz geringer Teil der Impfschäden «am Ende des Tages» auch als solche anerkannt werden. Da sperren sich nicht nur die von Ihnen erwähnten Versorgungsämter, sondern oft auch die impfenden Ärzte, von denen viele nicht offen sind für die Thematik.

Wenn man auf Widerstände stösst, sollte man zunächst das offene Gespräch mit dem Arzt suchen. Dabei sollte man auch darauf hinweisen, dass man es nicht pauschal sagen könne, dass die Beschwerden nicht von der Impfung herrührten – und dass ein guter Arzt eine Ausschlussdiagnostik durchzuführen hätte und ein Facharzt dazu gerufen werden sollte, um auszuschliessen, dass die Beschwerden woanders herkommen. Ein Arzt muss auch behilflich sein, dazu ist er von Berufs wegen verpflichtet. Wie er persönlich zur Impfung oder Impfkampagne steht, darf hier keine Rolle spielen.

Hier ist im Übrigen auch zu bedenken, dass der Impfstoff nur mitverursachend sein muss für die Krankheitssymptome. Er muss für sie also nicht vollständig verantwortlich sein.

Sollte man dennoch nicht weiterkommen, dann sollte der Arzt gewechselt werden. Es gibt genügend Ärzte, die aufgeschlossen und in der Lage sind, die notwendigen Untersuchungen und Diagnosen zu stellen. Und es wäre schon wünschenswert, dass in einem der Arztbriefe etwas zur Kausalität steht. Danach sollte man sich in anwaltliche Obhut begeben, denn natürlich kann man sich nicht selbst gegen Impfstoffhersteller durchsetzen.

Unsere Kanzlei bietet hier zunächst ein kostenfreies Orientierungsgespräch an. Dafür ist es notwendig, dass man uns alle Unterlagen schickt, die man so vorliegen hat. Diese schauen wir uns dann an. Anschliessend gibt es ein Gespräch, durch das es möglich wird zu beurteilen, ob ein juristisches Vorgehen sinnvoll ist. Wir achten sehr darauf, dass die Fälle, die wir übernehmen, auch funktionieren und am Ende aussichtsreich sind, das ist ganz klar. Die Fälle, die nicht gut belegt sind, müssen wir leider ablehnen.

Wenn man bei mehreren Ärzten partout kein Gehör findet für sein Anliegen, können die Anwälte in solchen Fällen behilflich sein?

Wir stehen mit Ärzten in Kontakt, die wir empfehlen können. Es ist nicht so, dass es keine Ärzte gibt, die aufgeschlossen sind, Ärzte, die sich mit der Thematik wirklich ernsthaft beschäftigen. Dabei darf freilich nicht schon vor der Untersuchung festgestellt werden oder feststehen, dass ein Impfschaden vorliegt. Eine solche Feststellung kann selbstverständlich immer erst am Ende der Untersuchung erfolgen.

Für wen kommt so ein juristisches Verfahren in Frage? Selbst für jemanden, der nach der Impfung «nur» leicht Kopfschmerzen verspürt – oder müssen da schon schwerere Symptome vorliegen?

Es muss schon eine schwere Beeinträchtigung vorhanden sein. Schmerzen an der Einstichstelle oder vier Tage höheres Fieber, das würde nicht ausreichen. Die Beschwerden sollten über einige Monate andauern – und das ist bei vielen meiner Mandanten so. Einige von ihnen litten schon ein ganzes Jahr an den Folgen der Impfung und haben uns dann erst konsultiert, weil die Symptome trotz aller Bemühungen einfach nicht weggehen wollten.

Meine Mandanten sind schwer für ihr Leben gezeichnet, sind aus ihrem Beruf herausgerissen, sie können ihre Familie nicht mehr versorgen, sie liegen vielfach nur noch im Bett, sind seit über einem Jahr arbeitsunfähig krank. Das sind keine Bagatellerkrankungen, sondern richtig schwere Fälle, die wir bearbeiten.

