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nie-wieder!

Nie wieder!

Published On: 2. Januar 2023 0:06

Veröffentlicht am 2. Januar 2023 von Red.

«Nie wieder!» heisst es immer nach menschengemachten Katastrophen, nach dem Ende eines Krieges, nach dem Zusammenbruch eines Terrorregimes oder jetzt wieder nach dem Ende des Corona-Kriegsrechts. Das darf nicht noch einmal passieren!

Diese brutale Rücksichtslosigkeit der Behörden, diese servile Gefolgschaft des Parlaments, diese gekaufte Befangenheit der Richter, dieses feige Mitläufertum breiter Massen und diese kalte Ausgrenzung kritischer Stimmen! Wie konnte das alles nur geschehen? Wo müssen wir ansetzen, dass so etwas «nie wieder» geschieht?

Es gibt verschiedene «Nie wieder!»-Strategien. Die meisten bringen leider nichts oder lindern höchstens Symptome. Wirklich nachhaltig können nur solche sein, die bei der Ursache all dieser Katastrophen ansetzen – und das ist der Staat.

Solange man die Dummheit begeht, die Spielregeln des menschlichen Zusammenlebens aus der Hand zu geben und auf eine bewaffnete Monopolorganisation zu übertragen, muss man sich nicht wundern, wenn es immer und immer wieder solche Katastrophen gibt. Und wenn man dann noch die gerichtliche Überwachung dieses Monopolisten diesem Monopolisten selbst überträgt, dann ist einem wirklich nicht mehr zu helfen.

Also kann «Nie wieder!» nur etwas heissen, nämlich mit der Absurdität eines solchen selbstkontrollierenden Machtmonopolisten aufzuhören, diesen Irrtum der menschlichen Verhaltensevolution ein für alle Mal hinter sich zu lassen und das Schicksal wieder in die eigenen Hände zu nehmen. Das ist zwar einfacher gesagt als getan, aber warum nicht darüber nachdenken und sich fragen, wie man das konkret auf den Weg bringen könnte?

