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«Auf die Schweizer Gerichte ist nicht Verlass»

Published On: 5. März 2023 0:05

Veröffentlicht am 5. März 2023 von RL.

Die «Pandemie»-Massnahmen sind in der Schweiz längst passé. Doch für einzelne Bürger ist das Corona-Regime der Vergangenheit noch immer spürbar und hängt wie ein Damoklesschwert über ihnen.

Einer davon ist Tony D. Er ist bis heute in seinem Alltag stark eingeschränkt. In seiner Gemeinde Walchwil darf er nach wie vor nicht einkaufen. Die Sache ist inzwischen beim Bundesgericht angelangt.

Doch der Reihe nach: Tony D. engagierte sich seit 2020 im Widerstand gegen die Corona-Massnahmen. Dabei geriet er wiederholt in Konflikt mit Behörden und Institutionen. Weil er sich weigerte, beim Einkaufen in seiner Gemeinde eine Maske zu tragen, erteilte ihm der Spar, das einzige Lebensmittelgeschäft in seiner Gemeinde, Ende April 2021 ein Hausverbot für zwei Jahre (wir berichteten).

Selbst die Post, die sich im selben Gebäude des Supermarktes befindet, darf er nicht mehr betreten – den Spar in Walchwil gibt es inzwischen nicht mehr, an dessen Stelle wird demnächst ein Coop eröffnet. Als er am 27. April 2021 einen eingeschriebenen Brief abholen wollte, alarmierte eine Spar-Verkäuferin gleich die Ordnungshüter.

Für Tony D. endete der Tag auf dem Polizeiposten. Die Sache hatte auch juristische Konsequenzen: Am 15. Juli 2021 hat die Staatsanwaltschaft Tony D. wegen Hausfriedensbruchs sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz durch Missachtung mehrerer Bestimmungen der Covid-19-Verordnung schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 60 Franken bestraft.

Ein Unding für Tony D. Er zog das Urteil weiter. Doch auch das Zuger Obergericht bestätigte das Urteil im vergangenen Oktober. Für Tony D. noch kein Grund, um aufzugeben. Ende 2022 reichte er Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das oberste Gericht in der Schweiz ist jüngst jedoch nicht auf seine Beschwerde eingetreten.

«Der Beschwerdeführer leistete den ihm auferlegten Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht. (…) Das nach Ablauf der Nachfrist am 10. Februar 2023 (sinngemäss) gestellte und ungenügend begründete und belegte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist verspätet», heisst es in der Begründung des Gerichts vom 16. Februar 2023, die der Redaktion vorliegt.

Das oberste Schweizer Gericht verweist in seiner Begründung auf Artikel 62, Abs.3 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht. Dieser besagt: «Wird der Kostenvorschuss oder die Sicherheit auch innert der Nachfrist nicht geleistet, so tritt das Bundesgericht auf die Eingabe nicht ein.»

Tony D. hat kein Verständnis für das Vorgehen des Bundesgerichts. «Ich finde das eine Schweinerei», sagt er. Und weiter: «Ende Januar wurde mir eine Nachfrist zur Vorschussleistung gesetzt. Ich habe daraufhin fristgemäss gegenüber dem Bundesgericht begründet, weshalb ich den Kostenvorschuss nicht zahlen kann.»

Das Bundesgericht habe nicht transparent kommuniziert. «Mir wurde gesagt, dass das Nicht-Zahlen des Vorschusses nicht als Rückzug des Rechtsmittels gelte.»

Weiter Tony D.: «Hätte ich gewusst, dass das Bundesgericht deshalb nicht auf meine Beschwerde eingeht, hätte ich den Betrag gezahlt.»

Tony ist überzeugt, dass das Bundesgericht sich mit seinem Fall einfach nicht beschäftigen wolle. Seine Meinung: «Für mich sind am obersten Schweizer Gericht kriminelle Richter am Werk.»

Tony D. glaubt, dass das Gericht die Verantwortlichen der Corona-Politik schützen wolle. «Am Gericht arbeiten die Parteikollegen jener Leute, die die Schweizer Massnahmen-Politik zu verantworten haben.» Darüber, und auch über seine persönlichen Erfahrungen der letzten drei Jahre, plant er nun ein Buch zu schreiben.

«Eine Mitarbeiterin des Gerichts sagte mir im persönlichen Gespräch eiskalt: ‹Sie können ja in einem anderen Dorf einkaufen gehen.› Im übertragenen Sinn heisst das: Ich soll mich nicht so blöd anstellen.»

Konfrontiert mit den Aussagen von Tony D. erwidert Peter Josi, Medienbeauftragter des Bundesgerichts, gegenüber Transition News: «Das Bundesgericht kommentiert den Entscheid betreffend Herr D. nicht.»

Transition News wollte zudem wissen, ob es üblich sei, dass das Bundesgericht nicht auf Beschwerden eingehe, wenn der Beschwerdeführer den Kostenvorschuss nicht zahle. In seiner Antwort verweist Josi dabei auf den bereits erwähnten Artikel 62.

Für Tony D. zeigt sein Fall: «Auf die Schweizer Gerichte ist nicht Verlass. Ich war der Überzeugung: Das Unrecht, das mir widerfahren ist, muss ich auf dem rechtsstaatlichen Weg bekämpfen. Ich glaubte an die Schweizer Justiz. Ich glaubte an den Rechtsstaat. Ich habe das für die Schweiz gemacht.» Doch inzwischen sei er resigniert.

«Mein Vertrauen in die Institutionen ist dahin.» Enttäuscht ist er auch von Rechtsanwälten – auch gerade von denjenigen innerhalb der Bürgerrechtsbewegung. «Leider habe ich zuletzt kaum Unterstützung erhalten.» Rückblickend sagt er, dass der juristische Aufwand sich nicht gelohnt habe. «Heute würde ich das Ganze wohl kaum noch einmal machen.»

Ob er sich weiterhin juristisch zur Wehr setzen wird, weiss Tony D. noch nicht. «Der kroatische EU-Parlamentarier Ivan Vilibor Sinčić sagte mir, dass ich zwingend weiterkämpfen müsse. Er meinte, dass mein Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehöre.»

Sinčić sorgte 2022 unter anderem für Schlagzeilen, als er gemeinsam mit weiteren EU-Parlamentariern den Rücktritt von Ursula von der Leyen gefordert hatte. Der EU-Kommissionspräsidentin warf er vor, die Bevölkerung hinsichtlich des Nutzens der Impfstoffe getäuscht zu haben.

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