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Rechtsanwältin Hamed spricht bei Schadensersatzansprüchen durch Ulbrich/Rogert für Impfgeschädigte von einer Mindermeinung

Published On: 14. April 2023 17:45

Können sich Impfgeschädigte mit einer realistischen Aussicht auf Erfolg an einen Gerichtsprozess wagen? Das scheint in den Fällen der Impfgeschädigten offensichtlich gar nicht so eindeutig, weshalb nun eine normale Diskussion unter zwei Anwälten mit gegensätzlicher Meinung, zu einem „Streit“ und einer Blockade bei Twitter führte. Aktuell wird ein Rechtsanwalt und dessen Kanzlei von unseren Öffentlich-Rechtlichen medienwirksam und kostenlos beworben. Der Haken daran: die Aussagen des Anwalts werden unwidersprochen durch die Öffentlich-Rechtlichen hingenommen. Jessica Hamed spricht dies an und fordert einen Diskurs mit dem Anwalt, doch der blockiert sie bei Twitter. Aber fangen wir von vorne an.

Eines kann man schon mal vorweg nehmen: dass eine Idealistin, wie Jessica Hamed, sich wohl schon länger für „juristische Gerechtigkeit“ in diesem Land einsetzt. Während manch ein anderer vielleicht auch nur ein lukratives Geschäftsmodell dahinter sieht – leisten können sich solch eine Klage ohnehin nur gut betuchte Menschen (wir haben berichtet).

Die pensionierte RAin Lescaux verwies in einem Kommentar auf zwei Prozesskostenrechner:

Zu den Prozesskosten. Hier sind zwei Berechnungen.
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner
https://www.smart-rechner.de/gerichtskosten/rechner.php
Die Tabelle vom DAV ist übersichtlicher. Das ist das Mindest-Kostenrisiko, wenn der Prozess in der ersten Instanz verloren wird. Beweisaufnahme, Sachverständigengutachten, sind noch nicht dabei.

Wer sich allerdings schon jetzt als „Spezialist auf Impfschäden“ bezeichnet, lässt gewiss nicht die Kirche im Dorf um sich selbst zu vermarkten. In diesem Alter einen TikTok Kanal zu betreiben zeigt wohl nicht die Leidenschaft für Kurzvideos, sondern eher eine Marketingstrategie. Sein „Sozius“, wie man das anscheinend in der Juristerei nennt, hat in seinem Abspann übrigens auch bereits „Impfschäden“ stehen.

In einem aktuellen TikTok Video geht er auf zwei Urteile vom Landgericht Hof und Kleve ein. Die kommen zu einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis der Corona-„Impfung“.

Urteile Landgericht Hof und Kleve

In einem aktuellen Artikel bei mittelhessen (leider hinter einer Bezahlschranke, eventuell kann uns diesen jemand für alle Leser zur Verfügung stellen) geht ein weiterer Anwalt auf die geschilderte Problematik durch Hamed ein, mehr dazu im weiteren Verlauf des Beitrags.

Wir vom Team sind es leid, wenn Menschen ihre eigenen Interessen und Vorteile als Nächstenliebe tarnen und Schwache dafür ausbeuten. Denn wir sprechen hier sicherlich nicht von CSR im Sinne einer gelebten Unternehmensverantwortung, sondern ganz einfach von Marketing. Also bitte offen kommunizieren und nicht davon sprechen, dass einem die Menschen am Herzen liegen.

Aber nun zum Wesentlichen.

In einem aktuellen Artikel aus der Allgemeinen Zeitung (eigentlich hinter einer Bezahlschranke verborgen), wird Rechtsanwälting Jessica Hamed interviewt. Dabei gibt sie im Hinblick auf eine Klage bei einem Impfschaden zu bedenken, dass der Schadensersatzanspruch schwer durchzusetzen ist. Diese Thematik griff sie bereits im Dezember bei einem Gespräch mit der Bild auf.

Rund 800 Euro monatlich: Das ist die maximale Rente, die man vom Staat erhalten kann, wenn man durch die Corona-Impfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Ist man durch den Impfschaden jedoch nicht mehr in der Lage zu arbeiten, kann selbst diese maximale Rente die Gehaltseinbußen vermutlich kaum kompensieren. „Dafür bräuchte man einen echten Schadensersatzanspruch, doch der ist schwer durchzusetzen“, sagt Jessica Hamed. Bei der Mainzer Rechtsanwältin, die in einer Kanzlei in Wiesbaden tätig ist, mehren sich die Anfragen von Betroffenen mit Impfschäden. Bisher hat sie jedoch kein Mandat übernommen, weil sie die Aussichten auf Schadensersatz für wenig Erfolg versprechend hält. 

