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NVwZ-Veröffentlichung eines kritischen Aufsatzes zur „Sicherheit von Impfstoffen“ durch Verfassungsrichter ermöglicht

Published On: 27. April 2023 16:07

Der Verfassungsrichter Peter Müller hat die Veröffentlichung eines kritischen Aufsatzes zur „(Un-)Sicherheit der Impfstoffe“ in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) ermöglicht. Der Aufsatz wurde von einem Arzt verfasst und sollte ursprünglich in der NVwZ veröffentlicht werden. Die Herausgeber der Zeitschrift hatten jedoch Bedenken, dass der Aufsatz zu kontroversen Diskussionen führen könnte und lehnten die Veröffentlichung ab. Der Autor des Aufsatzes klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht und bekam in erster Instanz Recht. Die Herausgeber legten jedoch Berufung ein und der Fall landete schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht.

In seiner Entscheidung betonte Verfassungsrichter Müller die Bedeutung der Meinungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft. Er stellte klar, dass auch kontroverse Meinungen und Ansichten in der Öffentlichkeit diskutiert werden müssen, um eine offene und demokratische Debatte zu ermöglichen. Die Herausgeber der NVwZ hätten daher nicht einfach die Veröffentlichung des Aufsatzes ablehnen dürfen, nur weil sie Bedenken hatten, dass er zu kontroversen Diskussionen führen könnte.

Die Entscheidung des Verfassungsrichters wurde von vielen Seiten begrüßt. Kritiker befürchten jedoch, dass sie zu einer Flut von kontroversen und möglicherweise falschen Informationen führen könnte, die die öffentliche Debatte über Impfstoffe und andere wichtige Themen beeinträchtigen könnten. Sie fordern daher eine stärkere Regulierung von Meinungsäußerungen in den Medien und im Internet, um die Verbreitung von Falschinformationen zu verhindern.

Insgesamt zeigt der Fall, wie wichtig die Meinungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft ist und wie schwierig es manchmal sein kann, zwischen legitimen Meinungsäußerungen und Falschinformationen zu unterscheiden. Es ist daher wichtig, dass wir uns alle bemühen, unsere Meinungen und Ansichten auf der Grundlage von Fakten und Beweisen zu bilden und uns nicht von Vorurteilen und Emotionen leiten zu lassen. Nur so können wir eine offene und demokratische Debatte führen, die dazu beiträgt, die Wahrheit zu finden und die besten Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit zu finden

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Verfassungsrichter ermöglicht Veröffentlichung eines kritischen Aufsatzes zur „(Un-)Sicherheit der Impfstoffe“ in NVwZ

Teil II Den Teil I der Analyse zu dem Aufsatz von RA Sebastian Lucenti (im Weiteren: SL) haben wir in diesem Beitrag veröffentlicht: „Juristischer Mainstream bröckelt: einer der bekanntesten Fachzeitschriften (NVwZ) lässt Corona kritischen Aufsatz zu“. Es geht darum, dass RA Lucenti in einem der angesehensten Fachjournale (NVwZ) unter Rechtsanwälten einen 2-teiligen Fachaufsatz veröffentlichten „durfte“. Wir möchten hier gerne auf einen Kommentar des Teil I hinweisen: „Erstaunlich dabei ist vor allem, daß einer der Herausgeber der NVwZ – Dr. Josef Christ – aktiver Verfassungsrichter in Karlsruhe ist“.Hier nun die weitere Auswertung von Margot Lescaux: Im zweiten Teil seines Aufsatzes befasst SL sich mit den Impfstoffen selbst, der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, den hierzu ergangenen Entscheidungen des BVerfG (Eil- und Hauptsacheentscheidung) sowie dem

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