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Leuchtturm ARD Richtungsweisendes Gerichtsverfahren gegen die Desinformation – Umformulierung: Leuchtturm ARD: Bedeutendes Gerichtsverfahren gegen die Verbreitung von Falschinformationen

Published On: 6. Juli 2023 23:05

Veröffentlicht am: 6. Juli 2023 | Anzahl Kommentare: noch keine

H2: Zweite Instanz des Prozesses gegen die Rundfunkbeitragspflicht findet in München statt

Am 11. Juli findet in München die zweite Instanz eines richtungsweisenden Prozesses gegen die Rundfunkbeitragspflicht statt. Die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD und Rechtsanwalt Friedemann Willemer führen diesen Prozess vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Das Gericht hat ein Gutachten von Prof. Michael Meyen vom Institut für Kommunikationswissenschaften der LMU München vorliegen, das die Einseitigkeit und Unausgewogenheit des öffentlichen Rundfunks untersucht hat. Diese Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag haben eine schädliche Wirkung auf die öffentliche Meinungsbildung und beeinträchtigen die demokratische Entwicklung. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Meinungsvielfalt schützen muss, da dies das Lebenselixier einer Demokratie ist. Nur ein Programm, das die Vielfalt sicherstellt, rechtfertigt die Zahlung des Rundfunkbeitrags.

H2: Manipulationen und Desinformation in den Medien

Die westlichen Interessen haben gezielt die demokratische Mitbestimmung unserer Gesellschaften beeinflusst, indem sie willfährige und verantwortungslose Leitmedien genutzt haben. Die Glaubwürdigkeit des öffentlichen Rundfunks wurde zunehmend zerstört, da er zu einem Sprachrohr für nationale und internationale regierungspolitische Agenden geworden ist. Dies hat dazu geführt, dass gewalttätige Lösungen für internationale Konflikte gefördert werden und die demokratische Weltgemeinschaft sich für diese Entwicklung schämt. Die geostrategischen Hintergründe der Konflikte werden von inkompetenten oder ignoranten Redakteuren verschwiegen, um die Ziele der westlichen Interessen leichter durchsetzen zu können. Es ist an der Zeit, dass wir uns gemeinsam gegen diese einseitige Desinformation in den Medien stellen und eine Allianz bilden, um eine aufgeklärte Bevölkerung zu fördern und demokratische Gestaltungsspielräume einzufordern.

H2: Die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD und ihre Ziele

Die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD setzt sich seit 18 Monaten unermüdlich dafür ein, den Journalismus und die Vierte Säule der Gewaltenteilung zur Verantwortung zu rufen. Sie unterstützt einen legalen Zahlungsstopp des Rundfunkbeitrags, um auf den Missbrauch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch einseitige und desinformierende Berichterstattung hinzuweisen. Die Initiative führt bundesweit Hunderte von Prozessen vor den Verwaltungsgerichten gegen diesen Missbrauch. Sie fordert den Dialog mit dem Berufsstand der Journalisten, um einen demokratischen Diskurs über die existierenden parallelen Medienwelten zu führen. Die Initiative kooperiert mit der Whistleblower-Plattform meinungsvielfalt.jetzt, um den unzufriedenen Beschäftigten der Redaktionen eine Stimme zu geben. Außerdem arbeitet sie mit buergerfunk.news zusammen, um mutigen und ausgewogenen Journalismus zu fördern. Die Initiative kooperiert auch mit Initiativen in Österreich und der Schweiz, um auf das Problem einer einseitig beeinflussten Lückenpresse hinzuweisen. Sie ruft Medienschaffende aller westlichen Länder dazu auf, ihre Feigheit abzulegen und die Grundsätze des Pressekodex zu beachten. Die Initiative lädt die konstruktive Opposition ein, ihre Aktionen und Inhalte mit dem länderübergreifenden Medien Dialog Angebot zu verbinden, um die Vielfalt unserer Bewegungen sichtbar zu machen und das Zeitalter der Heuchelei zu beenden

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Leuchtturm ARD: Richtungsweisendes Gerichtsverfahren gegen die Desinformation

Veröffentlicht am: 6. Juli 2023 | Anzahl Kommentare: noch keine Am 11. Juli findet in München die zweite Instanz eines richtungsweisenden Prozesses gegen die Rundfunkbeitragspflicht statt, den die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Friedemann Willemer vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof führt in zweiter Instanz. Dem Gericht liegt ein Gutachten von Prof. Michael Meyen, Institut für Kommunikations-wissenschaften der LMU München, vor, der die Einseitigkeit und Unausgewogenheit des öffentlichen Rundfunks untersucht hat. Die eklatanten und systemischen Verletzungen des Medienstaatsvertrages haben eine verheerende Wirkung auf die öffentliche Meinungsbildung und beschädigen die demokratische Entwicklung nachhaltig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Meinungsäußerungsfreiheit durch Meinungsvielfalt zu schützen. Das ist das Lebenselixier einer Demokratie, so urteilt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung. Nur ein der Vielfaltsicherung dienendes

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