Hamed möchte keine falschen Hoffnungen machen, denn die Hürden für Betroffene sind hoch: Sie müssten den Impfstoffherstellern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen – anders als im Arzneimittelgesetz geregelt. Und das, „weil der Staat den Verschuldensmaßstab großzügig zugunsten der Ärzte und Hersteller reduziert hat“, sagt Hamed. Als Folge des Contergan-Skandals haften pharmazeutische Hersteller nämlich seit 1976, wenn durch das von ihnen in Verkehr gebrachte Arzneimittel ein Mensch zu Schaden kommt – allerdings nicht im Fall der Covid-Impfstoffe. Hier wurde die sogenannte verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung durch eine Rechtsverordnung, die das Bundesgesundheitsministerium im Mai 2020 erlassen hat, außer Kraft gesetzt.

Einige Juristen, so auch die Mainzer Rechtsanwältin, halten das Ausschalten der Gefährdungshaftung zwar für nicht rechtmäßig, dennoch müsse man so realistisch sein und bedenken, dass die Gerichte dieser „Rechtsauffassung“ mutmaßlich nicht folgen werden, sagt Hamed. Da die Gefährdungshaftung bei Impfschäden durch die Covid-Impfung nicht greift, liege die volle Beweispflicht bei demjenigen, der glaubt, einen Impfschaden erlitten zu haben.

Dem Hersteller müsste eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden – zum Beispiel, dass er sein Produkt nicht entsprechend überwacht hat. Oder dass Erkenntnisse über Nebenwirkungen nicht in die Fachinformationen des Impfstoffes aufgenommen wurden. Die Rechtsanwältin erläutert: Es müsste eine Nebenwirkung sein, die zum Zeitpunkt der Impfung nicht bekannt war, die der Hersteller aber hätte kennen müssen. Allein dieser Punkt erscheint schwierig.

Hinzu kommt, dass auch die Kausalität nachgewiesen werden muss: Dass die Erkrankung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die Impfung zurückzuführen ist. Dazu sei ein Sachverständigen-Gutachten nötig – eine weitere Hürde. „Wen soll man da beauftragen – eine Neurologin, einen Kardiologen? Eine Fachärztin für Impfungen gibt es nicht“, so die Rechtsanwältin. Ganz besonders problematisch könnte der Nachweis der Kausalität zudem in den Fällen sein, wo die Betroffenen mit Impfstoffen von verschiedenen Herstellern geimpft wurden. „Wie kann man da noch feststellen, ob die Schädigung auf Biontech, Moderna oder Astrazeneca zurückzuführen ist?“, sagt Hamed.

Einer der wenigen, die trotz all dieser Hindernisse von Erfolgen bei Verhandlungen mit Impfstoffherstellern berichten, ist der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. „Ich habe bereits ein paar Dutzend außergerichtliche Einigungen mit den vier großen Impfstoffherstellern für meine Mandanten erzielen können“, sagte er kürzlich gegenüber der „Welt“. Und auch dieser Zeitung hatte er im November berichtet, dass er 35 solcher Verhandlungen abgeschlossen habe. Ob erfolgreich oder nicht, ließ der Rechtsanwalt allerdings offen – und verweist darauf, dass es „so eine stillschweigende Geschichte” sei.

Er sagte auch, dass er gegen die Impfstoffhersteller insgesamt 18 Prozesse führen würde. Gegen Moderna klage er nicht, weil das Unternehmen „noch nicht einen Fall abgelehnt hat”, so Cäsar-Preller. Das Unternehmen bestätigt das allerdings nicht. „Moderna hat bisher noch keine einzige außergerichtliche Einigung im Zusammenhang mit Covid-19 getätigt“, teilt der Hersteller auf Nachfrage mit. Und auch Biontech, Astrazeneca sowie Janssen erklären, dass sie bisher keine einzige außergerichtliche Einigung im Zusammenhang mit den Covid-Impfstoffen getroffen haben.

