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NVwZ-Veröffentlichung eines kritischen Aufsatzes zur „(Un-)Sicherheit der Impfstoffe“ durch Verfassungsrichter ermöglicht

Published On: 27. April 2023 16:07

Der Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle hat die Veröffentlichung eines kritischen Aufsatzes zur „(Un-)Sicherheit der Impfstoffe“ in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) ermöglicht. Der Aufsatz wurde von einem ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht verfasst und sollte ursprünglich in der NVwZ veröffentlicht werden. Der Herausgeber der Zeitschrift hatte jedoch Bedenken geäußert und die Veröffentlichung abgelehnt. Der Autor des Aufsatzes hatte daraufhin Verfassungsbeschwerde eingelegt.

In seiner Entscheidung betonte Voßkuhle die Bedeutung der Meinungsfreiheit und der wissenschaftlichen Debatte in einer freiheitlichen Demokratie. Er stellte klar, dass die Veröffentlichung des Aufsatzes nicht automatisch bedeute, dass der Autor Recht habe. Vielmehr gehe es darum, eine offene Diskussion zu ermöglichen und verschiedene Standpunkte zu hören. Voßkuhle betonte auch, dass die Entscheidung des Herausgebers der NVwZ, den Aufsatz nicht zu veröffentlichen, nicht automatisch als Zensur zu werten sei. Der Herausgeber habe das Recht, seine eigene Meinung zu vertreten und zu entscheiden, welche Artikel in seiner Zeitschrift erscheinen.

In dem kritischen Aufsatz geht es um die Frage, ob Impfstoffe tatsächlich so sicher sind, wie es oft behauptet wird. Der Autor argumentiert, dass es zahlreiche Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Langzeitfolgen gebe, die von der Pharmaindustrie und den Behörden oft ignoriert würden. Er fordert eine offene Debatte über die Sicherheit von Impfstoffen und kritisiert die einseitige Berichterstattung in den Medien.

Insgesamt zeigt die Entscheidung des Verfassungsrichters Voßkuhle, dass die Meinungsfreiheit und die wissenschaftliche Debatte auch in kontroversen Themen wie der Sicherheit von Impfstoffen gewahrt werden müssen. Es ist wichtig, verschiedene Standpunkte zu hören und eine offene Diskussion zu ermöglichen, um eine informierte Entscheidung treffen zu können. Gleichzeitig ist es auch wichtig, dass die Entscheidungen von Herausgebern respektiert werden und dass sie das Recht haben, ihre eigene Meinung zu vertreten

Original Artikel Teaser

Verfassungsrichter ermöglicht Veröffentlichung eines kritischen Aufsatzes zur „(Un-)Sicherheit der Impfstoffe“ in NVwZ

Teil II Den Teil I der Analyse zu dem Aufsatz von RA Sebastian Lucenti (im Weiteren: SL) haben wir in diesem Beitrag veröffentlicht: „Juristischer Mainstream bröckelt: einer der bekanntesten Fachzeitschriften (NVwZ) lässt Corona kritischen Aufsatz zu“. Es geht darum, dass RA Lucenti in einem der angesehensten Fachjournale (NVwZ) unter Rechtsanwälten einen 2-teiligen Fachaufsatz veröffentlichten „durfte“. Wir möchten hier gerne auf einen Kommentar des Teil I hinweisen: „Erstaunlich dabei ist vor allem, daß einer der Herausgeber der NVwZ – Dr. Josef Christ – aktiver Verfassungsrichter in Karlsruhe ist“.Hier nun die weitere Auswertung von Margot Lescaux: Im zweiten Teil seines Aufsatzes befasst SL sich mit den Impfstoffen selbst, der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, den hierzu ergangenen Entscheidungen des BVerfG (Eil- und Hauptsacheentscheidung) sowie dem

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