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Südafrika will im Internationalen Gerichtshof bleiben, aber eine Immunitätsregel einführen

Published On: 27. April 2023 8:00

Am Dienstag wurde gemeldet, Südafrika wolle wegen der vom Internationalen Gerichtshof gegen den russischen Präsidenten Putin erhobenen Anklage aus dem Internationalen Gerichtshof aussteigen. Nun wurde die Meldung korrigiert.

Südafrika wird das nächste Gipfeltreffen der BRICS-Staaten in diesem Jahr ausrichten, weshalb in dem Land diskutiert wird, wie mit dem Haftbefehl umgegangen werden soll, den der Internationale Gerichtshof gegen den russischen Präsidenten Putin ausgesprochen hat. In Südafrika herrscht parteiübergreifende Einigkeit darüber, dass das Land den Haftbefehl nicht befolgen wird, sollte Putin zu dem Gipfeltreffen anreisen. Allerdings wird derzeit diskutiert, wie man das formaljuristisch regeln möchte.

Am Dienstag wurde gemeldet, Südafrika wolle aus diesem Grund sogar das Römische Statut, den Vertrag über die Gründung des Internationalen Gerichtshofs, verlassen. Diese Meldung wurde nun korrigiert, wie die russische Nachrichtenagentur TASS berichtet. Ich habe die TASS-Meldung über diese Richtigstellung und ihre Hintergründe übersetzt.

Beginn der Übersetzung:

Südafrika erklärt, es bleibe im Internationalen Strafgerichtshof, erwäge aber eine Änderung der Immunitätsklausel

Die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit, Naledi Pandor, hatte zuvor erklärt, Südafrika erwäge ein nationales Gesetz, das amtierenden Staatsoberhäuptern innerhalb des Landes Immunität vor Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshof gewähren würde

Südafrika bleibt Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), erwägt aber gleichzeitig eine Änderung der nationalen Gesetzgebung, die die Immunität der vom IStGH angeklagten Personen betrifft. Das erklärte die Präsidialverwaltung der Republik in einer am Mittwoch auf ihrem offiziellen Portal veröffentlichten Erklärung.

„Südafrika bleibt ein Unterzeichner des Römischen Statuts (dem Gründungsdokument des IStGH, Anm. TASS) und wird weiterhin an der gleichen und konsequenten Anwendung des internationalen Rechts festhalten“, hieß es. „Die aktuelle Klarstellung folgt auf einen Fehler in einem Kommentar, der während einer Pressekonferenz der Regierungspartei Afrikanischer Nationalkongress (ANC) über Südafrikas Position zum IStGH gemacht wurde. Leider wiederholte der Präsident [des Landes Cyril Ramaposa] während einer Pressekonferenz am 25. April irrtümlich eine ähnliche Position“.

Ramaposa sagte auf einer Pressekonferenz am Dienstag, dass die regierende Partei ANC beschlossen habe, das Land aus dem IStGH zurückzuziehen, weil die internationale Organisation in einer Reihe von Fällen Parteilichkeit gezeigt habe.

Die Präsidialverwaltung hat nun mitgeteilt, dass Südafrika im Einklang mit einer Resolution des ANC-Kongresses vom Dezember 2022, auf dem beschlossen wurde, die frühere Entscheidung über den Austritt aus dem IStGH rückgängig zu machen und weiterhin Mitglied des IStGH zu bleiben. „Die Resolution des ANC-Kongresses vom Dezember wurde auf der Sitzung des Nationalen Exekutivausschusses des ANC vom 21. bis 24. April 2023 bestätigt“, heißt es in der Erklärung. „Der Nationale Exekutivausschuss des ANC betrachtete auch einen möglichen Austritt aus dem IStGH als eine Option, die sich als letztes Mittel ergeben könnte, wenn es keine rechtlichen Lösungen gibt, die zu einer gleichen und konsequenten Anwendung des internationalen Rechts führen.“ Der Nationale Exekutivausschuss des ANC beschloss außerdem, die Einrichtung eines afrikanischen Strafgerichtshofs zu beschleunigen, der den IStGH als letzte Instanz in Fällen, die Afrika betreffen, ergänzen würde.

„Darüber hinaus erwägt Südafrika eine Gesetzesänderung, mit der das Römische Statut in nationales Recht umgesetzt werden soll“, heißt es in der Erklärung. „Dazu gehört auch eine Bestimmung in Artikel 98 des Statuts, die eine Aufhebung der Immunität für vom IStGH angeklagte Personen in Drittländern vorsieht.“

Am 24. März kündigte die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit, Naledi Pandor, an, dass Südafrika ein nationales Gesetz erwäge, das amtierenden Staatsoberhäuptern innerhalb des Landes Immunität vor Haftbefehlen des IStGH gewähren würde.

Ende der Übersetzung


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