  • Eine leider häufige Variante versteht «Nie wieder!» dahin, «nie wieder» von all dem zu sprechen, alles zu vergessen und schleunigst zur Tagesordnung überzugehen. Konkret jetzt also «nie wieder» Corona zu erwähnen, um schon bald völlig aus den Wolken zu fallen, wenn der Staat uns unter Strafandrohung oder mit blanker Polizeigewalt Dinge verbietet, die er für klimaschädlich, ungesund, energieverbrauchend, binär oder für sonstwie unkorrekt hält. Ein offensichtlich falsch verstandenes «Nie wieder!».
  • Eine ebenfalls recht häufige Variante vergisst zwar nicht alles, begnügt sich aber trotzdem mit der Hoffnung, dass die Politik aus ihrem Debakel gelernt habe und deshalb «nie wieder» solchen Unfug anrichten werde.
  • Das ist, was man heute in der Rückblende auf das Corona-Kriegsrecht vom politischen Mainstream zu hören bekommt: Insgesamt haben unsere Oberen das alles doch gar nicht so schlecht gemacht; zwar sei ihnen die eine oder andere klitzekleine Holprigkeit unterlaufen, doch werden sie bis zum nächsten Mal bestimmt aus ihren Fehlern gelernt haben – womit das nächste Mal schon angekündigt wäre und nur noch darauf wartet, Realität zu werden. Von wegen «Nie wieder!».
  • Ein beherzterer Ansatz geht dahin, die Verantwortlichen der Katastrophe vor ein Tribunal zu stellen und mit ihrer Bestrafung ein Warnsignal zu geben, solches «nie wieder» zu versuchen. Und in der Tat stellt die Schweiz solche Instrumente zur Verfügung: Im Bundes-Verantwortlichkeitsgesetz und in kantonalen Haftungsgesetzen sind Schadenersatzansprüche für rechtswidrige Staatseingriffe ausdrücklich vorgesehen. Auch Strafverfahren kann man gegen Beamte und Regierungsmitglieder in Gang setzen. Das Problem ist nur, dass die zuständigen Staatsanwälte und Richter schlicht gekauft sind. Sie stehen auf der Lohnliste des Bundes oder der Kantone, die vor Gericht stehen und von eben diesen Staatsanwälten angeklagt und von eben diesen Richtern beurteilt werden sollten. Einen Vorgeschmack darauf, wie es solchen Klagen ergeht, gaben verschiedene Gerichtsverfahren während des Corona-Regimes über Aufhebungsklagen gegen Masken-, Lockdown- oder andere Massnahmen: Diese Klagen wurden fast ausnahmslos abgewiesen. Und so darf man nicht erstaunt sein, wenn es Verantwortlichkeits- und Strafklagen gegen Bund und Kantone nicht anders ergeht. Die freigesprochenen Täter werden sich erst recht im Recht fühlen und sich schon darauf freuen, eine nächste Katastrophe in Gang zu setzen – also auch nichts mit «Nie wieder!».
  • Wiederum ein anderes «Nie wieder!» setzt politisch an, nämlich damit, selbst als Parlamentarier oder Exekutivmitglied zu kandidieren und im Fall der Wahl dafür zu sorgen, dass der Staat zurückgefahren und letztlich überwunden wird. Ein solcher «Marsch durch die Institutionen» – wie ihn die 68er genannt und erfolgreich durchgezogen haben – dauert lange und ist anstrengend. Das Politestablishment wird sich vorweg schon mal mit aller Ausfälligkeit gegen die Newcomer wehren, wird Gift und Galle speien, wird diese «obskuren Corona-Leugner» mit Holocaust-Leugnern gleichsetzen, mit denen jede Zusammenarbeit ausgeschlossen sei. Schon nur ein paar wenige Kandidaten in ein kommunales oder kantonales Parlament zu hieven, wird zur herkulischen Anstrengung. Gelingt jedoch der Einstieg, so wächst die Möglichkeit zur Einflussnahme. Trotz Meinungsunterschieden kommt es zum Austausch in den Gremien, man lernt einander kennen, baut gegenseitig Vertrauen auf, sucht gemeinsame Lösungen, gelangt zu immer wichtigeren Schaltstellen, um schliesslich geschmeidig ganz oben in der Teppichetage des Systems zu landen; dort wo man immer hinwollte, um von oben herab alles umzukrempeln – und genau dies dann nicht tut. So wie die 68er, die ursprünglich den Staat aus den Angeln heben wollten, heute die obersten Führungsgremien des Staats bevölkern und inzwischen eine bisher unerreichte Bevormundungs- und Unterwerfungsmaschinerie betreiben. Etwa so könnte es den «Nie wieder!»-Politikern ergehen, die jetzt zum Marsch durch die Institutionen ansetzen. Sie riskieren, wenn sie dereinst oben angekommen sind, zum konformen Bestandteil des totalitären Systems geworden zu sein. – Keine gute Aussicht für «Nie wieder!».
  • Aber warum nicht eine Totalrevision der Bundesverfassung ins Auge fassen und eine neue Verfassung zu lancieren, die gerade mal aus zwei Paragrafen besteht? §1 Allen Menschen, Organisationen und sonstigen Akteuren in diesem Land ist es verboten, sich eigenmächtig über andere zu stellen. §2 Wem solche Eigenmacht widerfährt, darf von niemandem daran gehindert werden, sich zu wehren. Interessant sind dann die Übergangsbestimmungen, deren Kernsätze lauten: Derzeit noch bestehende Zwangsunterwerfungen, etwa durch die Organisationen «Schweizerische Eidgenossenschaft» oder «Kantone», sind innerhalb von 5 Jahren aufzuheben. Geschieht dies nicht, sind die betreffenden Organisationen aufzulösen und ohne Verzug zu liquidieren. Das Verfahren der Totalrevision ist hürdenreich mit Unterschriftensammlung, initiale Volksabstimmung, Neuwahl Parlament und Bundesrat, Verfassungsentwurf, finale Volks- und Ständeabstimmung. Um solche Abstimmungen und Wahlen sicher zu gewinnen, braucht es in der Schweiz erfahrungsgemäss 2 Millionen Zustimmende. So viele gibt es heute wohl noch nicht, zu viele glauben noch immer mit Inbrunst an den Staat und damit an ihr Recht, den Staat auch denen aufzuzwingen, die nicht an ihn glauben. Also gilt es, vorweg an der Zerstörung dieser totalitären Gläubigkeit zu arbeiten. Zum Beispiel mit Tell!-Beiträgen wie diesem, mit vielen sonstigen Artikeln und Kolumnen, mit zunehmend breiten Diskussionen, mit Vorträgen, Tagungen und Ausbildungen, mit Koordinationen, Vernetzungen und Kampagnen und vielem mehr. So wird die Zahl der Staatsgläubigen ab- und die der Ungläubigen zunehmen. Sind dies einmal 2 Millionen, kann man mit dem Unterschriftensammeln beginnen. Dann stehen die Chancen gut, dass es «nie wieder!» solche staatlich inszenierte Katastrophen gibt.

Und übrigens noch ein Trost den unbeirrbar Gläubigen: Wenn ihr einen Staat für euch allein nicht lassen könnt, der von euch Steuern erhebt, euch zu Frondienst verpflichtet, euch tausend Regulierungen vorgibt, euch eine konkursreife Altersvorsorge, Schutzmasken und Impfungen aufzwingt, dann sollt ihr das selbstverständlich dürfen. Die neue Verfassung verbietet euch dies nicht. Bloss etwas werdet ihr nicht mehr dürfen, nämlich Ungläubige zur Mitgliedschaft zu zwingen – «nie wieder!».

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Dieser Beitrag ist zuerst auf Tell! erschienen. Das Magazin für Freiheit und Grundrechte. Herausgegeben wird es von der Schweizer Bürgerrechtsbewegung MASS-VOLL!. Interessierte können das Magazin hier abonnieren.

Prof. Dr. David Dürr studierte an den Universitäten Basel und Genf sowie an der Harvard Law School. Seit 1979 ist er in Basel und Zürich als Anwalt und Notar tätig, an der Universität Zürich lehrte er als Titularprofessor Privatrecht und Rechtstheorie.

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