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Medikamentenpreise: Preisüberwacher kritisiert Bersets BAG

Published On: 6. Februar 2023 9:25

Urs P. Gasche /  Es sei gesetzwidrig, dass die Kassen unter den austauschbaren auch die teuren Medikamente zahlen müssen. Das BAG bleibt stur.

Medikamente müssen nicht nur wirksam und zweckmässig, sondern auch wirtschaftlich sein. Das ist die oberste Maxime des Krankenversicherungsgesetzes KVG. Falls also verschiedene Medikamente identische Wirkstoffe enthalten und miteinander austauschbar sind, sollte das Kriterium der Wirtschaftlichkeit zwingend dazu führen, dass die Krankenkassen nur den Preis der günstigen dieser Medikamentengruppe zahlen müssen. 

Doch zum Ärger des Preisüberwachers ist dies nicht der Fall. Und die Tatsache, dass die Kassen unter austauschbaren Medikamenten auch die teuren vergüten müssen, ist der wichtigste Grund, weshalb die Krankenkassen in keinem anderen europäischen Land so viel Geld für Medikamente ausgeben müssen wie in der Schweiz. Medikamente, welche Arztpraxen und Spitäler verschreiben, verschlingen fast ein ganzes Viertel aller Prämieneinnahmen. 

Das Problem stellt sich immer dann, wenn ein Medikament nach vielen Jahren seinen Patentschutz verliert und austauschbare Nachahmerprodukte auf den Markt kommen. Der Patentschutz dient dazu, dass Pharmaunternehmen ein neues Medikament etliche Jahre lang allein zu einem hohen Preis verkaufen dürfen, um während dieser Schutzzeit die Kosten für Forschung und Entwicklung zu amortisieren. 

Ist das Patent abgelaufen, gibt es nach Ansicht des Preisüberwachers keinen Grund mehr, dass die Kassen die viel höheren Preise von Originalpräparaten zahlen müssen, wenn es günstigere Nachahmerprodukte gibt, genannt Generika. Eine Ausnahme wäre im individuellen Fall nur dann gerechtfertigt, wenn ein Patient beispielsweise einen Zusatzstoff des Generikums nicht verträgt und der Arzt ihm deshalb aus medizinischen Gründen das Original verschreibt. 

Preisüberwacher Stefan Meierhans lässt gegenüber Infosperber keinen Zweifel aufkommen: «Wenn die Grundversicherung auch die teureren Medikamente vergüten muss, verstösst dies gegen das KVG.» Die Grundversicherung solle nur noch kostengünstige Medikamente vergüten: «Ob es dann neben den günstigeren Generika noch teurere Originale gibt oder ob diese den Preis auf das Niveau der Generika senken, wäre dann zweitrangig.»

Falls nötig müsse man das Gesetz und die dazu gehörenden Verordnungen eben ändern. 

BAG: «Attraktivität des Schweizer Marktes ist in Gefahr»

Das Bundesamt für Gesundheit rechtfertigt seine Preispolitik mit dem Gesetz (KVG). Dieses verpflichtet das BAG, für die Kassen eine Preisliste zu erstellen («Spezialitätenliste»), die «auch die mit den Originalpräparaten austauschbaren preisgünstigeren Generika» enthalten muss (Art. 52 Absatz 1 Buchstabe b).

Indem das Gesetz vorschreibt, dass Generika «preisgünstiger» sein müssen, hebelt es das Prinzip der «Wirtschaftlichkeit», das in Artikel 32 festgeschrieben ist, als Grundvoraussetzung der Kassenpflicht selber wieder aus. 

In Verordnungen zum KVG schreibt das BAG für Generika vor, um wie viel Prozent günstiger als die Originalmedikamente sie sein müssen. «Der Bundersrat, das Departement [von Bundesrat Berset] und das BAG würden es «nicht begrüssen», sind also dagegen, dass die Kassen nur den Preis der günstigeren Generika zahlen müssen. Das teilte das BAG Infosperber mit und begründete diese Haltung wie folgt: Die Angesichts «bestehender Lieferengpässe» würde es «die Attraktivität des Schweizer Marktes für Generikahersteller reduzieren». 

Das Bundesamt halte es für «sinnvoller, das Angebot und die Abgabe von Generika zu fördern und die Preise der Generika zu senken». Wegen «deutlich höherer Preise der Generika in der Schweiz» bestehe «noch ein Potenzial für Preissenkungen». 

Das BAG möchte also lieber tiefere Preise für Generika, als den Kassen das Recht zu geben, nur noch die Preise von Generika zu vergüten (wenn ein Arzt nicht das Original verschreibt). Die Logik ist schwer nachvollziehbar: Warum sollen tiefere Preise für Generika den Schweizer Markt, der für Generikahersteller laut BAG angeblich nicht attraktiv ist, attraktiver machen? Und warum sollen tiefere Generika-Preise zu weniger Lieferengpässen führen?

