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Klage: Italienische Arzneimittelagentur muss Daten zur Sicherheit der «Covid-Impfstoffe» vorlegen

Published On: 18. November 2022 0:07

Veröffentlicht am 18. November 2022 von KD.

Allmählich tut sich etwas bei der Aufarbeitung der Corona-Politik, doch vor allem dank Klagen von Geschädigten. So reichten zum Beispiel diese Woche in der Schweiz Impfopfer Klage gegen die Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel Swissmedic ein. Und in den USA klagen «Remdesivir-Opfer» medizinische Zentren auf Schadenersatz.

Wie Byoblu mitteilt, findet nun in Italien am 2. Dezember 2022 vor dem Verwaltungsgericht der Region Latium in Rom eine Anhörung statt. Dabei geht es um eine Klage gegen die italienische Arzneimittelagentur AIFA. Das Portal bezeichnet dies als ersten Meilenstein, nachdem der Anwalt Andrea Oddo von der Vereinigung Istanza Diritti Umani (IDU) zusammen mit Diritti Umani e Salute (DUS) im vergangenen Juli die Akten hinterlegt und auch einen vorsorglichen Antrag gestellt hatte.

Oddo habe bereits vor Monaten bei der AIFA Unterlagen über die Sicherheit der «Covid-Impfstoffe» angefordert, so Byoblu. Die Europäische Arzneimittelagentur EMA selbst mache die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels davon abhängig, dass regelmässige Sicherheitsberichte vorliegen. Diese Dokumente seien notwendig, um das Profil des verwendeten Arzneimittels zu verfolgen, und würden noch wichtiger, wenn das Produkt nur eine bedingte Zulassung erhalten hat, wie dies bei den Präparaten gegen «Covid» der Fall ist. Da die EMA diese Dokumente jedoch nie veröffentlicht habe, sei bei der Staatsanwaltschaft Rom diese Klage gegen die AIFA eingereicht worden.

Byoblu zufolge erklärte die AIFA auf die Aufforderung, die Dokumente vorzulegen, dass sie nicht im Besitz dieser Dokumente sei, und leitete die Angelegenheit an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) weiter. Dabei habe sie jedoch darauf hinwies, dass diese Daten Eigentum der am Produktionsprozess beteiligten Pharmaunternehmen seien.

Nach vielen Monaten habe die EMA auf Drängen des italienischen Anwalts geantwortet, dass sie die Daten nicht zur Verfügung stellen würde, weil eine Offenlegung nicht im öffentlichen Interesse sei. Nach der europäischen Verordnung müsse das Inverkehrbringen von Versuchsprodukten jedoch einem genau definierten Verfahren folgen, um die inzwischen berühmte bedingte Zulassung (Conditional Marketing Authorisation, CMA) zu erhalten, erklärt Byoblu und erläutert:

«Es ist wiederum die europäische Verordnung, die festlegt, dass nicht nur die EMA, sondern auch die Aufsichtsbehörden der einzelnen Mitgliedsstaaten eine Kopie der CMA für diese Stoffe haben müssen, also auch die AIFA.»

Falls die AIFA nun im Rahmen der Klage gegen sie erklären sollte, dass die Daten nicht vorhanden sind, bedeutet das laut Rechtsanwalt Oddo, dass «diese Medikamente nicht die notwendigen Dokumente haben, um auf den Markt gebracht zu werden». Byoblu resümiert:

«Warum sollten Berichte über die Sicherheit eines Impfstoffs, der Millionen von Menschen verabreicht wird, der Geheimhaltung unterliegen? Es geht um die öffentliche Gesundheit, um das Leben von Menschen, und die Begründung der EMA erscheint so sinnlos und unlogisch. Es sei denn, man denke, dass die Aufsichtsbehörde versucht, die Mängel des Produkts und die Unzulänglichkeiten des Herstellers zu vertuschen.»

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