Wenn man einen Impfschaden oder einen Todesfall durch die Impfung vermutet, wer wäre der erste Ansprechpartner: Der Arzt oder die Ärztin – oder ein Anwalt bzw. eine Anwältin? Oder ist das egal?

Wenn es um einen Todesfall geht, dann wäre auf jeden Fall eine Obduktion zur Beweissicherung notwendig. Da sollte man direkt den Arzt ansprechen, der den Totenschein ausstellen muss, oder sich an die Polizei und Staatsanwaltschaft wenden. Aber da würden wir auch schon einsteigen. Wenn der Leichnam erst einmal unter der Erde ist oder gar schon verbrannt wurde, dann hat man ja nichts mehr für die Nachweisbarkeit. Wir haben schon in einigen Fällen erreicht, dass eine Obduktion gemacht wurde, die dann sehr wichtige Ergebnisse zutage gefördert hat.

Müsste man, wenn keine Obduktion initiiert wurde oder angedacht ist, man eine solche aber wünscht, diese dann selbst zahlen?

Wenn die Staatsanwaltschaft eine Obduktion veranlasst, muss man sie nicht zahlen. Selbst eine Obduktion durchführen zu lassen, das ist schwierig.

Sind die Staatsanwaltschaften erfahrungsgemäss kooperationsbereit?

Die gehen mit. Ich habe gute Erfahrungen gemacht mit den jeweiligen Staatsanwaltschaften in den Bundesländern. Es macht aber auf jeden Fall Sinn, sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden. Hier ist wohlgemerkt schnelles Agieren gefragt. Dafür kann man sich ja keine Wochen Zeit lassen.

Wichtig ist natürlich auch schon der Arzt, der den Totenschein ausstellt. Wenn der da einfach draufschreibt «natürlicher Tod durch Alter» oder so ähnlich, dann gibt es sicher auch keine Obduktion.

Wenn keine Obduktion gemacht wurde, ist damit schon alles verloren?

Natürlich gibt es auch Fälle, bei denen jemand verstorben ist und wir dann schon gute Untersuchungsergebnisse vorliegen haben. Die meisten sterben ja im Krankenhaus, wo oftmals schon ganz gute Untersuchungen gemacht worden sind.

Und diejenigen, die von einer schweren Erkrankung betroffen sind nach einer Impfung, steuern die zuerst einen Arzt an?

Ja, sie sollten zuerst einen Arzt ihres Vertrauens ansteuern und darauf bestehen, dass eine Diagnose gestellt wird, aus der hervorgeht, dass sich damit beschäftigt wurde, ob der Impfstoff als Ursache für die Erkrankung in Frage kommt. Wenn es da nicht läuft, sollte der Arzt gewechselt werden – und danach sollte man einen Anwalt ansprechen.

Wer wäre der Anspruchsgegner – der Impfstoffhersteller, der Arzt oder das Impfzentrum?

Wir bevorzugen es grundsätzlich, an die Impfstoffhersteller heranzutreten. Da haben wir auch bei aussergerichtlichen Gesprächen gute Erfahrungen gemacht mit AstraZeneca, Moderna, Johnson und Johnson, BioNTech und Novavax. Das ist ein guter Weg. Natürlich kann auch der Arzt in die Haftung genommen wird. Jeder Arzt ist dafür verantwortlich, vor der Impfung aufzuklären, ob die Impfung das richtige bzw. geeignete Mittel ist, und ob derjenige, der die Informationen bekommt, nicht gerade gesundheitlich geschwächt ist.

