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Gute Proteste, schlechte Proteste

Published On: 2. Januar 2023 0:05

Veröffentlicht am 2. Januar 2023 von RL.

In China herrschten in den vergangenen Monaten drastische Corona-Einschränkungen. Dagegen demonstrierten viele Bürger zuletzt.

Ein leeres, weisses Blatt Papier wurde im Reich der Mitte zum Symbol des Widerstandes gegen die strikten Corona-Beschränkungen. Das Papier sollte für alles stehen, was die Demonstranten sagen wollen, aber nicht sagen können.

Zu Recht, fanden viele Medien. Denn mit den harten Einschränkungen sei die Regierung eindeutig zu weit gegangen. So in etwa sah das unter anderem auch das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF).

Die Ansicht ist gerade vor dem Hintergrund interessant, weil dasselbe Schweizer Medienunternehmen hierzulande regelmässig Stimmung gemacht hatte gegen die Corona-Proteste.

Bürger, die seit 2020 wiederholt friedlich gegen die Corona-Einschränkungen protestiert haben, wurden diffamiert und in die Ecke der Verschwörungstheoretiker und Rechtsextremisten gedrängt.

Diese Diskrepanz hat jüngst Lukas Müller aus Biel auf den Plan gerufen. Müller, der auch Stadtrat in Biel ist, störte sich daran und beanstandete die «unausgewogene und unsachgemässe Berichterstattung». Diese verstosse in seinen Augen gegen das Bundesgesetz über das Radio und Fernsehen, gegen die Radio- und Fernmeldeverordnung sowie auch gegen die eigene SRF Charta.

Ihm zufolge erhielten die Proteste in der Schweiz im Vergleich zu China nicht die gleiche Aufmerksamkeit. Und falls doch einmal ein Bericht erschien, «war oft von Verschwörern, Querdenkern und Aluhüten die Rede – despektierliche Begriffe, um sich über die legitimen Bedenken und Forderungen lustig zu machen», so Müller. Weiter schrieb er in seiner Beschwerde:

«Besonders irritierend ist, dass SRF die Zensur in China über die Proteste schlecht fand und über die Weisse-Blatt-Aktion informierte, aber zeitgleich in keinem SRF-Medium über den bekannten Leiter der Anticorona-Massnahmenbewegung Nicolas Rimoldi berichtet wurde, der wegen unerlaubten Versammlungen und Protests gegen Corona-Massnahmen zu einer Rekordstrafe von 4520 CHF verurteilt wurde.»

Auch kritisierte er SRF, weil das Medienunternehmen seiner Wahrnehmung nach im November 2022 nicht über das SRF-Bundesgerichtsurteil berichtet habe.

Konkret ging es um den InstagramKommentar einer Frau zum SRF-News-Beitrag «Deutschland schafft kostenlose Corona-Tests ab», in dem sie sich das Gleiche für die Schweiz wünschte und meinte, dass sie bisher gut ohne einen Test oder eine Impfung durch die Corona-Krise gekommen sei.

Die Redaktion löschte den Beitrag, weil sie der Auffassung war, dass er die Regeln für das soziale Kommunikationsverhalten verletze. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das Medienunternehmen in die Meinungsfreiheit der Betroffenen eingegriffen habe. Die Entscheidung über die Rechtmässigkeit der Löschung wurde jedoch an die Ombudsstelle der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) zurücküberwiesen, diese müsse entscheiden, ob das Verhalten rechtens gewesen sei.

Die Beanstandungen von Müller hält die Ombudsstelle von SRG für nicht gerechtfertigt. «Einen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz können wir nicht feststellen», schreiben Esther Girsberger und Kurt Schöbi in ihrer Antwort an Müller, die Transition News vorliegt. Über die unterschiedliche Bewertung der Proteste heisst es:

«Ein Vergleich der Berichterstattung über die Corona-Proteste in China und der Schweiz könnte aus journalistischer Sicht durchaus interessant sein. Dabei gälte es aber zuerst die Indikatoren zu bestimmen, die einen übersichtlichen Vergleich auch zulassen. Dass die Ombudsstelle eine solch umfangreiche Analyse durchführt, ist aber nicht im Sinne des Gesetzes (siehe Radio- und Fernsehgesetz RTVG, Art. 4 und 5).»

Weiter verweisen sie auf eine Studie des Forschungszentrums «Öffentlichkeit und Gesellschaft» der Universität Zürich.

Die Vorwürfe Müllers, dass SRF nicht über das Rimoldi- und das Bundesgerichtsurteil berichtet habe, konnten Girsberger und Schöbi mit Verweis auf einzelne Beiträge entkräften.

So berichtete beispielsweise das Regionaljournal Zentralschweiz, das jeweils auf SRF-Audio ausgestrahlt wird, über das Urteil des Luzerner Bezirksgerichts zu Rimoldi – einen Fernseh- oder redaktionellen Beitrag gab es in der Tat jedoch nicht.

Müller gibt sich mit der Antwort der Ombudstelle nicht zufrieden. Er will die Sache weiterziehen.

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