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Petition fordert Ende des Covid-Regimes im Gesundheitswesen

Published On: 24. November 2022 12:58

Das Covid-Regime in Österreichs Spitälern und Pflegeheimen wird von der Politik nicht mehr thematisiert. Ein Innsbrucker Professor versucht nun mit einer Petition Druck auf die Politik auszuüben, um Maskenpflicht und 3G-Regel endlich zu kippen. 

Es ist kaum anzunehmen, dass Corona noch harmloser werden könnte, als es mittlerweile ist. Auch die Politik hat das weitgehend eingesehen, die meisten Restriktionen sind Geschichte. Doch in Spitälern und Pflegeeinrichten soll die Maske und eine Covid-Zertifikatspflicht offenbar dauerhaft installiert werden.

Covid-Regime Normalität

Das zumindest könnte man annehmen, läuft das Covid-Regime, FFP2-Maskenpflicht und 3G-Pflicht doch  im Gesundheitswesen ungehindert weiter. Thematisiert wird das von der Politik nicht mehr, auch gibt es offenbar keine Bestrebungen, diese Politik zu beenden. Am Mittwoch war Gesundheitsminister Johannes Rauch in der „ZIB2“, dort wurde über das finanziell völlig vernichtete System diskutiert. Zu Corona fiel Armin Wolf ein: „Es gibt fast keine Schutzmaßnahmen mehr.“ Rauch lobt die „Schutzmaßnahmen“ im Gesundheitsbereich. Dass diese zurückgenommen werden, sieht nicht so aus. Stattdessen schloss der Minister auch nicht aus, dass die irgendwann Maskenpflicht irgendwann wieder umfangreicher eingeführt wird.

Am Mittwoch hat Florian Deisenhammer, Professor an der MedUni Innsbruck, nun eine Petition gegen diese Politik gestartet, um dem Gesundheitsministerium auszurichten, dass die „neue Normalität“ im Gesundheitsbereich nicht unterstützt wird. Die Forderung von Deisenhammer:

„Beendigung der sogenannten 3-G Regel und der Maskenpflicht für MitarbeiterInnen in Krankenanstalten. Die Umsetzung bedarf lediglich einer Aufhebung der entsprechenden Verordnung durch den Gesundheitsminister.“

Begründet wird die Petition unter anderem so:

Seit mehr als zweieinhalb Jahren gilt eine FFP-2 Maskenpflicht für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich. Diese ist sehr belastend und in kaum einem anderen Bereich mehr verpflichtend. FFP-2 Masken sind zwar laut Verordnung nur bei unmittelbarem Patientenkontakt zu tragen, was bei Berufsgruppen die sehr viel Kontakt haben, v.a. im Pflegebereich, mit praktisch durchgehendem Maskentragen bei oft schwerer körperlicher Belastung gleichzusetzen ist. Das ist keine „gelinde“ Maßnahme, wie dies gern von Leuten dargestellt wird, die davon nicht betroffen sind. Deshalb sollte dringend geprüft werden, ob die früher geltenden Hygienestandards nicht ausreichend sind und wieder eingeführt werden.

Zusätzlich gilt für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich die 3-G Regel. Diese verlangt entweder eine 4. Covid Impfung, oder regelmäßige SARS-CoV-2 Tests. Die 3-G-Regel sollte in Hinblick auf die aktuell zirkulierenden Varianten und den annähernd 100-prozentigen Immunisierungsrad überprüft und gegebenenfalls beendet werden. Die Wirksamkeit in Hinblick auf Verhinderung von Infektionen oder die Reduktion von schweren Krankheitsverläufe ist nicht erwiesen.

Entsprechend den gültigen Regeln der medizinischen Wissenschaft, verlangt eine Soll- bzw. Muss-Regel, die noch dazu unter Strafandrohung steht, jedenfalls Klasse 1 Evidenz, die definitiv nicht gegeben ist.

Das aktuelle Regelwerk gilt noch bis Jänner 2023. Es ist aber angesichts der schon jetzt erfolgten Verlängerung der Gratis SARS-CoV-2 Testaktion bis Sommer 2023 damit zu rechnen, dass es auch in der Krankenversorgung und im Pflegebereich zu keinem Ende der Coronaregeln kommt. Deshalb gilt es schon jetzt vorbeugend zu handeln.

Die Personalnot in den medizinischen Versorgungseinrichtungen ist evident und muss nicht näher erläutert werden. Restriktive Maßnahmen am Arbeitsplatz werden den Beruf sicher nicht attraktiver machen, sondern die Abwanderung weiter fördern, was zu Dominoeffekten und zu einer Mehrbelastung des noch vorhandenen Personals führt. Ein Teufelskreis.

Keinerlei verpflichtende Covid Regeln (inklusive Krankenanstalten) gibt es in zahlreichen europäischen Ländern, z.B. Frankreich, Schottland, Niederlande, Schweiz, Schweden, Tschechien, Island, Norwegen, Finnland, Slowenien, Dänemark, etc. (Informationsstand laut dt. Außenamt; Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de). Es bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass das Aufheben aller Maßnahmen, irgendwelche epidemiologische, oder das Gesundheitssystem belastende Konsequenzen nach sich gezogen hätte. Auch wenn es sich dabei um keine systemische Analyse handelt, kann das erfolgreiche Vorgehen anderer Länder als Benchmark herangezogen werden.“

Am ersten Tag wurde die Petition von mehr als 3.500 Menschen unterschrieben. Um tatsächlich Druck auf das Ministerium ausüben zu können, braucht es wohl um ein Vielfaches mehr. Die Petition können Sie hier unterstützen. 


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Categories: Peter F. MayerTags: , Daily Views: 1Total Views: 11
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