Führerausweis machen: Was ist zu beachten?
Wer sich ans Lenkrad eines Fahrzeugs setzen möchte, muß vorgängig einen Führerausweis machen.
Ein Führerausweis belegt, daß jemand berechtigt ist, ein Fahrzeug im Schweizerischen Straßenverkehr führen zu dürfen.
Umgangssprachlich wird er auch als Fahrausweis, Lappen, Führerschein oder als Billet titutliert.
Wer einen Führerausweis machen möchte, muß zuerst ein Gesuch für einen Lernfahrausweis stellen. Dies ist je nach Kanton kurz vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Im Kanton Basel etwa kann das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis frühstens 6 Wochen vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden.
Und je nach Fahrzeugart des Fahrzeuges das man lenken möchte, braucht man verschiedene Führerausweis-Arten.
Wer etwa nicht bloß sein eigenes Töff oder Auto führen will, sondern Lastkraftfahrzeuge oder Personenbeförderungsfahrzeuge, der muß für diese sogenannt höheren Kategorien zusätzlich zur Gesuchseinreichung auch noch einen ärztlichen Untersuch machen und mit-einreichen.
Nothelferkurs
Kein Führerausweis ohne einen Nothelferkurs: Wer am Straßenverkehr teilnehmen möchte und ein Fahrzeug führen will, der muß Kenntnisse darin erlernen wie man im Notfall jemandem Nothilfe leisten kann.
Was ein Nothelferkurs umfaßt, beschreibt etwa Ender´s Fahrschule wiefolgt:
• ABCD-Schema
• Alarmierung
• Anatomie
• Hygiene, Schutz und Sicherung
• Lebensrettende Sofortmassnahmen, Reanimation von Erwachsenen
• Patientenbeurteilung
• Praktische Übungen
• Sicherung der Unfallstelle
• Sofortmaßnahmen wie Lagerungen und Blutstillung
• Verbrennungen, HIV und Hepatitis
• Verhalten im Straßenverkehr bei Unfällen
Wieviel kostet eine Fahrstunde?
Eine Fahrstunde kostet in der Regel zwischen 90 bis 100 Franken.
Sparen kann man bei einigen Fahrschulen, indem man Pakete kauft, also 10er-Karten oder 20er-Karten, die teilweise angeboten werden.
Welche Führerausweise gibt es?
Der Kanton Baselland bietet hier eine gute Übersicht:
A |
|
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg (Stufeneinstieg) |
|
A offen |
|
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg (Direkteinstieg) |
|
A1 |
|
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW |
|
B |
|
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; hinter einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden. |
|
B1 |
|
Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von höchstens 550 kg |
|
C |
|
Motorwagen – ausgenommen jene der Kategorie D – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3’500 kg; hinter einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden. |
|
C1 |
|
Motorwagen – ausgenommen jene der Kategorie D – mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3’500 kg, aber nicht mehr als 7’500 kg; hinter einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden. |
|
D |
|
Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; hinter einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden. |
|
D1 |
|
Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; hinter einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden. |
|
BE |
|
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen. |
|
CE |
|
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg |
|
C1E |
|
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. |
|
DE |
|
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg |
|
D1E |
|
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird. |
|
F |
|
Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder und Kleinmotorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h |
|
G |
|
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h |
|
M |
|
Motorfahrräder |
|
BPT |
BPT |
Berufsmässiger Personentransport: mit Fahrzeugen der Kategorie B oder C, der Unterkategorie B1 oder C1 bzw. der Spezialkategorie F (höchstens 9 Sitzplätze, inkl. Führersitz) |