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Schmähpreis für BAG-Direktorin

Published On: 22. November 2022 10:59

Schmähpreis für BAG-Direktorin

Veröffentlicht am 22. November 2022 von RL.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verkörperte während der «Pandemie» die totale Intransparenz. Wiederholt zögerte die Behörde, wichtige Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die «Impfstoff»-Kaufverträge veröffentlichte die Behörde erst, nachdem der Druck zu gross geworden war. Dabei schwärzte das Amt jedoch praktisch alle wichtigen Stellen (wir berichteten). Transparenz sieht anders aus.

Vor diesem Hintergrund hat das Schweizer Recherche-Netzwerk investigativ.ch BAG-Direktorin Anne Lévy den Goldenen Bremsklotz 2022 verliehen. Diesen verleiht das Recherche-Netzwerk seit 2014 als eine Art Schmähpreis jeweils Personen aus der Politik und Wirtschaft, die sich durch maximale Intransparenz hervorgetan haben. Marc Meschenmoser, Co-Präsident von investigativ.ch, sagt über das BAG:

«Immer wieder blitzten Investigativjournalistinnen und -journalisten beim BAG ab. Einige Medienschaffende warten seit über zwei Jahren auf entscheidende BAG-Dokumente zu Medikamentenpreisen.»

Das Recherche-Netzwerk macht auf die geschwärzten «Impfstoff»-Verträge aufmerksam, die sich ins kollektive Gedächtnis gebrannt hätten. Statt Transparenz zu schaffen, habe das BAG die Öffentlichkeit mit Seiten voller schwarzen Balken versorgt. Auch habe sich die Informationspolitik der Behörde nicht an einer guten Umsetzungspraxis orientiert, wie sie von Öffentlichkeitsbeauftragten und Gerichten formuliert sei.

Investigativ.ch verweist auf Adrian Lobsiger. Der Öffentlichkeitsbeauftragte kritisierte die Art und Weise, wie das BAG Transparenzbegehren von Medienschaffenden und eines Rechtsanwalts abfertigte – erst auf Druck von Lobsiger veröffentlichte das BAG die geschwärzten Verträge.

«Pauschal verwies das Amt auf Ausnahmebestimmungen im Gesetz und nahm sich nicht die Mühe, detaillierter darzulegen, inwiefern eine Offenlegung nachteilig sein und dem Gesetz widersprechen könnte. Zudem hatte die Bundesbehörde die betroffenen Unternehmen eineinhalb Jahre nach dem ersten Zugangsgesuch noch immer nicht angehört, so wie dies eigentlich vorgeschrieben wäre.»

Investigativ.ch macht auf zwei weitere Fälle aufmerksam, wo die Schweizer Gesundheitsbehörde sich schwer tat, Informationen preis zu geben.

«Im September 2021 bemühte sich das Konsumentenmagazin K-Tipp um Daten zum CO2-Gehalt in hundert vom Amt gemessenen Schulen. Neun Monate lang verweigerte das BAG den Zugang zu den schlechten Messergebnissen. Auch hier argumentierte das Amt mit einer (unzulässigen) Geheimhaltungsklausel, welche mit den Schulen abgeschlossen worden sei.»

Nachdem der K-Tipp die Arbeit des Amtes daraufhin kritisierte hatte, hätte das BAG verkündet, die Zeitschrift künftig «weniger prioritär» zu behandeln – ein krasser Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot.

Ebenso habe der K-Tipp gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz die Herausgabe von Dokumenten über Preismodelle und Rückvergütungen von Medikamenten verlangt. Bisher jedoch erfolglos. Zwar habe der Öffentlichkeitsbeauftragte im Juli 2022 diese Argumentation in einer Schlichtungsverhandlung gestützt und empfahl, die Preise bekannt zu geben. Doch nun wolle das Departement von Alain Berset eine Geheimhaltung von Preisverhandlungen ins Gesetz schreiben. Dazu Investigativ.ch:

«Noch bevor das Parlament darüber diskutiert hat, verhindert das Gesundheitsamt den Zugang zu diesen wichtigen Dokumenten und zwingt Medienschaffende aus politischen Gründen in den für Medien und Verwaltung aufwändigen Rechtsweg.»

Ein No-Go findet Meschenmoser: Die Öffentlichkeit müsse schliesslich die Medikamentenpreise und die Genehmigungspraxis des BAG nachvollziehen und kontrollieren können. «Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber, dass die Kosten im Gesundheitswesen transparent sein müssen.»

Anlässlich der sogenannten Schmähpreisverleihung vom 21. November in Zürich meinte Meschenmoser weiter: «Wir kritisieren die mangelnde Transparenz beim Bundesamt für Gesundheit und bedauern, dass die Direktorin Anne Lévy sich nicht bereit erklärte, den Bremsklotz persönlich entgegenzunehmen und sich unseren Fragen zu stellen.» In ihrer Stellungnahme liess Anne Lévy verlauten:

«Wir erachten die in Ihrem Schreiben erhobenen Kritikpunkte als klar nicht zutreffend. So verweisen wir Sie gerne darauf, dass das BAG jederzeit, dem gerade während der Pandemiezeit sehr verständlichen Interesse der Öffentlichkeit und der Medienschaffenden durch eine transparenzfreundliche Praxis nachkam.»

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