BAG und Bundesrat fördern teure Originalpräparate anstatt Generika

Tatsächlich tun das BAG und der Bundesrat wenig dafür, um «das Angebot und die Abgabe von Generika zu fördern und die Preise der Generika zu senken». Es ist ein Lippenbekenntnis, das die Behörden jedesmal dann verbreiten, wenn ein Preisvergleich des Preisüberwachers, der Kassen, des Kassensturzes oder der Stiftung für Konsumentenschutz wieder einmal aufzeigt, wie viel teurer Generika in der Schweiz im Vergleich zum Ausland sind. 

Statt «das Angebot und die Abgabe von Generika fördern», wie sie behaupten, tun das BAG und der Bundesrat seit Jahren das Gegenteil. Zur Freude der Pharmaindustrie fördern sie die Abgabe von Originalpräparaten, auch wenn deren Patente abgelaufen sind:

  1. Apotheker, Ärzte und Spitäler haben keinen Anreiz, Generika zu fördern. Denn sie verdienen in absoluten Franken immer noch mehr, wenn sie ein Originalmedikament abgeben. Mit einer simplen Verordnung könnte der Bundesrat schon längst dafür sorgen, dass die Margen in Franken bei Originalen und Generika wenigstens identisch sind. Der Preisüberwacher oder die Stiftung für Konsumentenschutz fordern dies schon seit vielen Jahren – vergeblich. Falls das BAG den Absatz von Generika jedoch wirklich «fördern» möchte, müsste es für Generika sogar eine leicht höhere Marge in Franken festlegen. Dann hätten Apotheker, Ärzte und Spitäler einen finanziellen Anreiz, Generika abzugeben.
  2. Das Gesetz gibt Apothekerinnen und Apothekern zwar ausdrücklich das Recht, statt Originalpräparate «die billigeren Generika» zu verkaufen, «wenn nicht der Arzt oder die Ärztin … ausdrücklich die Abgabe des Originalpräparats verlangt» (Art., 52a). Doch von diesem Recht machen private, profitorientierte Apotheken und auch Spitalapotheken ungenügend Gebrauch, so lange sie an Originalpräparaten mehr verdienen. 
  3. Die in Punkt 2 erwähnte Substitution von Originalmedikamenten durch Generika ist im Gesetz nur als Recht, nicht aber als Pflicht verankert. Ganz anders in den meisten anderen Ländern Europas: Dort ist die Abgabe von Generika («aut idem») Pflicht, sofern eine Ärztin oder ein Arzt aus medizinischen Gründen nicht das Original verschreibt. Bundesrat Berset und das BAG wollten diesem Beispiel europäischer Länder bisher nicht folgen. 
  4. Der Absatz von Generika könnte auch dadurch gefördert werden, dass es Apotheken und Ärztinnen und Ärzten erlaubt würde, Generika direkt aus einem EU-Land zu importieren. Dort zahlen die Krankenkassen zum Teil nur einen Bruchteil der vom BAG festgesetzten Generika-Preise in der Schweiz. Aber auch für diese Möglichkeit haben sich BAG, Bundesrat Berset und auch seine Vorgänger nie eingesetzt.

Diese Politik des BAG und des Bundesrats trägt wesentlich dazu bei, dass die Krankenkassen – wie eingangs erwähnt – in keinem anderen europäischen Land so viel Geld für Medikamente ausgeben müssen wie in der Schweiz. Medikamente, welche Arztpraxen und Spitäler verschreiben, verschlingen fast ein ganzes Viertel aller Prämieneinnahmen. 

Die Pharmaindustrie ist einer der wichtigen Pfeiler der Schweizer Wirtschaft. Es ist im Interesse der Schweiz, an ihren Standorten für gute Bedingungen zu sorgen. Um dies zu erreichen, gibt es aber viele andere Möglichkeiten, als Standortförderung zu Lasten der obligatorischen und sozialen Krankenversichrung zu betreiben.

Analyse der Medikamentenpreise per 31.12.2022

Unterdessen gibt es über 100 Arzneimittel, welche die Krankenkassen je über 5000 Franken kosten. Das bis zum Juni 2023 befristet aufgenommene Zolgensma von Novartis zum Behandeln spezifischer Geburtsgebrechen hat sogar einen offiziellen Listenpreis von über 2 Millionen Franken. Für besonders Interessierte hat Josef Hunkeler, langjähriger Medikamentenspezialist beim Preisüberwacher, ein Dossier mit Preisen von verschiedenen Therapiegruppen und Herstellern zusammengestellt.

➔ Laden Sie das Dossier «SL-Preiskorrekturen «2022» – Stand Dezember 2022» HIER  herunter.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

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