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Nur noch Ordnungswidrigkeit: Familienministerin will Abtreibungen aus Strafgesetzbuch streichen

Published On: 5. Januar 2023 17:16

Nachdem die Ampel-Regierung bereits das sogenannte „Werbeverbot“ für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen hat, geht es ungeborenen Kindern jetzt noch ärger an den Kragen: Die grüne Familienministerin Lisa Paus spricht sich nun auch für die Streichung des Paragrafen 218 aus, der die Tötung von ungeborenen Kindern unter Strafe stellt.

Paus: Abtreibungen als Ordnungswidrigkeit denkbar

Gegenüber der Funke Mediengruppe sagte Paus, dass es alleine schwangeren Frauen obliege, über das Leben ihrer Kinder zu bestimmen, das Strafrecht solle das Recht der Kinder auf Leben nicht mehr schützen. Wie die neue Regelung außerhalb des Strafrechts aussehen soll, wollen die Grünen und ihre Koalitionspartner noch in dieser Legislaturperiode prüfen. Vorstellen kann sich die Ministerin, Abtreibungen, die bisher in Deutschland eine Straftat darstellen, zu einer mit Geldstrafe belegen Ordnungswidrigkeit zu machen. Bis 2023 möchte sie das Schwangerschaftskonfliktgesetz dahingehend ändern, dass ein ungehinderter „Zugang zu den Beratungsstellen ausdrücklich gesetzlich“ vorgeschrieben werden soll.

Staat soll „Menschenrecht“ auf Abreibung garantieren

Der Staat müsse Frauen, die ihr eigenes Kind abtreiben lassen wollen, einen Schwangerschaftsabbruch gewährleisten, so Paus. Dies gehöre schließlich zu dem sogenannten „Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung“, auch sollen Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden, nicht mehr länger „stigmatisiert“ werden.

Zudem plant Paus mit der Gesetzesänderung stärker gegen Abtreibungsgegner vorzugehen: Gerade vor Kliniken und Beratungsstellen sollen diese nicht mehr demonstrieren und schwangere Frauen ansprechen dürfen.

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