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Impfzwang: Rot-pinke Stadtregierung gibt nur Vierfach-Geimpften einen Job

Published On: 29. Oktober 2022 11:23

Wien ist anders. Wer in einem Gesundheitsberuf der Stadt arbeiten möchte, braucht den Nachweis einer Vierfach-Impfung gegen Corona. Antikörper als Schutz nach einer Covid-Erkrankung werden nicht anerkannt.

Wien bleibt Corona-Wahnsinn treu

Während in Italien umgeimpfte Ärzte dank der Kehrtwende beim Umgang mit dem Coronavirus durch die Mitte-rechts-Regierung wieder arbeiten dürfen, in den USA wieder eingestellt und entschädigt werden, bleibt die rot-pinke Stadtregierung in Wien bei ihrem Corona-Wahnsinn. Das bekam jetzt eine junge Frau, die sich für die Aufnahme in den Gesundheitsdienst der Stadt Wien beworben hatte, zu spüren.

Vierfach-Impfung zwingend

Der jungen Frau wurde vom Wiener Gesundheitsverbund ein Formular mit dem Titel „Ärztliches Attest“ zugeschickt, in dem sie aufgefordert wurde, Befunde und Impfstatus bekanntzugeben. Beim Immunitätsnachweis für Covid-19 sind drei Impfungen und eine Auffrischung-Impfung angeführt, die für eine Aufnahme in den Gesundheitsdienst der Stadt Wien zwingend sind.

Titer nicht zulässig

Interessant: In einem grauen Kasten ist vermerkt, dass Titer nicht zulässig sei. Der Titer ist ein Maß für die Menge eines Antikörpers, den man zum Beispiel nach einer Corona-Infektion im Blut produziert und der eine Zeit lang wirksam gegen das Coronavirus schützt.

Die Stadt Wien lässt diese Art von Schutz bei allen anderen Krankheiten, außer bei Covid, zu. Wörtlich heißt es in dem „Ärztlichen-Attest“-Formular:

Der Nachweis der Immunität kann, mit Ausnahme von COVID-19, entweder durch Bestätigung der erforderlichen Impfungen oder durch einen positiven Antikörpertest erfolgen. Bitte nach Möglichkeit Impfstoffname und Titerhöhe angeben.

Pflegenotstand schwer zu beseitigen

Die Stadt Wien nimmt also weiterhin kein Personal in Gesundheitsberufe auf, die keine Vierfach-Impfung nachweisen können. So wird der Pflegenotstand trotz intensiver Werbemaßnahmen schwer zu beseitigen sein.

Auch Kindergärtnerinnen brauchen Impfung

Der Impfzwang für Beschäftigte der Stadt Wien trifft aber auch andere Bereiche. Wie berichtet, wurde auch eine Bewerberin für eine Kindergartenstelle darauf hingewiesen, dass sie für diese Arbeit einen Covid-Impfnachweis benötigen würde. In dem mitgeschickten Impfnachweis-Formular war unter Impfungen „Covid 19“ angeführt, weiter war darauf zu lesen:

Wichtig: nur vollständig mit „ja“ angekreuzte / ausgefüllte Atteste können für die Aufnahme / Praktika berücksichtigt werden.

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