Dazu folgendes Beispiel: Ich habe eine 92-jährige Frau, die gerade einen Oberschenkelhalsbruch hinter sich hat und daher im Rollstuhl sitzt. Sie ist noch sehr geschwächt von der schweren Operation und hat dennoch gleich die vierte Impfung bekommen. Diese hätte der Arzt aber niemals verabreichen dürfen. Drei Impfungen hätten erstmal ausgereicht. Man hätte auf jeden Fall so lange warten müssen mit der vierten Impfung, bis sich die Patientin wieder erholt hat. Denn in einen geschwächten Körper darf man nicht impfen. Das ist ein Grundsatz. Wenn das der Arzt nicht einhält, haftet er.

Gegen wen man vorgeht, kann man also «nach eigenem Gusto» entscheiden?

Das bespricht man am besten mit seinem Anwalt. Man kann es auch hintereinander weg machen. Man muss ja nicht alles gleichzeitig beziehungsweise auf einmal machen. Man kann vielleicht mit dem Arzt anfangen und zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls auch den Impfstoffhersteller ansteuern. Und das dritte wäre das Versorgungsamt. Nur da sehen wir die geringsten Aussichten, weil uns die Erfahrung lehrt, dass die weitestgehend lange Bearbeitungszeiten haben, die «bis ins Unendliche» dauern, und dann ablehnen.

Wie steht es um das Impfzentrum?

Auch dort arbeiten Ärzte. Da wäre zu klären, wer das Impfzentrum betreibt. Ist das die Stadt, ist das der Landkreis? Dann hätte man auch hier entsprechende Anspruchsgegner.

Sind die Impfstoffhersteller nicht eigentlich «fein raus», da sie von der EU aus der Haftung entlassen worden sind?

Genau genommen wurden sie aus der Gewährleistung gegenüber den Käufern der Impfstoffe entlassen, also gegenüber der Europäischen Union oder auch der Bundesrepublik Deutschland. Da wurde ganz klassisch ein Kaufvertrag abgeschlossen, bei dem die EU genau wie die Bundesrepublik Deutschland eben auf die klassische Gewährleistung aus einem Kaufvertrag verzichtet haben.

Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Betroffenen, also die Impfgeschädigten, nicht trotzdem gegen die Impfstoffhersteller vorgehen können. Einen solchen Haftungsausschluss hätten die Pharmafirmen gerne auch noch gehabt, aber das ging dann doch nicht. Man hat also weiterhin als Geschädigter Ansprüche gegen die Hersteller.

Übrigens, warum so ein Land wie Deutschland auf die Haftung verzichtet, auf die ganz klassische Gewährleistung, das ist mir schleierhaft. Warum das geschah, diese Frage sollte man mal den Politikern stellen, die das ausgemacht haben. Denn wir dürfen ja mal eines nicht vergessen. Diese ganze Impfstoffgeschichte ist ein Riesengeschäft für die Hersteller. Allein der Komplex BioNTech/Pfizer hat im vergangenen Jahr 33 Milliarden Euro Gewinn gemacht, die anderen so um die 10 Milliarden. Das ist doch ein Geschäft sondergleichen.

Warum verzichtet da jemand auf eine wie auch immer geartete Haftung? Zumal alle Impfstoffe immer noch nur vorläufig zugelassen sind. Ich halte es doch für sehr bedenklich, wie hier mit unseren Steuergeldern umgegangen wird.

Was die Haftung des Arztes angeht, da hatten Sie in einem Interview darauf hingewiesen, dass diese sich versichern lassen müssen, und zwar mit einer Vermögenshaftpflichtversicherung. Sind die damit «aus dem Schneider»?

Nein, natürlich nicht. Wenn bestätigt wurde, dass die gegen einen Arzt geltend gemachten Haftungsansprüche rechtens sind, dann müssten er oder sie natürlich die Vermögenshaftpflichtversicherung einschalten. Jeder Arzt benötigt eine solche Versicherung, um überhaupt als Arzt zugelassen zu sein und praktizieren zu können. Doch wenn die Versicherung zahlen muss, wird der Arzt natürlich eine «Retourkutsche» bekommen. Nicht nur haben die meisten Ärzte eine Selbstbeteiligung. Auch ist es so: Wenn es zu arg wird mit den Zahlungen, dann kündigt so eine Versicherung auch mal – und es könnte für den Arzt dann schwierig werden, eine neue Versicherung zu finden.

