Fall Leonie Hohe Haftstrafen gegen ihre Mörder aus Afghanistan bleiben bestehen
Urteile gegen Mörder von Leonie bestätigt
Die Mörder der 13-jährigen Leonie baten vor dem Obersten Gerichtshof um mildere Strafen, doch am Mittwoch wurden die Urteile gegen die beiden Afghanen bestätigt. Einer wurde erstinstanzlich als unmittelbarer Täter wegen Mordes und Vergewaltigung zur Höchststrafe verurteilt, der jüngere erhielt 19 Jahre Haft. Die Leiche des Mädchens aus Niederösterreich war am 26. Juni 2021 in Wien-Donaustadt von Passanten tot aufgefunden worden. Den Feststellungen des Landesgerichts Wien zufolge starb die Schülerin infolge einer Suchtmittelvergiftung – ihr waren sieben MDMA-haltige Ecstasy-Tabletten verabreicht worden.
Kein Schlupfloch mehr für Leonies Mörder
Jetzt ist das Urteil rechtskräftig und es gibt kein Schlupfloch mehr für die Mörder von Leonie. Generalanwalt Josef Holzleithner hatte zu Beginn des Gerichtstags an den Fünfer-Senat des OGH appelliert, beiden Rechtsmitteln den Erfolg zu versagen. Gerade der Hauptangeklagte habe eine „massive Gleichgültigkeit gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Integrität und das Leben anderer an sich“ an den Tag gelegt, sagte Holzleithner. Er verwies auch auf drei Vorstrafen des älteren Afghanen.
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Die Verteidiger der beiden gebürtigen Afghanen, Wolfgang Haas und Sebastian Lesigang, hatten den OGH um mildere Sanktionen ersucht. Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie diese Form des Journalismus unterstützen.
Quelle: exxpress.at
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Fall Leonie: Hohe Haftstrafen gegen ihre Mörder aus Afghanistan bleiben bestehen
Vor dem Obersten Gerichtshof baten die Mörder der kleinen Leonie (13) um mildere Strafen. Doch am Mittwoch wurden die Urteile gegen die Afghanen bestätigt. Es bleibt bei lebenslanger, beziehungsweise bei 19 Jahren Haft. IMAGO Jetzt ist es rechtskräftig, jetzt gibt es kein Schlupfloch mehr, für Leonies Mörder. Die Leiche des Mädchens aus Niederösterreich war am 26. Juni 2021 auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt von Passanten tot aufgefunden worden. Den Feststellungen des Landesgerichts Wien zufolge starb die Schülerin infolge einer Suchtmittelvergiftung – ihr waren sieben MDMA-haltige Ecstasy-Tabletten verabreicht worden. Einer der Afghanen wurde erstinstanzlich als unmittelbarer Täter wegen Mordes und Vergewaltigung zur Höchststrafe verurteilt, der jüngere fasste 19 Jahre aus.„Massive Gleichgültigkeit gegen die körperliche Unversehrtheit“ Generalanwalt Josef Holzleithner hatte zu Beginn
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