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Herausforderungen bei der Mobilitätswende: Wie E-Scooter zu einer Gefahr werden

Published On: 19. Juli 2023 17:51

Bequemlichkeit kann für manche Menschen zur Gefahr werden. Dies gilt auch für E-Scooter und -Roller, die Teil der von den Grünen geforderten Mobilitätswende sind. Wenn diese Fahrzeuge überall abgestellt werden können, kann dies für blinde oder sehbehinderte Menschen zu einer täglichen Herausforderung und Sicherheitsrisiko werden. Es gibt in Deutschland über 550.000 blinde oder sehbehinderte Menschen, von denen viele ähnliche Probleme wie Stefan Unterstraßer erleben. Unterstraßer stürzte im September 2021 in München die Treppe einer U-Bahnstation hinunter, weil jemand einen E-Scooter auf den Stufen abgestellt hatte. Er war zwei Monate arbeitsunfähig und wartet immer noch auf Entschädigung. Dies ist kein Einzelfall, sondern ein weit verbreitetes Problem, das von Blindenverbänden bundesweit gemeldet wird.

Das „Free-Floating-Modell“, das in vielen deutschen Städten für den Verleih von E-Scootern verwendet wird, klingt in der Theorie gut: Der Nutzer nimmt sich einen Roller von der Straßenecke, fährt von A nach B und stellt ihn dann auf dem Gehweg ab. Die Gebühr wird genau berechnet und per Handy-Scan oder GPS-Tracking ermittelt. In der Praxis funktioniert dieses Modell jedoch nicht reibungslos. Die E-Scooter werden an den unmöglichsten Orten abgestellt, wie zum Beispiel mitten auf einer Treppe. Für Menschen wie Stefan Unterstraßer sind diese Hindernisse kaum wahrnehmbar. Die zuständigen Behörden, wie das Mobilitätsreferat der Stadt München, sind sich des Problems zwar bewusst, übernehmen jedoch keine Verantwortung. Die Opfer erhalten keine Entschädigung, da die Verursacher angeblich nicht ermittelt werden können und die Anbieter und Kommunen jede Schuld von sich weisen.

Es gibt praktikable Lösungen für dieses Problem, wie zum Beispiel die Einrichtung von speziellen Parkflächen, auf denen die E-Scooter abgestellt werden können. Die Stadt München hat bereits erste Schritte in diese Richtung unternommen. In der Altstadt wurden solche Parkflächen geschaffen. Wer seinen Roller wild abstellt, kann die Fahrt nicht beenden und muss weiterhin bezahlen. Auch in Münster gab es massive Probleme mit E-Scootern, weshalb der Blinden- und Sehbehindertenverband Westfalen eine Klage gegen das stationslose Vermieten dieser Roller eingereicht hat und Recht bekommen hat. Es wurde festgestellt, dass pauschale „Free-Floating-Modelle“ nicht zulässig sind, es sei denn, es liegt eine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vor. Es wird erwartet, dass dieses Signal auch in anderen Kommunen ankommt. Klagen auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz gegen die Kommunen oder Betreiber scheitern jedoch regelmäßig. Es scheint, dass kein Richter der erste sein möchte, der von der bisherigen Linie abweicht

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Mobilitätswende mit Hindernissen: So werden E-Scooter zum Risiko

Von Kai Rebmann Die Bequemlichkeit des Einen ist die Stolperfalle des Anderen. Mit diesen einfachen Worten lassen sich die Probleme zusammenfassen, die E-Scooter und -Roller als Teil der vor allem von den Grünen beschworenen Mobilitätswende mit sich bringen können. Zumindest dann, wenn diese Gefährte im wahrsten Sinne des Wortes an jedem x-beliebigen Punkt abgestellt bzw. -gelegt werden können. Für blinde oder sehbehinderte Mitbürger wird die selbstbestimmte Mobilität in deutschen Innenstädten dann schnell zum alltäglichen Spießrutenlauf und Sicherheitsrisiko. Das Statistische Bundesamt geht von etwas mehr als 550.000 blinden oder (hochgradig) sehbehinderten Menschen in Deutschland aus. Stefan Unterstraßer ist einer von ihnen. Im September 2021 stürzte der Münchner in seiner Heimatstadt die Treppe zu einer U-Bahnstation hinunter, weil jemand einen E-Scooter direkt

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