Insofern ist der Arzt nicht «fein raus». Zumal ja dann auch sein Ruf beschädigt ist.

Müsste die Versicherung in jedem Fall zahlen, auch wenn der Arzt nachweislich nur eine rudimentäre Impfberatung gemacht hatte?

Für die Patienten ist das letztlich ohne Belang. Die Versicherung muss auf jeden Fall zahlen, kann aber dann gegebenenfalls Regressansprüche bei dem versicherten Arzt oder der versicherten Ärztin anmelden.

Warum streben Sie aussergerichtliche Vergleiche an und gehen nicht gleich «in medias res», also vor Gericht?

Zunächst einmal steht bei jeder juristischen Auseinandersetzung immer der aussergerichtliche Einigungsweg an erster Stelle, erst recht, wenn die Gegenseite Einigungsbereitschaft signalisiert hat. Dann klagt man doch nicht gleich, sondern versucht sich zu verständigen. Aber klar, wenn die Gegenseite ablehnt oder versucht, einen hinzuhalten, dann kann man immer noch klagen – und das machen wir auch.

Ich habe derzeit zwölf Klagen laufen gegen verschiedene Impfstoffhersteller. Da machen wir dann sozusagen auch ernst und lassen die Gerichte entscheiden. Hier ist allerdings auch zu bedenken, dass der Gerichtsweg teurer ist. Manche Mandanten haben keine Rechtsschutzversicherung – das ist ein wichtiges Momentum. Und natürlich dauert eine Klage länger.

Die Menschen leiden ja, sie haben echte gesundheitliche Probleme – und da ist dann eine schnellere Hilfe oftmals auch besser, als wenn man jahrelang prozessiert. Aber das hängt natürlich vom Einzelfall ab.

Wäre ein Urteil als Ergebnis einer Klage nicht auch wünschenswert, auch für die Allgemeinheit, um etwas zu haben, an dem man sich orientieren kann?

Natürlich. Und es wird Urteile geben, zum Beispiel bei unserem erwähnten Musterfall, bei dem wir gegen AstraZeneca vorgehen und der vor dem Landgericht Köln anhängig ist. Gut, man kann auch bei Gericht einen Vergleich schliessen. Aber es wird sicher Urteile geben. Allerdings sind die Fälle auch unterschiedlich. Das heisst, wenn wir jetzt gewinnen sollten, bedeutet das nicht automatisch, dass auch alle anderen vergleichbar gelagerten Fälle gewonnen werden. Aber ein Urteil zu unseren Gunsten hätte schon eine Signalwirkung, ohne Frage.

Was kann für einen Betroffenen bei so einer Entschädigung herauskommen, vor allem auch finanzieller Art?

Nun, das deutsche Schmerzensgeld- und Schadenersatzrecht ist ja doch etwas bescheiden, was die Höhe der Beträge angeht. Wir haben hier keine Verhältnisse wie in den USA, wo es um Millionen geht. Es gibt im Übrigen auch kein Gesetzt, in dem aufgelistet ist, wieviel Geld es für was gibt. Es gibt aber Rechtsprechung. Ich denke, in den meisten Fällen dürften es um Entschädigungsbeträge zwischen 80’000 und 200’000 Euro gehen.

Als Einmalzahlung?

Ja. Es kann aber auch zu Rentenzahlungen auf Lebenszeit kommen. Hier geht es, das sei noch mal betont, um «bescheidene» Grössenordnungen. In Deutschland ist leider der krank gemachte Körper, die zerstörte Gesundheit nicht so viel wert, zumindest nicht finanziell. Vielleicht wird sich die Rechtsprechung hier aber auch noch ändern.