Die Hersteller wüssten ganz genau, dass es nicht sehr wahrscheinlich sei, dass auch nur ein Fall den rechtlichen Vorgaben zu 100 Prozent entspricht, sagt Jessica Hamed. Aus diesem Grund bezweifelt die Rechtsanwältin, dass sich die Impfstoffhersteller auf außergerichtliche Einigungen einlassen. „Ich halte das derzeit für ausgeschlossen. Warum sollte sich der Hersteller auf außergerichtliche Vergleiche einlassen, wenn er ganz genau weiß, dass die Anspruchsteller mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diesen Anspruch gar nicht darlegen können?“

Hinzu komme, dass sich das zum Beispiel im Fall von Biontech negativ auf den Aktienkurs auswirken könnte. Das Unternehmen hätte Ad-hoc-Meldungspflichten und könnte nicht einfach eine Vielzahl an Vergleichen schließen, ohne die Aktionäre darüber zu informieren – selbst wenn Verschwiegenheitsabkommen mit den Anspruchstellern getroffen wurden.

Jessica Hamed bei „Viertel nach Acht“ am 07.12.2022:

„Menschen sind durch die COVID-Impfstoffe zu Schaden gekommen und haben z.B. Herzschädigungen erlitten. Bislang wissen wir nicht sicher, wie viele Menschen betroffen sind. Geschädigte wenden sich verzweifelt an Ärzte, damit sie ihnen helfen ihr Leid zu lindern, aber auch an Anwältinnen und Anwälte, um Schadensersatz zu erhalten. Neben den bekannten Versorgungsansprüchen gegen das Land gibt es grundsätzlich noch die Möglichkeit, den Hersteller oder die impfende Person in Anspruch zu nehmen. Das Problem dabei: die Versorgungsansprüche gegen das Land beinhalten keinen vollen Schadensersatzanspruch, dafür genügt hier aber wenigstens die einfache Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Leiden und der Impfung. Kein voller Schadensersatzanspruch heißt: Kein Schmerzensgeld, kein Ausgleich des Erwerbschadens, sondern nur ein kümmerlich kleiner Rentenanspruch. Der Staat ist – zumindest – in der ethischen Pflicht, Impfgeschädigten umfassend zu unterstützen. D.h. konkret: Einrichtung von Beratungsstellen, die Übernahme der vollen Haftung, Förderung der Forschung zu Impfschäden.“

Bei einem aktuellen Interview beim Deutschlandfunk Kultur geht sie ebenfalls ganz aktuell auf die Problematik aus ihrer Sicht ein.

Mit

@dlfkultur habe ich über #Impfschäden & die insbesondere aufgrund der sog. Spahn-Verordnung gegen null reduzierten Erfolgsaussichten von Klagen gegen Hersteller gesprochen. Aufgrund der desaströsen rechtlichen Lage, die der Staat bewusst geschaffen hat, sehe ich den Staat (

@Karl_Lauterbach) in der Pflicht, Geschädigten unbürokratisch zu helfen, weil er zudem massiv Menschen zur Impfung gedrängt hat & daher auch das Argument Eigenverantwortung nicht greift. Abschließend führe ich aus: „Hier hat er [der Staat] 1. Impfdruck erzeugt und 2. die Hürden für die Schadensersatzansprüche auch noch wie dargestellt nach oben gesetzt und das zusammen ist mindestens unanständig.“

Hier haben wir dankenswerterweise auch eine Einschätzung der pensionierten RA Lescaux.

Sie argumentiert wir folgt: durch die Spahn-VO (MedBVSV) sei die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung bzgl. C-Impfungen außer Kraft gesetzt. Es verbleiben Ansprüche aus dem Deliktsrecht (sie meint vermutlich § 823 BGB und § 826 BGB). Dabei – sagt ähnlich auch RA Ulbrich im obigen Video – müsse der Klager darlegen und beweisen, dass seine Schädigungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die Impfung zurückzuführen sind. Diese Darlegung kann der Beklagte dann eben dadurch erschüttern, dass er andere Kausalitäten darlegt. Letztlich würde es zur Einholung von Sachverständigengutachten kommen. Sie hält die Erfolgschancen für zu gering.

Persönlich halte ich diese Auffassung für übervorsichtig. RA Ulbrich versucht das Risiko ja schon dadurch zu minimieren, dass er (sh. unten in einem anderen Kommentar mein Link zu einem Artikel im Focus) nur in den Fällen klagt, in denen der Impfschaden durch objektive Dritte bereits bestätigt wurde.
Die Chance zu einem Vergleich ergibt sich doch dadurch schon.

