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Die graue Bombe tickt: Der Rentenkollaps droht

Published On: 8. Februar 2023 22:33

Altersarmut und Jungmigranten: Vorne die pfandflaschensammelnde Rentnerin, hinten Deutschlands staatsalimentierte „Zukunft“ (Symbolbild:Jouwatch)

Rainer Schlegel, der Präsident des Bundessozialgerichts in Kassel (BSG), hat bei der Jahrespressekonferenz des Gerichts ein bedrückendes Zukunftsbild für Rentner gezeichnet: Einen „Kipppunkt” der Finanzierung sieht er im Jahr 2030 erreicht. Während 1962 einem Rentner noch sechs Beitragszahler gegenübergestanden, werde es rechnerisch 2030 – wenn die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten „Babyboomer” in Rente gingen – nur noch anderthalb Beitragszahler pro Rentner sein. Der Haken dabei: Es gibt immer weniger Beitragszahler. Bürgergeld, Gratis-Wohn und -energiekosten fürs Nichtstun sichern den immer mehr Arbeitsfähigen, aber nicht -willigen (einschließlich der Millionen ins Land gekommenen und täglich tausendfach nachströmenden Zuwanderermassen) hierzulande auskömmliches Leben in der sozialen Hängematte, optional mit beliebigen Zuverdienstmöglichkeiten entweder durch fast nie geahndete Schwarzarbeit oder durch reges Zeugungs- und/oder Gebärverhalten (Stichwort Kindergeld).

Seit Jahren steigt deshalb der Steuerzuschuss des Bundes für die Rentenkassen – während der Anteil der Bundesausgaben für „Arbeit und Soziales”, hinter dem sich die Kosten für Arbeitslose, Flüchtlingsfinanzierung und eben auch Aufstockung der Sozialkassen verbirgt, ins Uferlose wächst; für 2023 liegt dieser Haushaltsposten bei ungeheuerlichen 166,2 Milliarden Euro und macht damit mehr als 34,9 Prozent der gesamten Ausgaben des Bundes aus. Für die eigentlichen Aufgaben eines modernen und effizienten Staatswesens bleiben bei einem so monströsen aufgeblähten Umverteilungsapparat immer weniger Mittel – zumal die Zahl der Leistungserbringer, die diesen mit immer extremeren Steuern und Abgaben finanzieren müssen, von Jahr zu Jahr sinkt und sich sowohl hochqualifizierte Spitzenkräfte, mittelständische Firmen und neuerdings auch die Industrie auf Nimmerwiedersehen ins Ausland verabschieden. Dieser Teufelskreis rotiert immer schneller, und die Politik steuert nicht dagegen, sondern treibt ihn weiter an.

Die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung 2009-2021 (Quelle:Statista)

Ein intaktes Rentensystem, das von einer Masse an Arbeitskräften (und Arbeitswilligen!) ausgeht, die die der Rentner um das Mehr- bis Vielfache übersteigt, wäre selbsterhaltend und damit nachhaltig organisiert. Davon kann keine Rede mehr sein: Die Lebenserwartung ist seit den 60er-Jahren um rund zehn Jahre gestiegen, bei gleichzeitig faktisch abgesenktem Renteneintrittsalter. Deshalb, so BSG-Präsident Schlegel, sei nun entscheidend, wie man damit umgehe. Schlegels Ansicht nach muss das Renteneintrittsalter weiter erhöht werden. 67 Jahre seien zu niedrig. Die Forderung nach einer Rente mit 70 hält er hingegen zugleich für politisch nicht durchsetzbar. Deshalb müsse ein Modus eingeführt werden, nach dem eine gestiegene Lebenserwartung künftig automatisch zu einer anteiligen Erhöhung des Eintrittsalters führt. Da die Höhe des steuerfinanzierten Anteils zum Rentensystems – auch aufgrund der absehbar zunehmend desolaten finanziellen Lage der Staatskassen – endlich ist und schon heute nur noch unter extremen Mühen geschultert werden kann (siehe oben), blieben perspektivisch nur eine Erhöhung der Rentenbeiträge – oder eine Rentenkürzung.

Beides lehnt Schlegel unter sozialpolitischen Aspekten jedoch ab, weil bereits die derzeitige Rentenhöhe „nicht zu bejubeln“ sei: Wer 45 Jahre lang aus einem Durchschnittsentgelt – derzeit 43.142 Euro im Jahr – in die Rentenversicherung eingezahlt habe, bekomme heutzutage im Schnitt gerade mal eine monatliche Rente von 1620 Euro brutto (!) ausbezahlt; im Osten liege der Durchschnittswert bei 1.598 Euro brutto. Für die, die weniger verdienen, stellt sich längst die Frage, wofür sie überhaupt lebenslang eingezahlt haben – weil sie mit „Bürgergeld“ plus Zulagen mehr erhalten und ihre kargen Renten oft sogar auf dessen Niveau aufgestockt werden müssen.

„Schutz der Allgemeinheit vor mangelnde Eigenvorsorge“

Um das System zu stabilisieren, forderte Schlegel zudem, dass mindestens bestimmte Erwerbstätige, die bisher von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit oder versicherungsfrei seien, ebenso einzahlen müssten wie Selbständige, Beamte und Berufsgruppen, deren Altersvorsorge über berufsständische Versorgungswerke organisiert wird, wie beispielsweise Rechtsanwälte. Insgesamt gehe es um den Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit vor mangelnder Eigenvorsorge.

Zaghaft schlägt der Gerichtspräsident dann auch eine Neudefinition des Zwecks der Altersvorsorge vor: Es sei „nicht mehr zeitgemäß”, die Rente weiterhin als etwas zu betrachten, das die annähernde Sicherung des während des Berufslebens erarbeiteten Lebensstandards gewährleisten solle. Ohne ausreichende private Vorsorge und ohne Betriebsrente werde dies kaum erreicht. Neues Sicherungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung müsse vielmehr sein, dass jeder „nach einem erfüllten Berufsleben“ von seiner Rente „einigermaßen gut leben” könne. Konkret nannte er ein Rentenniveau von 15 bis 20 Prozent über dem Existenzminimum. Die gesetzliche Rente würde dann quasi als Basisversorgung dienen. „Der Rest sollte Sache jedes Einzelnen sein“. Natürlich vergaß er auch nicht, darauf hinzuweisen, dass der Staat nach Artikel 33 Grundgesetz weiterhin eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten habe: Deshalb müsse der Staat für Beamte eine spezielle Zusatzversorgung bei der Altersvorsorge gewährleisten. Für die freien Berufe käme diese Aufgabe den bisherigen berufsständischen Versorgungswerken zu.

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