Was haben die impfenden Ärzte und Pharmamanager zu befürchten? Sogar Gefängnis?

Ich glaube eher nicht, dass da eine Gefängnisstrafe ansteht. Letztlich geht es um Nachteile finanzieller Natur. Auch ein Manager wird letztendlich an seinen Erfolgen gemessen. Und wenn es Ärger fürs Unternehmen gibt, wird das vielleicht zu einer Abberufung von einem Posten führen. Für den Arzt könnte es, wie gesagt, problematisch werden, wenn ihm seine Versicherung kündigt. Mit einer solchen Kündigung im Rücken wird ein Arzt schon rudern müssen, um eine neue Versicherung für sich zu gewinnen, denn die fragen ja nach Vorschäden.

Wie steht es um die Behörden und Regierungen – sind die aussen vor?

Über die Leistung der Politiker wird letztlich bei Wahlen geurteilt. Persönlich wird da niemand in die Verantwortung genommen.

Aber die Politiker haben alles möglich gemacht.

Ja, aber wie die Politiker agiert haben, darüber wird allein bei Wahlen entschieden. Da müssen die Bürgerinnen und Bürger dann ihr Urteil fällen. Wozu es natürlich kommen kann, ist der Verlust des Amtes, des Postens oder eines Ministersessels. Wer Mist baut, muss eigentlich zurücktreten.

So jemand wie Karl Lauterbach wäre also juristisch nicht zu belangen, wenn es um Impfschäden geht?

Nein. Aber Herr Lauterbach könnte so viel tun und das Gesundheitssystem auf Vordermann bringen. Da liegen viele Dinge im Argen. Das wäre mal eine Aufgabe, sollte er eine suchen. Es ist im Übrigen im Augenblick auch etwas ruhiger geworden um das Thema Impfung. Die Politik setzt jetzt im Herbst eher auf die Themen Masken und Abstand, also auf die ganz grossen klassischen Dinge. Die Impfung wird zwar angeboten, sie ist aber ausser für die Menschen, die einen Gesundheitsberuf ausüben, und die Soldatinnen und Soldaten nicht verpflichtend.

Man hört im Übrigen, dass gegebenenfalls am Ende des Jahres die Impfpflicht fürs Gesundheitssystem aufgehoben wird. Da ist politisch Einiges in Bewegung.

Was würden Sie zum Schluss Betroffenen mit auf den Weg geben wollen?

Zunächst wünsche ich, dass die Betroffenen einen guten Arzt haben oder finden, der ihre Erkrankung ernst nimmt und sie auch gescheit behandelt. Juristisch gesehen empfehle ich, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern sich zu wehren. Hier sollte man auch keine falsche Rücksicht nehmen, sondern aktiv werden, sich einen Anwalt oder eine Anwältin suchen, die sich wirklich mit dem Thema Haftungsansprüche gegen Impfstoffhersteller auskennt und prüft, ob Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss von Schadenersatzansprüchen gegeben sind. Und vor allem: bitte nicht aufgeben – das ist ganz wichtig – und soweit es die Kräfte zulassen auch ein Stück weit kämpfen.

Herr Cäsar-Preller, vielen herzlichen Dank für das Gespräch. Auf dass es für alle Beteiligten fairen Verfahren kommt.

Auch von mir alles Gute!

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Über Joachim Cäsar-Preller: Joachim Cäsar-Preller ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Bau- und Architektenrecht sowie Spezialist für Verbraucherschutzrecht – und seit rund eineinhalb Jahren auch Ansprechpartner rund um das Thema Corona und Impfschäden. Vor 25 Jahren gründete er seine eigene Kanzlei. Hauptstandort ist Wiesbaden, Kanzlei-Sprechstunden-Standorte gibt es in Berlin, Hamburg, Bad Harzburg, Köln, Stuttgart und München. Weiterhin ist die Kanzlei in der Schweiz und Spanien vertreten (www.caesar-preller.de).

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