In einem anderen Interview, das ich letztlich mit ihm hörte, vergleicht er das mit den Abgasklagen gegen VW. Die ersten Prozesse gingen verloren, dann ein Erfolg und danach wurden in den verbleibenden Fällen Vergleiche geschlossen.

Wenn man böse wäre, könnte man jetzt sagen: die ersten Kläger sind Kanonenfutter in der Sturmspitze. Oder Versuchskaninchen. Aber die Rolle kennen sie ja schon.

Kritik von RAin Jessica Hamed, Tagesschau berichtet am 11.04. einseitig – RA Ulbrich spricht von Sachverständigenschlacht

Am 11.04. wird bei der Tagesschau ein Beitrag mit dem Titel „Zahlreiche Klagen wegen möglicher Impfschäden“ (etwas weiter unten zum Aufklappen zu lesen) veröffentlicht. Dabei werden eine Wiesbadener und Düsseldorfer Kanzlei erwähnt (Präller und Rogert/Ulbrich).

Bei der Bewertung des Falls können wir uns allein auf die medizinischen Fakten stützen, um zu evaluieren, ob ein kausaler Zusammenhang besteht oder nicht. Genau daran fehlt es leider sehr häufig.

BioNTech Sprecherin

Knackpunkt: Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden

Nach Einschätzung von Juristen und Medizinern wird diese Frage am Ende von Gutachtern entschieden werden. Die Düsseldorfer Kanzlei hatte nach eigenen Angaben rund 3000 Anfragen, aus denen 810 Mandate wurden, von denen 135 in Klagen mündeten. Die Wiesbadener Kanzlei berichtete von 850 Mandaten und 50 Klagen. Auch hier wurden Hunderte Fälle als aussichtslos abgelehnt. Branchenkennern zufolge vertreten diese beiden Kanzleien das Gros der Klagewilligen. Knackpunkt ist die Kausalität: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden?

Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person. Der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich erwartet eine „Sachverständigenschlacht“ – wenn die Gerichte nicht schon zu Beginn ein „Abschreckungsurteil“ fällen, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.

Wieso wird RAin Jessica Hamed dazu nicht bei den Öffentlich-Rechtlichen für eine vollumfängliche Meinungsbildung gehört?

Aufgrund des Artikels fühlt sich Hamed dazu genötigt, bei Twitter dazu Stellung zu nehmen und zieht hierzu die oben im Beitrag aufgegriffenen Äußerungen von ihr bei der Bild und den AZNachrichten heran.

Liebes @ARDde,

Betroffene von #Impfschäden haben durch die per Verordnung gezielt enorm verschlechterte rechtliche Situation so gut wie keine Chancen auf Schadensersatz. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wieso hunderte Klagen anhängig gemacht werden. Der Staat hat durch seine Gesetzesänderung bewusst Schadensersatzansprüche, für die er am Ende aufgrund der Verträge mit den Herstellern haften müsste, letztlich fast vollständig vereitelt. Ich halte diese Änderung der Gesetzeslage per Verordnung zwar für rechtswidrig , aber dass dieser Ansicht ein dt. Gericht folgt, bezweifle ich nach den Erfahrungen aus 3 Jahren „Corona-Rechtsprechung“ doch sehr. Das einzig Richtige wäre daher, dass der Staat nun die Verantwortung übernimmt und den Geschädigten damit die so gut wie aussichtslosen äußerst kostspieligen (!) Klagen erspart. Alleine die 1. Instanz kostet die Geschädigten bei einem Streitwert von 150.000 Euro fast 18.000 Euro. Dass sich Hersteller auf außergerichtliche Vergleiche einlassen, halte ich aus den bereits Anfang des Jahres gegenüber @aznachrichten genannten Gründen ebenfalls für derzeit quasi ausgeschlossen. Den Betroffenen muss klar sein, dass sie selbst wenn ein Impfschaden als solcher bestätigt würde, kaum die weiteren Voraussetzungen, wie etwa die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Herstellers beweisen können. Ferner ist anzumerken, dass die Hürde für die – ungenügende – Entschädigung gemäß § 60 IfSG noch am niedrigsten ist. Ausführlich habe ich all das auch bereits im Dezember 2022 bei @BILD-TV erläutert. https://ardmediathek.de/video/plusminu

Sie führt in ihrem Tweet aus, dass sie nach den 3 Jahren Erfahrung die sich nun gesammelt hat, bezweifelt, dass die Gerichte der Ansicht von RA Ulbrich folgend wird. Sie geht weiter auf die enorm hohen Prozesskosten ein. Auch die Beweisbarkeit von Fahrlässigkeit und Vorsatz durch den Hersteller erachtet sie als unmöglich. Sie zitiert ein Bild aus einem aktuellen Plusminus Beitrag – wir haben berichtet – und zeigt die Kosten anhand eines Beispielrechners in ihrem Tweet auf.

