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Laut italienischer Richterin verstösst die Impfpflicht gegen Verfassung und Charta von Nizza

Published On: 25. November 2022 0:05

Laut italienischer Richterin verstösst die Impfpflicht gegen Verfassung und Charta von Nizza

Veröffentlicht am 25. November 2022 von KD.

Letzten Juli berichteten wir über einen Gerichtsentscheid in Florenz, der die sofortige Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit einer Psychologin anordnete. Sie hatte aufgrund der fehlenden Covid-Injektion Berufsverbot erhalten. Die Massenimpfkampagne hätte sich «durch das absolute Fehlen eines Nutzens für die Gemeinschaft» ausgezeichnet, stellte die Zivilrichterin Susanna Zanda damals fest. Sie fügte hinzu:

«Eine Person kann nicht gezwungen werden, sich, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, experimentellen Injektionsbehandlungen zu unterziehen, die so invasiv sind, dass sie sich in ihre DNA einschleusen und diese in einer Weise verändern, die irreversibel sein könnte. Dies mit Auswirkungen auf ihr Leben und ihre Gesundheit, die derzeit nicht absehbar sind.»

Nach Berufung des Psychologenordens bestätigte Zanda den Entscheid in einem zweiten Urteil. Darin macht Zanda nochmals klar, dass die Aussetzungen von impffreien Arbeitnehmern unrechtmässig ist, berichtet Byoblu. Die Richterin stellt noch einmal schwarz auf weiss dar, warum die Impfpflicht aus wissenschaftlicher Sicht unbegründet ist. Mit Beweisen belegt, heisst es in dem Beschluss:

«Jeder weiss, dass die Impfstoffe eine Ansteckung nicht verhindern; daher sind Geimpfte und Ungeimpfte unterschiedslos virale Überträger; da sie sich in der gleichen Situation befinden, ist eine diskriminierende Behandlung der Ungeimpften undenkbar.»

Weiter konzentriert sich Zanda auf die schwerwiegenden und tödlichen Nebenwirkungen und die Unvereinbarkeit des Covid-Gesetzes mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta von Nizza) und der italienischen Verfassung. Sie merkt an, dass die Arzneimittelbhörde AIFA einräumt, dass es bei gesunden Menschen zu Todesfällen und schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen gekommen ist. Die Richterin erinnert dabei an ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1990. Dort steht:

«Das Gesetz, das eine medizinische Behandlung vorschreibt, ist nicht mit Artikel 32 des Grundgesetzes unvereinbar, wenn die Behandlung nicht nur dazu dient, den Gesundheitszustand des Betroffenen zu verbessern oder zu erhalten, sondern auch den Gesundheitszustand anderer zu bewahren, denn gerade dieser weitere Zweck rechtfertigt den Druck auf die Selbstbestimmung des Menschen, die dem Recht jedes Menschen auf Gesundheit als Grundrecht innewohnt. Vor allem aber darf eine medizinische Behandlung nur in der Erwartung auferlegt werden, dass sie den Gesundheitszustand der ihr unterworfenen Person nicht beeinträchtigt – abgesehen von den Folgen, die aufgrund ihres vorübergehenden Charakters und ihres begrenzten Ausmasses bei jedem medizinischen Eingriff normal und daher tolerierbar erscheinen.»

Daraus ergibt sich das von der Richterin angesprochene Problem, wer den Prozentsatz der Bürger festlegen soll, die für die Bedürfnisse der Gemeinschaft «entbehrlich» sind. In diesem Punkt ist Zanda eindeutig:

«Das vom Verfassungsgericht aufgestellte Kriterium der medizinischen Zwangsbehandlung scheint keinen Raum für eine quantitative Bewertung zu lassen. Somit ist die Legitimität der Zwangsimpfung mit Präparaten ausgeschlossen, deren Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Geimpften die normale Schwelle der Verträglichkeit überschreiten. Das scheint keinen Raum für die Zulässigkeit von schweren und tödlichen Nebenwirkungen zu lassen. (…) Wenn man zugibt, dass ein europäischer Bürger aufgrund eines kollektiven Interesses «geopfert» werden und sein Leben verlieren kann, oder auch eine Myokarditis, eine Ablösung der Netzhaut oder das Auftreten eines Tumors erleiden kann, kommt man zum Abdriften des Rechts, zum Abdriften der Demokratie und der Freiheit, die die Grundlagen der Charta von Nizza und der Europäischen Union sind.»

Zanda übermittelte das Verfahren nun an die Staatsanwaltschaft Rom, die somit laut Byoblu in der Lage ist, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Massnahmen zu ergreifen, um für Gerechtigkeit zu sorgen.

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