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Spanien: Regierung ordnet «Biomonitoring» der Bevölkerung an

Published On: 11. November 2022 0:05

Veröffentlicht am 11. November 2022 von WS.

Die links-sozialistische Regierungskoalition rund um den spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez macht sich Sorgen darüber, dass die Bevölkerung immer mehr chemischen Substanzen und Produkten ausgesetzt ist, die der Gesundheit schaden.

Deshalb wurde am 3. November 2022 offiziell angeordnet, dass die Bevölkerung ab sofort einem «Biomonitoring» unterworfen werden soll. Zu diesem Zweck wurde der Erlass PCM/1049/2022 «zur Einsetzung der Interministeriellen Kommission für Human-Biomonitoring» veröffentlicht. Wie gehabt beruft sich die Regierung auch bei diesem Thema auf Vorgaben der EU.

In ihrer neuen Verordnung tut die Regierung kund:

«Die Zahl der Chemikalien und Substanzen auf dem Weltmarkt nimmt ständig zu. Mehr als 23’000 Stoffe sind derzeit in der Europäischen Union gemäss der REACH-Verordnung registriert, wie aus dem Register der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hervorgeht. Der weltweite Umsatz mit Chemikalien belief sich im Jahr 2020 auf 3471 Milliarden Euro, während er in Europa 499 Milliarden Euro betrug, was 14,4% des Umsatzes entspricht.»

Trotz des bestehenden Rechtsrahmens bleibe das Wissen über die Exposition gegenüber chemischen Stoffen und ihre gesundheitlichen Auswirkungen eine grosse Herausforderung, lässt die Regierung wissen. Dies sei auf die grosse Zahl bestehender und neu synthetisierter Stoffe, die Komplexität der geografischen und zeitlichen Expositionssituationen, die Auswirkungen der kumulativen Exposition im Laufe der Zeit, die Kombination von Stoffen und neu auftretende Risiken zurückzuführen.

In diesem Zusammenhang sei das «Human-Biomonitoring» (BMH) ein sehr nützliches Instrument für den Gesundheitsschutz, da es konkrete Informationen über die Exposition gegenüber Chemikalien durch eine ganzheitliche Bewertung von Chemikalien oder deren Abbauprodukten in menschlichen Proben liefere.

Durch das BMH könne man die Höhe der Exposition von Einzelpersonen, der Allgemeinbevölkerung oder bestimmter Gruppen sowie die Expositionswege kennenlernen und die bestimmenden Faktoren der Exposition – und in einigen Fällen ihre möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit ermitteln. Dadurch könnten Massnahmen zur Verringerung der Exposition entwickelt werden, um den Schaden für den Einzelnen zu verringern.

Die Europäische Kommission habe die Entwicklung des BMH durch die Finanzierung verschiedener Projekte im Rahmen ihrer Forschungsprogramme unterstützt, teilt die Regierung mit. In dieser Hinsicht steche die «Human-Biomonitoring-Initiative für Europa (HBM4EU)» hervor. Dabei handle es sich um ein mehrjähriges Programm, das die Überwachung der menschlichen Gesundheit in der Europäischen Union einführen, koordinieren und vorantreiben solle.

Ziel sei es, zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bevölkerung beizutragen, indem man Wissen über die Exposition der Bürger gegenüber chemischen Schadstoffen und deren Auswirkungen auf die Gesundheit gewinnen und anschliessend gesundheitspolitische Massnahmen ergreifen könnte.

Einer der wichtigsten Punkte dieser Initiative sei die Notwendigkeit, stabile nationale BMH-Strukturen zu entwickeln, um die Nachhaltigkeit und Kontinuität des europäischen Netzwerks zu gewährleisten. Nur so könne man den Bedürfnissen jedes teilnehmenden Landes im Bereich des «Human-Biomonitoring» gerecht werden. Das übergeordnete Ziel sei mittel- bis langfristig die Schaffung einer stabilen Struktur für den Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren im Bereich des Risikomanagements von Chemikalien.

So werde mit diesem Erlass die Interministerielle Kommission für «Human-Biomonitoring» (CIBMH) geschaffen. Das Gesundheitsministerium sei die zuständige Behörde für die Anwendung aller oben genannten europäischen Verordnungen, die Behörde kooperiere dabei mit dem Gesundheitsinstitut Carlos-III in Madrid, einer autonomen Einrichtung, die vom Ministerium für Wissenschaft und Innovation und vom Gesundheitsministerium abhänge.

Das Gesundheitsministerium nehme an allen Bewertungsverfahren teil, die in den verschiedenen Verordnungen festgelegt seien, sowohl für Industriechemikalien (REACH-Verordnung) als auch für Wirkstoffe für Biozide und phytosanitäre Zwecke (spezifische Verordnungen).

In Artikel 2 der neuen Verordnung werden die Zuständigkeiten der CIBMH genannt. Dazu gehören die Koordinierung, Planung und Organisation der von der Staatsverwaltung durchgeführten Aufgaben im Zusammenhang mit Studien oder Plänen für das Human-Biomonitoring im Bereich chemischer Stoffe und ihrer Abbauprodukte in menschlichen Proben. Eine Ausnahme bilden Arzneimittel oder solche radioaktiven Ursprungs.

Der Rechtsanwalt Aitor Gusiasola, der in einem Video auf seinem Kanal «Un abogado contra la demagogia» auf diese Verordnung hingewiesen hat, betonte: «Jeder kann zu seinem eigenen Schluss kommen, ich habe es bereits getan. Mir erscheint es nicht korrekt, dass man uns zuerst chemischen Substanzen aussetzt und danach schaut, inwieweit sie unserer Gesundheit geschadet haben.»

Kommentar Transition News:

Guisasola erwähnte zwar nicht explizit, zu welchem Schluss er gekommen ist, doch muss man davon ausgehen, dass er sich unter anderem auf die Sprühaktionen mit Bioziden und Desinfektionsmitteln aus der Luft bezog, die in Spanien während der «Pandemie» durchgeführt wurden (wir berichteten). Oder auf die Wettermanipulationen (Geoengineering) mittels chemischer Substanzen, mit denen schon vor Jahrzehnten ganz offiziell begonnen wurde. Dass die EU «zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bevölkerung» beitragen will, muss spätestens seit der «Pandemie» angezweifelt werden.

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