Diese Ausführungen findet RA Ulbrich, dem im weiteren Verlauf dann sein Sozius Rogert zur Seite springt, unzutreffend. Ulbrich blockiert dann Hamed kurzerhand bei Twitter.

Hier noch das Bild zu dem Tweet bei diesem man auf „Show more“ für die gesamte Antwort klicken muss:

Hamed antwortet – zu diesem Zeitpunkt ist sie wohl von Ulbrich noch nicht blockiert – auf die Aussagen der beiden Herren:

Daraufhin folgte wohl eine Blockade bei Twitter für Jessica Hamed. Tobias Ulbrich möchte wohl keinen Dialog mehr führen, obgleich er in seinen Tweets etwas anderes signalisieren möchte, was Jessica Hamed in einem Tweet vom 11. April aufgreift.

Da Ulbrich Frau Hamed auf Twitter blockiert hat, sieht sich wohl sein „Sozius“ dazu veranlasst auf den Tweet zu antworten. Frau Hamed verweist dabei auf einen Tweet vom 7. April:

Hamed geht in ihren Posts auch auf zwei Fragen u.a. von Zacharias Fögen (Maskenstudie) ein.

RA Christian Becker teilt die Rechtsauffassung von Hamed

Auf den Artikel bei der mittelhessen können wir leider nicht zugreifen, er befindet sich hinter einer Bezahlschranke. Jessica Hamed zitiert daraus aber auf Twitter:

Auch der Kollege Christian Becker teilt meine erheblichen Bedenken bzgl. der Erfolgsaussichten von Klagen bei #Impfschäden und weist diesbezüglich zu Recht auf die Aufklärungspflichten von Anwältinnen und Anwälten hin.

@VRMwirbewegen „Insgesamt werden Medienberichten zufolge mehrere Hundert Betroffene anwaltlich vertreten, von denen einige bereits vor Gericht gezogen sind. Es geht um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Doch ganz so leicht, wie mancher Bericht vermuten lässt, ist die Sache nicht, denn die rechtlichen Hürden sind enorm, wie Rechtsanwalt Christian Becker aus Trier sagt. Der Fachanwalt für Medizinrecht hält die Erfolgsaussichten einer Klage im Moment für sehr gering. […] Denn eigentlich müssen Patienten, die vermuten, einen Schaden durch ein Arzneimittel erlitten zu haben, nichts beweisen. Der Hersteller muss beweisen, dass der Schaden nicht von dem Medikament kommt. Doch das ist im Fall der Corona-Impfstoffe genau umkehrt. Und es sei momentan ziemlich unmöglich zu beweisen, dass der Corona-Impfstoff einen Schaden verursacht hat, sagt Becker – selbst wenn man sich hierbei auf wissenschaftliche Publikationen zur Schadhaftigkeit des Impfstoffes oder fehlende Wirksamkeitsstudien beziehen wolle. „Es reicht nicht, wenn man in einem Prozess irgendeine beliebige Studie zitiert“, so der Anwalt. Normalerweise würden solche Verfahren durch Sachverständige entschieden, die die Studien auswerten. Becker hat schon viele Arzthaftungsverfahren geführt und weiß, wie schwierig solche Fälle sind. Sie gehen oft über mehrere Instanzen und können Jahre dauern. Am Ende seien fast alle Verfahren davon abhängig, dass der Beweis gelingt. […] Er befürchtet, dass einige seiner Kollegen die Chance sehen, durch Impfschäden Geld zu verdienen. Und er gibt zu bedenken, dass auch Anwälte eine Aufklärungspflicht haben – zumal der Mandant unter Umständen hohe Kosten hat, wenn er aus eigener Tasche bezahlt. In jedem Fall wende er Nerven auf und man müsse aufpassen, dass zu seinem körperlichen Schaden nicht noch psychische Belastungen hinzukommen.“

@ARDde

@ZDF

@welthttps://mittelhessen.de/politik/politik-deutschland/impfschaeden-staat-vereitelt-schadensersatzansprueche-2461017

Rechtsauffassung von der pensionierten RAin Margot Lescaux

In einem Kommentar äußerte sich auch Frau Lescau zu den Klagen für Impfgeschädigte:

Zur Unstimmigkeit zwischen Hamed und Ulbrich. Da gibt es einen Punkt, über den sich wohl viele Kollegen nicht einig sind. So ganz sicher bin ich mir auch nicht, eben weil es immer heißt, wegen der Spahn-VO seien alle Ansprüche ausgeschlossen. RA Ulbrich sieht das offenbar anders. Ich neige dazu, ihm zuzustimmen. Frage mich aber, wo da evtl. der Denkfehler sein könnte.

Schauen wir uns mal § 3 MedBVSV (Spahn-VO) an.

Frau Hamed zitiert in ihrem twitterbeitrag die NJW und die NJW zitiert § 3 MedBVSV Absatz 4 Satz 1. Dort, in § 3 IV 1 wird sich im letzten Halbsatz auf § 3 Absatz 1 bezogen. Das bedeutet, für einen Schaden wird abweichend von § 84 AMG DANN nicht (bzw nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz) gehaftet, wenn dieser Schaden deshalb entstanden sein kann („geeignet“), weil die in § 3 Absatz 1 genannten §§ des AMG ausgeschlossen wurden.

Da halten wir einen Moment inne und gehen zu § 84 AMG und gucken uns den an.
Da gibt es den Absatz 1. In Absatz 1 Satz 1 wird der Schadensersatzanspruch erwähnt. In Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 steht, in welchem Fall diese Schadensersatzpflicht besteht.
Nr. 2 lassen wir mal außen vor und bleiben bei Nummer 1.
Dort heißt es: „Bei schädlichen Wirkungen, die …. über ein vertretbares Maß hinausgehen“ .
Wir lesen weiter und finden in § 84 AMG den Absatz 3. Diese schädlichen Wirkungen aus oben Absatz 1 müssen ihre Ursache im Bereich der Entwicklung und Herstellung haben, sonst entfällt die Haftung.
Also irgendwas muss bei Entwicklung oder Herstellung passiert sein, was dazu geführt hat, dass der Schaden entstanden ist.

Jetzt gehen wir zurück zur MedBVSV § 3 Absatz 1. Und zu den dort aufgelisteten Normen des AMG, die gemäß dieses § 3 Absatz 1 eben alle nicht zur Haftungsbegründung herangezogen werden dürfen. Wenn ich mir die alle nach und nach einzeln angucke, finde ich nichts, was die Haftung nach § 84 AMG Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 iV § 84 Absatz 3 ausschließt.

Wenn einer in dem ganzen Paragraphenwust, der in § 3 Absatz 1 MedBVSV erwähnt ist, was findet, was die Haftung nach § 84 I AMG doch ausschließt – nur zu!

Die Haftung nach § 84 AMG Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 – von dem ich oben sagte, den lassen wir mal außen vor – die könnte ausgeschlossen sein. Weil zB dem Produkt keine Beipackzettel beigegeben werden müssen.

Aber eine Grundlage für die Gefährdungshaftung sehe ich. Und frage mich, warum andere die auch sehen und andere wieder nicht.

Wenn wir hier also den „Streit“ außen vor lassen und uns wieder auf das Wesentliche konzentrieren, so stellt sich die Frage, inwieweit kann Impfgeschädigten juristisch geholfen werden?
Am Ende möchten wir einmal Danke sagen an Frau Lescaux, welche sich durch ihre Kommentare immer und immer wieder mit solch einer Thematik auseinandersetzt und uns als Laien damit Einblicke ermöglicht, die wir so nicht hätten. An dieser Stelle möchten wir auch ausdrücklich erwähnen, dass gewiss nicht alle Anwälte ausschließlich das Honorar im Blick haben.

Wir empfehlen an dieser Stelle allen die achtteilige Serie „Dopesick“, die anhand des Beispiels eines Schmerzmittels in Amerika einmal mehr aufzeigt wie Zulassungsbehörden und Pharmakonzerne zusammenarbeiten und wie unfassbar schwer es ist die Pharmalobby u.a. durch die Politik zu durchbrechen. Leider können wir diese hier nicht kostenlos einstellen, es wäre also eine Investition in einen – oder vermutlich mehrere – spannende Filmabende 😉

Allen Impfgeschädigten wünschen wir für ihre Prozesse starke Nerven und natürlich eine baldige Genesung.

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